- Der Mitos der Ariadne für die Gesundheitspolitiker heißt
Privatisierung
- Bundesversammlung des F.F.M. e.V. 2001
-
Treffen der VBV vom 22. bis 23.
März 2002 (Arzt-Patienten-Verhältnis)
-
Jordan, Henrik:Gesetzliche Krankenversicherung:
Irreführender Begriff (Deutsches Ärzteblatt 27.06.2003)
-
Außenansicht(Süddeutsche
Zeitung Nr. 52, Dienstag, 04. März 2003, Seite 3)![]()
-
Protokoll der F.F.M.-Jahreshauptversammlung am 18. Oktober
2003 in München
-
Petitionsbrief (22.03.2004 )
- Hartmann_Bund_Symposium
(Straubing, 03.04.2004)
-
DMP Diabetes II, das Neujahrsgeschenk der ‚Kassen-KV’(Münchner Ärztliche
Anzeigen, Ausgabe 8, 10.04.2004, SS. 13-14)
-
Brief an Prof. Dr. Detlef Kunze
-
Brief an
Prof. Kunze (2.)(Von
Dr. J. Pilz)
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Krankenversicherungsschutz zukunftssicher
gestalten
-
Erläuterungen
zu dem Entwurf „Krankenversicherungsschutz zukunftssicher gestalten“
-
Abschied
von einer Illusion(Dr. Hartmut Schoefer)
-
GEMEINSAME
PRESSEERKLÄRUNG(10.11.04)
-
Aktion Menschenwürde im Sprechzimmer
-
Michael
Kreuscher Leiter des AK Rechtsfragen des F.F.M. e.V. und Beauftragter für die
„Aktion Menschenwürde im Sprechzimmer“ der V.B.V.
-
Regressprobleme? Man ruft die Geschäftsstelle
der V.B.V. an (089-79199292)
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Konferenz der ärztlichen
Berufsverbände in Frankfurt zum Auftakt der „Aktion Menschenwürde im
Sprechzimmer“ am 16.07.2005
-
Prof. Dr. jur. Helge Sodann
referiert zum Auftakt der „Aktion
Menschenwürde im Sprechzimmer“
-
Kommentar:
Dr. Ikonomidis zur Petition bezüglich Honorare der Ärzte im Bundestag,
26.01.2006
-
Antrag hessischer Krankenkassen
auf Entzug der Kassenzulassung zurückgewiesen
In seiner diesjährigen Bundesmitgliederversammlung hat das FORUM
FREIHEITLICHE MEDIZIN seine zehn Thesen zur Ausgestaltung des Gesundheitswesens
in Deutschland nochmals bekräftigt.
Wie der Bundesvorsitzende Dr. med. S. Z. Ikonomidis, unmittelbar nach
der Bundesversammlung erklärt hat ist das F.F.M. nach wie vor der Überzeugung,
daß nur ein freiheitliches Gesundheitswesen auch effektiv sein kann. Das F.F.M.
legt einen ganz besonderen Akzent auf die Aufklärung und Wiederherstellung der
Mündigkeit der Versicherten und auf eine echte Partnerschaft zwischen Therapeut
und Kranken. In diesem Zusammenhang betrachtet das F.F.M. das Arzt-Patienten
Verhältnis als ein unantastbares Gut. Der Vorsorge mißt das F.F.M. eine sehr
große Bedeutung bei, weil die Vorsorge der Vorbeugung von Krankheit und somit
auch der damit verbunden Kosten dient. Die Kostenerstattung als Alternative zu
dem derzeitigen Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen in
Deutschland bleibt ein zentrales Anliegen des F.F.M., weil nur die Kostenerstattung
die Versicherten zum Mitdenken, Mitrechnen, Mitkontrollieren und somit zum
Sparen bewegen kann. Der weiteren Einmischung des Staates in das
Gesundheitswesen des Landes, in welcher Form auch immer, erteilt das F.F.M.
eine unmißverständliche Absage. Die Pauschalierung und die Budgetierung der
Arzthonorare lehnt das F.F.M. absolut ab, weil sie eine staatliche Einmischung
und somit eine Enteignung der Heilberufler bedeutet und die notwendige
Transparenz verhindert. Deswegen verlangt das F.F.M. , daß die Rechnung über
die Behandlung auf den Tisch muß! Das F.F.M. beansprucht für sich den größten
Teil des Erfolges für die bisherige Wahrung des Arztgeheimnisses im Lande nicht
zuletzt durch die Annullierung der sog. ICD 10 Liste. In der Erhaltung der Freiberuflichkeit
der Ärzte sieht das F.F.M. die beste Garantie für ein gesundes Gesundheitswesen
und für die Gesundheitsfürsorge im Lande.
Das F.F.M. bemüht
sich derzeit um die Aufklärung weiter Kreise der Bevölkerung durch
Veröffentlichungen über die mit dem Gesundheitswesen zusammenhängenden
Thematik.
München, den
18.10.1998
Die Nachrichten
überschlagen sich wie aus dem Brüsseler NATO-Hauptquartier. Nicht nur gemordet
wird auf dieser Welt sondern auch mit einer annähernd ähnlichen
High-Tech-Präzision Gesundheit gepflegt, die Lebenserwartung verlängert und die
Lebensqualität ve rbessert. Es mag paradox klingen aber es ist wahr. Das, was
die Mediziner zu erhalten lernen und sich dabei keine Opfer scheuen dürfen,
lernen andere spielend leicht per Knopfdruck en masse zu vernichten! Komische
Welt! Wie auch immer, ob MAI oder WAI(Wüte nde-Air-open-rodeo-Spiele
zur Endlösung der Serbischen Frage durch die Internationale
Staatengemeinschaft!) die Bio-Industrie schließt sich zunehmend zu größeren,
immerwährend gewinnbringenderen Konsortien, die medizinisch-pharmakologische
und die elektr omedizinische Forschung vermelden alltäglich ihre bahnbrechenden
Errungenschaften, wo nicht nur das Klonen des homo sapiens sondern, und vor
allem dies, der Eingriff in die Erbmasse zur Abwehr von hereditären
Erkrankungen nur noch eine Frage der Zeit und nur noch kurzer Zeit zu sein
scheint. Billiarden werden weltweit für die Gesundheit der Menschheit
ausgegeben und die Tendenz des Geschäfts ist steigend. Die Europäische Union
wächst und gedeiht, nicht zuletzt aufgrund der Abwertung der an der
Währungsunio n beteiligten National-Währungen und des daraus resultierten
erneuten Exportschubes. Ein wesentliches Förderelement für die EU-Wirtschaft
haben die Brüsseler Richter voriges Jahr mit ihrem sensationellen Urteil zum
freien Verkehr von Dienstleistungen auch aus dem Gesundheitsmarkt hinzugefügt.
Nationale Gängelung darf es nicht mehr geben! Jeder darf sich medizinisch
versorgen lassen, in welchem EU-Land er auch will. Ob die Richter des EuGH
tatsächlich der Reichweite ihres salomonischen Spruches bewußt gewese n waren?
Die Reaktion des damals amtierenden deutschen Gesundheitsministers ließ nicht
lange auf sich warten und erinnerte an Struwel-Peter...... Man könnte damals
zur Entschuldigung anführen, der Minister wurde überrascht und somit
überfordert, so daß er keine besonnene, ruhige und konstruktive Antwort wüßte!
Daß ein Jahr später aber eine neu gewählte deutsche Regierung sich weiterhin
wie ein verzogenes, ahnungsloses Kleinkind verhält und mit dem gleichen
Instrumentarium aller bis dato da gewesenen Regierungen das immer größer und
brisanter werdende Problem Gesundheitswesen angeht gibt in Fachkreisen nicht
nur sehr zu denken sondern auch jeden Anlaß zu Sorge. Vorschaltgesetz
(richtiger Wahlversprecheneinlösungsgesetz) ohne jegliche Mitwirkung der im
Gesundheitswesen Beteiligten Ende 1998 verabschiedet und Reform 2000(!) nur in
der ministeriellen Küche heiß gekocht nach einer fast verachtenden Art
gegenüber den Leistungsanbietern zeugen nur noch von einer Fabrikation des
ideologischen Wahnsinns. Kein einziger Beamte im BMG und kein Mitglied der
Bundesregierung will auch nur annähern d aus den Erfahrungen der letzten
dreißig Jahre lernen. Diese lehren uns eine unmißverständliche Sprache: Ob eine
Sozialiberale Koalition unter Willy Brand und später unter Helmut Schmidt oder
eine Christlich-Liberale Bundesregierung unter Helmut Kohl, ob ein BMG
Ehrenberg, Blüm oder Seehofer, ob die „Reformen“ in Konsens oder nicht vom BT
gebilligt worden sind eins steht einwandfrei fest: KEINE REFORM DER LETZTEN
DREIßIG JAHRE HAT FRÜCHTE GETRAGEN, so daß immer wieder neue „Reformen“ nötig
werden um das gesetzte Klassenziel der Lohnnebenkostenstabilität zu erreichen.
Diese Reformen kommen sogar so schnell, daß alle Beteiligten kaum die Zeit
haben Ihr Handeln den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Es wäre müßig darüber
nachzudenken, was eigentlich alle diese Menschen daran hindert, Zweifel ob der
Richtigkeit ihrer Arbeit zu verspühren. Vielleicht sollten sie e ine Antwort
darauf doch versuchen.
Wenn die bisherigen
„Reformen“ nicht gegriffen haben und die Zeichen in der Szene auf Sturm stehen,
so dürfte es die Verantwortlichen doch nicht nur bedenklich stimmen sondern
alarmieren. Die Suche nach der Ursache für die Misere auch bei dem Gesetzgeber,
so unbequem dies sein mag, ist überfällig. Das einfachste Vorgehen wäre zu
prüfen, was alle diese „Reförmchen“ miteinander gemeinsam haben und was
unterscheidet sie von Reformen in anderen Branchen des Wirtschaftslebens,
welche ja gute Ergebnisse brach ten, denn es ist klar, daß vorwiegend die
Gemeinsamkeiten der „Reformen“ für die Mißerfolge schuldig sind.
Die größte
Gemeinsamkeit aller in den letzten dreißig Jahren gestarteten Versuche die GKV
zu sanieren ist die staatliche Verwaltung der
Krankenversicherungsbeiträge in einem zunächst demokratisch anmutenden da
angeblich verwalteten Vertragspartnersystem be stehend aus Körperschaften des
Öffentlichen Rechtes der Krankenversicherten und der Leistungsanbieter. Ohne
in dieses Thema weiter zu vertiefen blicken wir mal auf andere Bereiche des
Geschehens im Lande, welche in den letzten Jahren reformiert worden sin d. So
hat man trotz massivem Widerstand der Gewerkschaften z.B. die Deutsche
Bundespost oder die Deutsche Bundesbahn und weitere staatliche Unternehmungen
oder gar das Bankwesen reformiert. Was haben nun alle diese im großen und ganzen
gelungenen Reform en gemeinsam? Die wichtigste Gemeinsamkeit ist hier die
Überführung der Betriebe von der staatlichen Trägerschaft in den privaten
Besitz, also die Privatisierung.
Vor diesem Szenario
bleibt den Politikern keine andere Wahl übrig als auch im Gesundheitswesen
auf die private Verantwortung zurückzugreifen! Für die Ergebnisse einer solchen
Reform werden die Versicherten sehr dankbar sein, weil sie zum ersten Mal zu
dem Genuß kommen werden als wirkliche Kunden und Beitragszahler zur Kenntnis
genommen zu werden. Diesen Vorschlag wird die Politik nie von der
Funktionären hören, denn wer gräbt das eigene Grab aus? Nicht zuletzt deshalb
muß die Politik mit diesem Unwesen und diesem Unsystem aufräumen. MUT IST GEFRAGT!
Die Wahl lautet INNOVATION ODER MANGELVERWALTUNG! Ich erinnere hier an einem
von Herrn Rudolf Dreßler, MdB 1995 in Gummersbach geschilderten gelungenen
Beispiel von Privatisierung. Er versicherte uns damals, daß seit dem das
Städtische Krankenhaus seines Wahlkreises in Wuppertal privatisiert worden i st
nur noch schwarze Zahlen schreibt!
Man braucht nicht
die Politik für den Fall zu warnen, daß sie sich noch viel Zeit mit wahren
Reformen läßt. Der Preis dafür würde sehr, sehr teuer ausfallen. Eine
exorbitante Zunahme der GKV-Defizite und eine noch nicht da gewesene Zunahme
der Arbeitslosi gkeit im Gesundheitswesen wären die Folgen. Das Labyrinth würde
größer und größer- Demographie und medizinischer Fortschritt wichtigste Gründe
dafür- und als Sieger daraus hervorgehen könnte nur die Bundesregierung, wenn
sie geschichtlich klug vorginge und das Problem der Marktreguliereung
überließe, denn der Mitos der Ariadne heißt hier Privatisierung! Dann könnte
der Gesetzgeber mit Recht von einem Jahrhundertwerk sprechen. Daß
Hilfsbedürftige unsere Solidarität weiterhin genießen würden bleibt unbestritt
en aber ebenfalls unbestritten bliebe, daß Eigenverantwortung und Innovation zu
neuen Höhenflüge verholfen werden.
s.z.i.
Lieber
Herr Kollege Löffler,
Lieber
Herr Kollege Wittek,
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Man sagt der Teufel steckt im Detail und man muss natürlich
über Details sprechen. Dabei darf man sich aber den Blick für den großen
Zusammenhang nicht versperren lassen
und
dieser
ist die Systemfrage!
Ich weiß nicht, ob es ein Fehler oder eine Absicht
solche Aktionen ist aber wir schaffen es so auf keinen Fall diesen Zusammenhang
zu der Politik rüber zu bringen. Die Erbsenzählerei versperrt den Blick und
vergeudet die Kräfte!
Wir alle leben und arbeiten in einem System, welches marode,
undemokratisch und nicht kohärent ist.
Dies kann ich Ihnen beweisen!
Marode ist das System, weil es zahlungsunfähig ist
und es bleibt trotzdem erhalten, weil es uns bestiehlt(mich Quartal für Quartal
um 1/3 meiner Arbeit) und betrügt, indem es uns mit einer Betrugswährung
bezahlt(ein einmaliger Vorgang nicht nur in Europa sondern überhaupt in der Welt).
Undemokratisch
ist das System, weil es eine Disparität der Selbstverwaltung in Kauf nimmt
Und so eine
demokratische Selbstverwaltung vortäuscht, die ja keine ist, denn wir Ärzte
zwar unsere Selbstverwaltung alle vier Jahre wählen aber die Versicherten
wählen sie nicht aufgrund der sog. Friedenswahl-Klausel in der
Sozialwahlordnung! Hier in Bayern ist immer noch seit nun mehr zwei Jahren ein
Prozess bei dem LSG anhängig, der somit praktisch ad acta gelegt worden ist und
welcher von einer Freien Kandidatenliste angestrengt wird, die von dem AOK
–Wahlausschuss niedergeschmettert worden ist.
Dieses System ist undemokratisch, weil es die Rechte der Versicherten
ad absurdum führt! Die Versicherten , also die Beitragszahler, haben nichts zu
entscheiden und nichts zu bestimmen!
Es ist undemokratisch , weil es auch die Grundrechte der
Systemtragenden missachtet, in dem es
mit Hilfe unserer eigenen Körperschaften, derer Strukturen auf die
Ermächtigungsgesetze von 1933 zurückgehen, unterjocht! Es gibt Staatsrechtler
im Lande, die hier einen massiven Verstoß gegen Art 9/3 GG erkennen und deshalb sowohl das SGB V wie
Auch das Gebaren der Körperschaften für verfassungswidrig
erachten!
Das System ist aber auch nicht kohärent sondern verworren!
Dies liegt im Kompetenzwirrwarr zwischen Bund und Ländern,
welcher ja z.B. dazu führt dass die
Länder überflüssige Bettenkapazitäten installieren, wofür die in der Zuständigkeit
des Bundes agierende GKV aufkommen muss. In einer Veranstaltung der TKK vor
Jahren berichtete Herr Sitzmann, vormaliger Vorsitzender des
AOK-Bundesverbandes, in Bayern wären 10.000 überflüssige Betten vorhanden.
Hochgerechnet auf die Bundesebene macht es einen Betrag von ca. 15 Md p.a. aus,
denn Sie alle wissen bestimmt, dass für leerstehende Krhs-Betten 75% des Pflegesatzes von der GKV bezahlt
werden(Vorhaltekosten in Anlehnung an ähnliche Regelungen für das
Rettungswesen).
Wir dürfen also vor lauten Bäumen den Wald nicht aus dem Blick verlieren und von der
Politik verlangen ihre demokratische
Schuldigkeit zu machen und manche
„heilige Kuh“ zu schlachten bevor es zu spät ist! Solange die Politik
dies nicht tut und Privatheit, Öffentlichkeit und Staatlichkeit nicht strikt von einander zu trennen lernt
wird sich der Trend zu Rationierung, sozial verträglichen Selektion und
Zweiklassenmedizin fortsetzen!
Dr.Ikonomidis
Die diesjährige Bundesversammlung
des F.F.M. e.V. hat am Samstag, den 14.10.2000 in München folgende Resolution
verabschiedet.
In einem europäisierten und globalisierten Gesundheitsmarkt kann die hochqualitative
medizinische Versorgung der Bevölkerung nur durch tiefe Einschnitte in das
bisherige Regelwerk des deutschen Gesundheitswesens sichergestellt werden.
Dem nutzlosen Mosaik der
Reformen muss ein mutiger, kräftiger und für viele schmerzlicher
Befreiungsschlag folgen, welcher die Rechte des Beitragszahlers
wiederherstellt, eine Grundversorgung für ausnahmslos alle Bürger, ob
Arbeitnehmer oder nicht und ob arm oder nicht garantiert und die vom Art. 9/3
Grundgesetz in Aussicht gestellten Grundrechte der Heilberufler respektiert.
Das F.F.M. fordert:
1.
Der Beitragszahler muss als wahrer Kunde absolut
frei seine Gesundheitsbelange wahrnehmen und nur zur Krankenversicherung
verpflichtet werden. Er muss in seiner Kontrollfunktion etabliert werden, die Rechnung sehen, selbst prüfen und
begleichen!
2.
Für die Minderbemittelten muss der Staat, d.h. die
Solidargemeinschaft aller Bürger aufkommen.
3.
Allerlei Reglementierungen und vor allem die
unsinnige Kopplung der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen an das Volkseinkommen
und die Budgetierung müssen aufgehoben
werden.
4.
Der Staat muss sich aus dem Gesundheitswesen
stufenweise zurücknehmen und der sozialen Marktwirtschaft auch in diesem
Bereich des Lebens Freiräume verschaffen, damit wir den internationalen Anschluss
nicht verpassen.
5.
Die Kompetenzen
zwischen Bund und Ländern müssen im Gesundheitssektor neu und so
verteilt werden, dass dem Wildwuchs und den Absurditäten der Vergangenheit der
Boden entzogen wird(Krankenhausplanung).
6.
Das Erkrankungsrisiko der Versicherten darf keinen
Tag länger auf den Schultern der Heilberufler lasten sondern dorthin verlagert
werden, wo es auch hingehört, nämlich zu den Versicherern.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
lieber Herr Kollege Wittek,
ich möchte vor der formellen Beendigung unserer Kooperation als Vertreter der Bayerischen Kassenärzte nicht versäumen, Ihnen bei allen Differenzen in der Betrachtungsweise der Dinge und bei allen Unterschieden in der Einschätzung der Situation des GKV- bzw KV- Wesens in Deutschland, meine Bewunderung und meine Hochachtung für Ihre ernste und kompetente Arbeit der vergangenen Jahre ausgesprochen zu haben. Ich habe schon in der Schule gelernt: Fehler machen nur diejenigen nicht, die ja gar nichts tun! Sie haben sehr viel geleistet und damit verbunden auch Fehler gemacht.... Ich natürlich auch..... Wissen Sie noch? Sie hatten einmal aus dem Podium Herrn Kollegen Blum gesagt, wir hätten von einander und aus den Fehlern gelernt! Hoffentlich lernen wir auch in der Zukunft daraus! Dieses Ziel verfolgen meine nachstehenden Zeilen.
Einen Fehler haben Sie am 25.11.2000 mit Ihrer Antwort auf meine Wortmeldung vollzogen. Sie sagten, ich hätte während der Jahre unserer Zusammenarbeit viele Anregungen vorgebracht aber....... wir lebten in einem Rechtsstaat.......! Mich stört Ihr Petitum als solches nicht. Sie können es so oft Sie wollen in den Raum stellen! Denn dies ist offensichtlich Ihre politische Überzeugung. Im unmittelbaren Zusammenhang jedoch mit meinen vielen „Anregungen“ vorgebracht enthält diese Formulierung eine Unterstellung und sie hat mich sehr betroffen gemacht, weil ich der Auffassung bin, daß ich weder verbal noch tatenmäßig in meinem politischen Wirken gegen den Rechtsstaat agiert hätte! Sie haben mir somit eigentlich, wenn man sich das richtig überlegt, einen sehr schweren Vorwurf gemacht und ich darf darüber nicht schweigen. Ich darf hier meine Sensibilität für so wichtige Inhalte, wie z.B. Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, wahre Kollegialität, Solidarität u.s.w. nicht unterdrücken, eine Sensibilität, welche im Trubel der meist zur Bewältigung des uns auferlegten Mangels in der Sache sehr kontrovers ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten in der VV derart hoffnungslos verloren gegangen ist, daß sich der KVB-Vorstand 1999 sogar eine Anleihe bei unserem Ministerpräsidenten in Form eines Leitantrags an die VV vorgenommen hat. Sie kennen ja den Inhalt dieser Resolution, welcher leider um viele Jahre zu spät formuliert worden ist und welchen das F.F.M. Seit gut zehn Jahren propagiert, denn die Rechte der Kranken und der Heilberufler existierten prinzipiell auch im Jahre 1992...... und auch lange davor! Die Freiheit des Arztes ist auch die Freiheit des Patienten sagte Herr Stoiber am 6.10.1999 anläßlich der KVB-Feier zum 50jährigen Bestehen der KVB. Wir sagen und schreiben seit 10 Jahren von dem Grundrecht des Patienten sich von einem freien Arzt behandeln zu lassen!
Ich möchte Sie diesbezüglich an meine Wortmeldung auf der diesjährigen Veranstaltung des Bündnisses für Gesundheit in Bayern am 25.10.00 erinnern. Erbsenzählerei und Jammerei der gesamten Aktion wurde von mir mutig mit dem begegnet, was eigentlich Sache ist. Sie können sich, wenn Sie wollen, den Mitschnitt von Ihrer Strategie-Abteilung kommen lassen. Sinngemäß habe ich vorgetragen:
Das GKV-System ist marode, es ist einfach pleite, weil es erst durch eine Honorar-Budgetierung, sprich nur durch eine Teilbegleichung der Rechnung am Leben bleibt! Was jedem Schuldner passiert, welcher seine Rechnungen auf Dauer nur zum Teil begleicht, wissen Sie schon. Die Tatsache, daß dieser Zustand auf einen parlamentarischen Beschluß zurückgeht, vermag weder an der Substanz noch an der rechtlichen noch an der praktischen Bedeutung dieses Sachverhaltes etwas zu ändern! Über die Arroganz der Macht, über Populismus und über Machtmißbrauch, nicht nur durch Minister und Bundeskanzler, sondern auch durch Parlamente, brauche ich Ihnen nicht schreiben! Deswegen geben sich alle demokratischen Staaten dieser Welt bei ihrer Gründung zunächst einmal eine rechtliche Meßlatte, das Grundgesetz. Das bundesrepublikanische Grundgesetz kennt bekanntlich nur die Zwangsarbeit als gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung(§ 12, III GG). Von unbezahlter Arbeit ist im GG nicht die Rede. Im Gegenteil besagt das GG „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden......“(§ 12, II GG)! Ist es etwa etwas anderes als der Sachbestand des § 12, II bei der Kassenärzten der Fall? Ist es nicht ein Zwang zu einer bestimmten Arbeit, weil der Kassenarzt doch keine andere Wahl hat als in dem monopolisierten Arbeitsmarkt zu bleiben? Was soll er denn sonst tun? Man kann es drehen wie man will. Der massive Verfassungsverstoß bleibt und die Schuld derjenigen unter uns KV-Vertretern, welche diese Verfassungswidrigkeit nicht beim Namen nennen, ist groß und unentschuldbar! Nicht vergessen: kein Grundgesetz der Welt läßt zu, daß es per Gesetz ad absurdum geführt wird. Deshalb greift der aus dem § 12, I GG oft zitierte Satz „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden“ nicht bei der Rechtfertigung der legislativ begangenen massiven Verstößen gegen die Verfassung und deswegen spricht man von der Verfassungskonformität der Gesetze. Gesetze, welche durch eine „Überregelung“ der Berufsausübung das Grundrecht auf einen Beruf etc derart einschränken, daß der ursprünglich erlernte Beruf nur unter Hinnahme von erheblichen ideellen und materiellen Verlusten ausgeübt werden kann sind verfassungswidrig und verstoßen darüber hinaus gegen das geltende Völkerrecht, welches dem Bundesrecht vorgeht! Wenn ein Staat die körperschaftliche Organisation eines Berufstandes erzwingt, um mit Hilfe der ihm gegenüber weisungsgebundenen Körperschaft d. ö. R. die mit § 9, III GG garantierten Rechte des Berufsstandes zu unterlaufen handelt er verfassungswidrig und alle diesbezüglichen Abreden, Maßnahmen et c sind nichtig! Der Staat kann sich nicht auf einen etwaigen verfassungswidrigen Willen einer Standesvertretung berufen und verfassungswidrige Vereinbarungen, Gesetze, Verordnungen, Satzungen von Körperschaften d. ö. R. et c zulassen, denn er hat das GG zu verteidigen(s. Eid der Minister).
Wenn Sie nun behaupten würden, ich agierte damit gegen den
Rechtsstaat, weil ich meine und, als deren Vertreter, die Grundrechte meiner
niedergelassenen Kollegen einfordere, so begeben Sie sich auf ein sehr
gefährliches Terrain! Sie würden nämlich die Existenz dieses Staates gefährden,
in dem Sie weitere Grundrechte in Frage stellen, so z.B. das der freien
Meinungsäußerung(§ 5 GG) und Sie würden die Erfüllung meiner Pflicht-übrigens
Pflicht eines jeden politisch tätigen Menschen im Lande-verhindern, mich bei
der Ausübung meines Amtes nur gegenüber meinem Gewissen verantwortlich zu
fühlen sowie an der Fortentwicklung der Demokratie und somit des Rechtsstaates
in Deutschland weiter zu arbeiten! Noch nicht aber genug. Die deutsche
Verfassung verbietet ausdrücklich im § 3, III im Zuge des Vollzuges der Grundrechte
auf Gleichheit und Gleichberechtigung jegliche Differenzierung, die auf
Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse
und politische Anschauungen zurückgehen. In weitester Interpretation dieses
Artikels darf der Staat keinen Berufsstand und keine Person ausnehmen, d.h.
keinen Berufsstand ungleich zu den anderen Berufen, nachteilig oder vorteilig
behandeln! Mit einfachen Worten: die Benachteiligung der Ärzte, wie sie sich
aus dem SGB ergibt ist von der Verfassung nicht gedeckt sondern willkürlich und
somit verfassungswidrig! Bei dieser Auffassung weiß ich mich durchaus in guter
Gesellschaft und stehe nicht einsam in der Wüste!
Das GKV-System ist äußerst undemokratisch geworden! Auch wenn man Ihnen die Kenntnis dieses Tatbestandes unterstellen dürfte, sei mir trotzdem erlaubt an ein sehr wichtiges Faktum zu erinnern, welches kennzeichnend für die zwischenzeitlich eingetretene Perversion des Demokratieverständnisses ist- Herr Prof. Dr. Scheuch nennt es, nach Max Weber, Versteinerung der Institutionen. Die Institutionen haben es nicht nötig das Ohr dem Souverän zu neigen. Weil der Souverän nicht oft genug und nicht auf allen Entscheidungsebenen sein Souveränitätsrecht ausüben darf! Er darf kaum etwas mitentscheiden! Die Sozialwahl und die somit vorgesehene Paritätische Selbstverwaltung in der GKV finden nicht statt, weil sie einfach nicht gewollt sind. Sie sind als solche unangenehm! Sie haben somit, als Repräsentant der bayerischen Kassenärzte, nicht mit gleichberechtigten Partnern Honorarverhandlungen zu führen sondern mit gleichzeitig mehreren um vieles längeren und mächtigeren Armen des Staates als die KV zu tun! Die jüngsten Beispiele aus Bayern beweisen die Richtigkeit meiner Behauptung! Seit länger als zwei Jahren ist ein einschlägiges mit der Sozialwahl zusammenhängendes Eilverfahren bei dem Landessozialgericht anhängig. Die gebotene Eile ergibt sich schon aus der eigentlichen Sache. Selbst der Bundeswahlleiter hat sich in Anerkennung der Bedeutung dieser Angelegenheit zu diesem Prozeß beiladen lassen! Keiner im Lande der Bayern scheint jedoch das geringste Interesse daran zu haben, einen Gerichtsbeschluß in dieser Sache herbeizuführen. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, die Fortführung dieses Verfahrens sei unerwünscht!
Ihre Verhandlungspartner stellen sich einfach stur und zahlen nicht. Sie rufen das Schiedsamt an... mit den bekannten Folgen.... Einer meiner aller ersten Anträge in der KVB -VV betraf die Erstattung von Kosten für Injektionen benötigten Einmalartikel.... Die Vertragspartner wehren sich..... meldeten Sie damals vor der VV und was machen denn Sie als KV? Sie tun nichts oder besser gesagt, sie lassen nicht nur zu, daß die Kassen uns weniger Honorar zahlen sondern darüber hinaus, daß sie uns zusätzlich Geld aus der Tasche zur Zahlung der Einmalartikel ziehen! Sie machen alles dafür, um Ihre Kassenärzte bei der Stange zu halten und die ..... Sicherstellung nicht zu gefährden. Welche Sicherstellung eigentlich? Die der Diätenzahlung der Abgeordneten, die der Ministergehälter oder die der Aufwandsentschädigung doppelt so vieler AOK- Vorständler als die AOK-Satzung vorsieht? Denn für die Sicherstellung der Patientenversorgung kommen doch die „eselmäßig dressierten“ Kassenärzte selbstverständlich auf, auch wenn dieser Auftrag der Sicherstellung spätestens seit der Verabschiedung der dreiseitigen Verträge(Kassen-Kassenärzte-Krankenhäuser) nur noch zu einem Drittel bei der KV lastet!
Das System, in wessen Erhaltung Sie so viele, wertvolle Jahre Ihres Lebens investiert haben, ist auch inkohärent, also ein Blödsinn! Es stellt ein Kompetenzen-Wirrwarr dar, welches seinesgleichen sucht, nach dem Motto in trüben Gewässern wird ein leichter Fang gemacht! Ein Beispiel verdeutlicht diesen Unfug: die Krankenhausplanung sei der Länderkompetenz zugeordnet(Staatsvertrag, wie schön). Ergebnis für die GKV? Eine Halde von ca. 200000 leer stehenden Krankenhausbetten bundesweit(geschätzt durch Herrn Sitzmann). Ich wage es nicht diese Kostenrechnung für die GKV aufzustellen.
Ich kann durchaus weitere Bausteine für diesen von uns allen Demokraten gewollten und in Arbeit genommenen Rechtsstaat liefern, welche mich im Laufe meines Werdeganges beschäftigt haben, wie z.B. die Problematik der staatlichen Monopolbildung, die trotz vielen Privatisierungsbemühungen weiterhin nach Belieben betrieben wird. Um ein solches Monopol handelt es sich eigentlich auch bei der GKV. Oder denken Sie bitte an den Machtmißbrauch bei der Ausgestaltung und dem Erlaß der GOÄ per ministerielle Verordnung durch eben den größten Einkäufer von privatärztlichen Leistungen! Für mich gibt es keinen plausiblen Grund dafür, daß meine Rechnungen an staatliche Kostenträger nur den einfachen Satz enthalten dürfen. Für welchen anderen freien Beruf gelten solche Regelungen? Gewährt Ihnen als Arzt unser Staat irgendwelche Rabatte in irgendwelchem Bereich? In einem Land, wo die Existenz mancher Institutionen auf die Ermächtigungsgesetze von 1933 zurückgeht, muß man den Mut und die Sensibilität besitzen in gewissenhafter Pflichterfüllung gegenüber der Geschichte und der Nachkommenschaft den Finger auf die Wunde zu legen und endlich einen Schlußstrich unter die monströse Vergangenheit zu ziehen. Für die Verteidigung auch Ihrer Grundrechte als Arzt kämpfen wir F.F.M. - ler seit 1992 formell und seit den sechziger Jahren informell(Freie-Ärzte-Bewegung)! Abgetan, belächelt, und nicht selten als Illusionisten und Fundis bezeichnet machen wir trotzdem unter größter Anstrengung weiter! Wie ist es mit Ihnen? Für welchen Weg entscheiden Sie an dieser Kreuzung Ihres Lebens? Gott gebe Ihnen Kraft und Erleuchtung.
In Ihrem Wunsch, in einem Rechtsstaat zu leben, gehe ich mit Ihnen konform aber der Illusion, wir lebten in einem solchen, möchte ich nicht verfallen. Meine Vorstellungen von Menschenrechten und vor allem von der Freiheit der Bürger in einer Demokratie hindern mich daran, Rechtsstaatlichkeit hier und heute zu erkennen. Wir sind sehr weit davon entfernt und meine größte Sorge gilt der Mammutisierung der europäischen Institutionen und dem damit verbundenen Verlust des Überblicks für die Verantwortlichen! Das Volk hat ohnehin schon lange den Faden verloren! Es hat Angst vor der BSE-Seuche zu Recht, die meiste Angst dürfte es aber haben vor den Bürokraten und den sie schützenden Politikern! Möge die europäische Menschenrechtscharta nicht von Politikern sondern von den Völkern Europas verabschiedet werden, denn sonst vermag ich keine gute Prognose für das europäische Haus zu wagen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren MitarbeiterInnen frohe Feiertage, ein segenreiches Neues Jahr 2001 und die Erfüllung aller Ihrer Wünsche.
In kollegialer Verbundenheit
Ihr
P. S.: Von diesem
Schreiben erhalten die namentlich darin
erwähnten Personen eine Kopie.
Am 20.10.2001 hat die alljährliche Bundesversammlung des F.F.M. e.V. im Münchner Intercityhotel stattgefunden.
Während der Vormittagssitzung hörte die Versammlung die Referate der Abgeordneten des DBT Herren Wolfgang Zöller(CDU-CSU-Fraktion im Deutschen BT) und Detlef Parr(F.D.P.- Fraktion im Deutschen BT) zur Gesundheitspolitik ihrer Parteien und diskutierte mit den Abgeordneten.
Der Patient – Mittelpunkt eines
reformierten Gesundheitssystems
Geld, Markt
und Gesundheitswesen
Zukunft einer wichtigen
Partnerschaft
Partnerschaft und Gesundheit – ein grundlegendes Patientenbedürfnis
Im Zentrum kontroverser Diskussionen: Pharmaindustrie und
Gesundheitswesen
Sozialgesetzbuch, EBM, Kassenabrechnung - im Widerspruch zum Grundgesetz? R. Machens
Es
ist nicht die Aufgabe der Zahnärzteschaft, detaillierte, komplexe Konzepte für
ein zeitgemäßes Gesundheitswesen zu entwickeln. Das ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Aufgabe der politischen Parteien im
Dialog mit den Fachleuten und Beteiligten. Wir sind allerdings entschieden der
Auffassung, dass wir Zahnärzte uns mit der Erfahrung aus unserer Praxis
nachhaltig an diesem gesellschaftlichen Dialog beteiligen müssen. Dazu bedarf
es klarer Eckpunkte.
Im Folgenden möchte ich erläutern, warum wir inzwischen zu
der Auffassung gelangt sind, dass nur ein Neuanfang, ein neustrukturiertes
Gesundheitswesen die drängenden Probleme lösen kann:
Die historisch gewachsene GKV des 19. Jh. entspricht nicht
den aktuellen Ansprüchen unserer Gesellschaft. Diese muss für einen Kernbereich
(„große Risiken“) die Pflicht zur Versicherung fordern, um sich vor der
Erpressung durch Nicht-Versicherte zu schützen, die zu Lasten der Gesellschaft,
ohne eigene Leistung, kostenfreie Behandlung einfordern.
Gleichzeitig haben sich die Erwerbsbiografien grundlegend
geändert. Längst kann man nicht mehr davon ausgehen, dass man das ganze
Berufsleben in einem Beruf, in einer Form der Berufstätigkeit verbleibt. Die
traditionellen Grenzen zwischen „abhängig Beschäftigten“ und Selbstständigen
werden immer fließender, der Wechsel immer häufiger. Arbeit wird immer mehr als
projektorientiert definiert und damit auch projektbezogen organisiert. Die
Kopplung der Krankenversicherung an die Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit ist deshalb seit langem antiquiert.
Gleiches gilt für die sogenannte paritätische Finanzierung.
Sie ist im Kern nichts weiter als der Versuch, alte patriarchalische
Vorstellungen aus dem 19. Jh. soweit wie möglich in ein
Pflichtversicherungssystem zu übertragen. Uns ist heute klar, dass jeder Euro
vom Arbeitnehmer verdient sein muss, dass jeder Arbeitgeber die finanzielle
Rentabilität der gesamten Personalkosten zur Voraussetzung für den Erhalt und
die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen macht. Der Arbeitnehmer hat also entweder
sein Gehalt plus Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben erwirtschaftet oder sein
Arbeitsplatz ist mittelfristig gefährdet. Wenn der Beitrag selbst
erwirtschaftet ist, muss er auch ausgezahlt werden. Die aus dieser Konstruktion
abgeleitete Einbindung der Arbeitgeber in die sogenannte Selbstverwaltung der
gesetzlichen Krankenkassen ist ebenfalls ein Fossil aus der Entstehungsphase
der GKV. Ist der Versicherte nicht in der Lage selber seine Interessen in einer
Krankenkasse zu vertreten? Es ist sein Geld, das für seine gesundheitliche
Absicherung dort eingezahlt wird. Muss der Arbeitgeber heute bei der Verwaltung
dieser Finanzen noch mitreden?
Die Gesellschaft ist - und das ist sicher der augenfälligste
Aspekt - individualistischer und wohlhabender geworden. Die große Mehrheit der
Bevölkerung nimmt sehr vielfältig am Wirtschaftleben teil und trifft
verantwortlich Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite: Immobiliengeschäfte,
Aktienhandel, Autokauf, alternative Formen der Alterssicherung usw..
Pflichtkassen mit einem einheitlichen Leistungskatalog sind deshalb keine
zeitgemäße Antwort auf die Notwendigkeit einer Absicherung des
Krankheitskostenrisikos.
Lange Jahre haben wir Zahnärzte geglaubt, das Gebäude der
GKV könne stabilisiert und zukunftssicher gemacht werden, wenn jeder gleichsam
seine Etagenwohnung bedarfsgerecht saniert und modernisiert.
Wir haben inzwischen erkannt, dass unser wegweisender und
vom aktuellen Pflichtversicherungssystem unabhängiger Ansatz der Definition von
Leistungsgrenzen durch Vertrags- und Wahlleistungen allein diese GKV nicht
nachhaltig stabilisieren kann.
Nur eine Totalsanierung oder ein Neubau kann auf Dauer
Stabilität versprechen. Die Statik des alten Systems ist grundlegend gestört.
Privatisierung der GKV und obligatorische
Krankheitskosten-Versicherung
Welche Vorstellungen hat nun die deutsche Zahnärzteschaft
von einem neuen System der Absicherung des Krankheitsrisikos? Unser
Eckpunktepapier umfasst:
·
Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
·
Obligatorische Krankheitskosten-Versicherung mit
Kostenerstattung für den Kernleistungsbereich für jeden Bürger mit
Befreiungsmöglichkeit bei Nachweis entsprechender Absicherung
Wir sind überzeugt, dass eine obligatorische
Krankheitskosten-Versicherung, die von im Wettbewerb arbeitenden
privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen angeboten wird, die Basis eines
neuen Gesundheitssystems sein muss.
Um den Anforderungen einer auf Subsidiarität und Solidarität
begründeten Pflicht zur Versicherung zu entsprechen, sollen für die
obligatorische Krankheitskosten-Versicherung folgende Grundsätze gelten:
·
Einkommens- und
risikounabhängige Beiträge, einheitlich innerhalb jeder Versicherung
·
Härtefallentlastung
durch staatliche Beitragszuschüsse und abgestaffelte Selbstbehalte
·
Staatliche
Familienförderung
·
Aufnahme
(Kontrahierungs-) zwang
·
Kündigungs-
(Diskriminierungs-) verbot
·
Übertragbarkeit der
Altersrückstellung
Definition
eines Kernleistungsbereichs
Die obligatorische Krankheitskosten-Versicherung sichert
einen Kernleistungsbereich ab.
·
Der
Kernleistungsbereich enthält die zur Absicherung der sogenannten „großen
Risiken“ notwendige medizinische Versorgung.
·
Über den
Kernleistungsbereich hinausgehende Leistungen können individuell und
eigenverantwortlich im Wahlleistungsbereich versichert werden.
Die Zahnärzteschaft nennt zur Ausgestaltung und Definition
des Kernleistungsbereichs in der Zahnmedizin folgende Elemente:
1. Der Kernleistungsbereich wird durch
versicherungstechnische Grenzen gegenüber dem Wahlleistungsbereich abgegrenzt.
2. Kostenerstattung und Selbstbehalt
gelten auch im Kernleistungsbereich.
3. Sachverständigengremium zur
Definition des Kernleistungsbereichs.
Wir
sind davon überzeugt, dass auf dieser Basis eine am Stand der Wissenschaft und
dem Individuum orientierte Zahnmedizin ohne vermeidbare Systemzwänge zu
realisieren ist. So wird es möglich sein, unnötige Strukturen abzubauen und die
durch die demografische Entwicklung und den wissenschaftlichen Fortschritt
aufgeworfenen System- und Finanzierungsfragen zukunftssicher zu beantworten.
Der Freie Verband wird sich an der dringend notwendigen Debatte über ein
effizientes, transparentes System der solidarischen
Krankheitskosten-Absicherung engagiert beteiligen. Die „Eckpunkte zur
Neustrukturierung des Gesundheitswesens“ sind sicher keine Utopie, sondern eine
Vision, die es zu konkretisieren gilt. Denn vermeintliche Utopien sind oft nur
vorzeitige Wahrheiten.
Ernst Bergemann (Geschäftsführer des Onkologischen
Patientenseminar Berlin-Brandenburg e.V.)
Lieber Dr. Treppmann, sehr verehrte Damen und
Herren,
in der vergangenen Woche fand in Berlin der 25.
Deutsche Krebskongress statt, auf dem wir Krebspatienten im Mittelpunkt standen.
Auch die Vertragsärztliche Bundesvereinigung hat uns Patienten auf
diesem Symposium in den Mittelpunkt gestellt, wofür wir uns herzlich bedanken.
Erlauben Sie mir, dass ich uns kurz vorstelle.
Das Onkologische Patientenseminar Berlin-Brandenburg
e. V. (OPS) im Universitätsklinikum der Berliner Charité ist eine
Selbsthilfeorganisation Krebs in mehreren Bundesländern. Wir arbeiten nach der
Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO), nach der Gesundheit
körperliches, mentales und soziales Wohlbefinden ist.
Für das körperliche Wohlbefinden ist in erster Linie
die Medizin verantwortlich. Patienten sind in der Regel keine Mediziner und
haben ein großes medizinisches Informationsbedürfnis. Seit Gründung des OPS im
Jahr 1992 organisierten wir mit der Berliner Charité, der Nord-Ostdeutschen
Gesellschaft für Gynäkologische Onkologie (NOGGO) sowie anderen
Universitätskliniken und Krankenhäusern mehr als 200 medizinische
Informationsveranstaltungen für Patienten und alle an der Krebsbehandlung
beteiligten Berufsgruppen.
Unsere wichtigste gesundheitspolitische Aufgabe ist
die Vernetzung der Selbsthilfe mit der Medizin. Deshalb haben wir in unseren
Vorstand zwei führende Onkologen gewählt. Wir arbeiten nach demselben Konzept
wie die Deutsche Krebsgesellschaft, die im Internet unter http://www.krebsgesellschaft.de
über ihre Beratungsstellen,
unter Broschüren
und Patientenratgeber über einzelne Krebserkrankungen, über Diagnostik und
Therapie, über Informationen
zu klinischen Studien und zum Deutschen Krebsstudienregister oder über Methoden mit
unbewiesener Wirksamkeit in der Onkologie informiert. Auch wir richten zur
Zeit eine Studieninfothek für Krebspatienten ein und motivieren andere
Patienten in Workshops und Seminaren zur Teilnahme an klinischen Studien. Ohne
Forschung und Studien ist nach unserer Meinung kein Fortschritt in der Medizin
möglich.
2. Doch die WHO definiert Gesundheit nicht nur als
körperliches, sondern auch als „mentales Wohlbefinden“. Das lateinische Wort
„mens“ bedeutet, ins Deutsche übersetzt, Denkkraft, denkender Geist, Verstand,
Mut, Zorn, Leidenschaft. Es beinhaltet also alle die Eigenschaften, die zur
Persönlichkeit eines Menschen gehören, sein Fühlen, sein Denken und sein
Bewusstsein. Um mentales Wohlbefinden zu entwickeln, veranstalten wir Seminare
zum Autogenen - Persönlichkeits - Training (APT).
Das Autonomietraining ist eine Methode zur Anregung
der Eigenaktivität, zur Erreichung von Wohlbefinden, Sinnerfüllung sowie
innerer und sozialer Sicherheit. Es aktiviert Gesundheitsressourcen und
Eigenkompetenz, orientiert sich an epidemiologischen Untersuchungen und
aktiviert Potentiale oder Faktoren, die in prospektiven Interventionsstudien zu
verbesserter Lebensqualität und längerer Überlebenszeit führen. In Studien
konnte gezeigt werden, dass physische Faktoren und medizinische
Behandlungsmethoden mit der Selbstregulationsfähigkeit und der inneren
Autonomie synergistische Wechselwirkungsbeziehungen aufweisen.
(Grossarth-Maticek, R., Systemische Epidemiologie und präventive
Verhaltensmedizin chronischer Erkrankungen, de Gruyter 1999, Autonomietraining,
de Gruyter 2000).
Die Veranstaltungen zu den verschiedenen
Möglichkeiten der Krankheitsverarbeitung und Persönlichkeitsbildung stehen bei
uns an zweiter Stelle. Die Zahl liegt seit Gründung im Jahr 1992 mit insgesamt
< 200 nur etwas unter den medizinischen Veranstaltungen. Die Persönlichkeit
des Patienten hat für uns einen sehr hohen Stellenwert, selbst dann, wenn er
medizinisch nicht mehr geheilt werden kann.
Auch Musik, Malerei und Dichtkunst, nutzen wir zur
Krankheitsbewältigung. Im vergangenen Jahr fanden im OPS insgesamt 222 Treffen
von 10 Selbsthilfegruppen statt, darunter Gruppen zu „Bewegung,
Körperwahrnehmung und Meditation mit Musik“, „Bewegung mit Musik“, „Malen und
Modellieren“, „Wege zur Entspannung und Energieentwicklung“ sowie „Heilsamer
Umgang mit Trauer“. Mit dem Berliner Sinfonie-Orchester (BSO) und dem
Konzerthaus am Gendarmenmarkt sowie dem Ernst-Senff-Chor führten wir im Rahmen
der weltweiten Konzerte zum Welthospiztag am 14. Oktober 2000 das Oratorium
„Der Messias“ von Georg Friedrich Händel auf.
Oft bilden sich unter Patienten echte
Freundschaften. Freunde, die nicht mehr geheilt werden können, lassen wir nicht
allein. Die Hospizarbeit spielt in unserer Arbeit eine weitere wichtige Rolle.
Mit Medizinern schreiben wir ein Buch „Verständnisvoll miteinander leben bis
zuletzt. In Seminaren diskutieren wir über Themen wie „Wer die Angst vor dem
Tod verliert, hat mehr vom Leben“. Nah-Tod-Erlebnisse, wie sie in „The Lancet“
vom 15. Dezember 2001 auf Seite 2039 beschrieben werden, haben wir selber
beobachtet.
Nach unserer Meinung muss Religion noch weitaus mehr
sein als das, was wir Menschen bisher daraus gemacht haben.
Vier Bücher dokumentieren unsere Arbeit. Im ersten
Buch „Krankheit und Kränkung, Eigenverlag1996 (Bestellungen Geschäftsstelle
OPS) beschreibt der Seelsorger und Psychotherapeut Eugen Drewermann die
vielfältigen Zusammenhänge zwischen körperlicher Erkrankung und seelischer
Kränkung.
Im zweiten Buch „Krebsmedizin 2000 - Perspektiven“,
de Gruyter 2000, wird die Krebsmedizin der Zukunft von dem Schirmherren des
Onkologischen Patientenseminars Berlin-Brandenburg e. V., Wolfgang Thierse, als
„gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ definiert. Auf Seite 34 publizierten wir zum
Thema „Religion - Medizin und Naturwissenschaft: Gibt es heute noch
Gemeinsamkeiten“? und auf Seite 38 über „Der Tod: Lehrmeister und Philosoph“.
Im dritten Buch der Landesarbeitsgemeinschaft
Onkologie Brandenburg (LAGO) „Leben bis
zuletzt - Finalversorgung von Tumorkranken“, (de Gruyter 2001) berichteten wir
auf Seite 82 über unsere Form der Selbsthilfe, wenn einer von uns sterben muss.
Krebspatienten und Ärzte, Politiker (Regine
Hildebrandt), Kassen und Psychologen, bemühten sich im vierten Buch
„Selbsthilfe Krebs. Wege zur standardisierten Selbsthilfe“, (akademos
Wissenschaftsverlag 2001), um Qualitätssicherung in der Selbsthilfe Krebs.
3. Damit sind wir beim letzten Punkt, dem Thema
Ihres Kongresses: Gesundheit als soziales Wohlbefinden. Unter http://www.aok.de/bundesverband/index.htm
im Internet teilte der AOK-Mediendienst
am 13. März mit, dass die GKV im vergangenen Jahr 2001 ein 2,8
Milliarden Euro (5,48 Mrd. Mark) Defizit hatte. Die Arzneimittelausgaben
stiegen um mehr als elf Prozent. Deshalb wurde ab dem Jahr 2002 versucht, durch
Programme wie „off label use“ oder „aut idem“ die Ausgaben zu senken. Jeder
hier im Saal weiß, dass dadurch das soziale Wohlbefinden bei vielen Patienten
dramatisch gestört wurde. Doch die Arzneimittelkosten sind es nicht alleine.
Der Pastpräsident der Deutschen Krebsgesellschaft, Prof. Dr. Lothar Weißbach
schlug an demselben Tag vor, die KVen und Ärztekammern aufzulösen, um den
Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wir wissen alle, dass die Bürokratie im
Gesundheitswesen sehr viel Zeit und Geld kostet. Kein Wunder, dass für ärmere
Patienten weder die Zeit noch das Geld reicht. Wer allerdings reich ist,
bekommt sofort einen Termin und ein Privatrezept. Sind wir politisch und
gesundheitspolitisch auf dem Weg in eine neue soziale Eiszeit?
Wir reden nicht, wir tun etwas. Wir wollen
Integration, nicht Konfrontation, Evolution, nicht Revolution. Allein im Jahr
2001 organisierten wir 51 größere Veranstaltungen und hatten insgesamt mit 222
Treffen von 10 Selbsthilfegruppen mehr als 18.000 Kontakte. Alle diese
Aktivitäten haben nur das eine Ziel, die soziale Isolierung von Krebspatienten
zu überwinden. Schon jetzt laden wir alle Partner im Gesundheitswesen ein, neue
Perspektiven für die Zukunft auf unserem „Bundeskongress Selbsthilfe Krebs“ vom
19. - 20. Oktober im Universitätsklinikum Charité, Campus Virchow - Klinikum,
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin, zu entwickeln.
Nur gemeinsam können wir die Probleme der Zukunft lösen.
Zum
Inhaltsverzeichnis VBV Treffen
I.
Der Missstand.
Deutschland
leistet sich seit 120 Jahren den Luxus, Gesundheitssystem und Gesundheitsmarkt
auf eine recht vertrackte Art zu trennen. Auf Seiten des medizinischen Angebots
herrscht überwiegend Markt: Ärzte und Krankenhäuser stehen im Wettbewerb und
sind gezwungen, ihren Praxis- und Krankenhausbetrieb betriebswirtschaftlich zu
führen und finanzieren; kommunale Krankenhäuser freilich erst demnächst. Auf
der Nachfrageseite beim Patienten dominiert dagegen das System: Ausgaben für
Gesundheitsfür- und –vorsorge werden nicht in normalem Geld bezahlt, sondern in
einem medizinischen Spezialgeld: dem von staatlich lizenzierten Gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) ausgegebenem Krankenschein, inzwischen ist er ein
elektronisch verwertbarer Chip. Die Patienten erwerben diesen Universalbezugsschein
auf medizinischen Service jedweder Art ohne Einzelbeantragung und –abrechnung
quasi im Abonnement gegen monatlichen Abzug eines vom Staat festgesetzten
GKV-Beitrages von ihrem Arbeitseinkommen, wobei die Hälfte vom Arbeitgeber
übernommen wird.
An
diesem Zustand haben sich beide Seiten, Patienten wie Therapeuten, gewöhnt. Nur
haben sie darüber offenbar vergessen oder verdrängt, was er in Wahrheit
bedeutet: eine Entmündigung, wenn nicht Entrechtung. Denn er sperrt vier
Fünftel aller bei den GKV pflichtversicherten Deutschen und alle bei den GKV
zugelassenen Ärzte und Krankenhäuser aus der Geld- wie Privatrechtsordnung aus.
Den Therapievertrag schließen nicht mehr die beiden eigentlichen Kontrahenten,
Patient und Arzt bzw. Krankenhaus miteinander ab, sondern beide Seiten mit
einem Dritten: der GKV. Diese regelt von außen, was nur die beiden unter
vier Augen im Arztzimmer zu verhandeln haben: für den Patienten regelt die
Kasse, welche Therapie sie für ihn bezahlt und für den Arzt, welches Honorar er
dafür bekommt. Es wird ihm über die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
ausgezahlt.
Das
System hat solange zur Zufriedenheit aller funktioniert, wie es weder Streit
über die Bezahlbarkeit von Leistungen noch die Angemessenheit von Honoraren
gegeben hat, d.h. solange die Kassen selber gut „bei Kasse“ waren. Seit dies
erkennbar nicht mehr der Fall ist – und das ist seit langem so – zeigt es
jedoch seine fatale Schwäche: Es bindet die Finanzierung der Volksgesundheit an
einen willkürlich abgegrenzten und zudem volkswirtschaftlich irrelevanten Teil
des Volkseinkommens, nämlich die Lohnsumme jener Arbeitnehmer, die derzeit
jährlich bis zu etwas mehr als 40.000 € verdienen. Weder lässt sich begründen,
warum es diese Pflichtversicherungsgrenze gibt und nicht eine andere. Noch
fataler ist jedoch, dass man damit just jenes Segment des Volkseinkommens
zur Bemessungsgrundlage der GKV-Beiträge und damit zur
Finanzierungsgrundlage des Gesamt-Systems gewählt hat, das seit über einem
Jahrzehnt kaum noch steigt, real sogar stagniert, während andere Teile
desselben Volkseinkommens entweder kräftig expandieren - wie die Gewinne und
Kapitaleinkünfte - und andere nicht erfasst werden können, wie die Einnahmen
aus sog. Schwarzarbeit. Hinzukommt als politische Sonderhypothek die Hereinnahme
einer Bevölkerungsgruppe, die überdurchschnittlich (und schuldlos) unter
Arbeitslosigkeit und Minderbezahlung leidet, der ostdeutschen.
Obwohl
es offensichtlich ist und kaum großer volkswirtschaftlicher Kenntnisse bedarf,
um zu erkennen, worunter das deutsche Gesundheitssystem leidet - an seiner Unterfinanzierung.
wegen klar erkennbarer Systemmängel - pfuschen alle Bundesregierungen,
jetzige wie frühere, lediglich an dem einen oder anderen „störenden“ Detail des
Systems herum, ohne wahrhaben zu wollen, dass es sich um bloße Symptome
handelt. Fast ein Jahrzehnt lang versuchten schwarze Reformer wie Blüm oder
Seehofer die Gesundheitskosten zu „dämpfen“, obwohl es nicht zu dämpfen gab: Eine
alternde Gesellschaft „investiert“ nun mal mehr in die Erhaltung ihrer
Gesundheit als eine junge – und warum auch nicht. Und der medizinische
Fortschritt auf diesem Wege kostet von Jahr zu Jahr nicht weniger, sondern
mehr, denn er muss finanziert werden. Blüms und Seehofers „Reformen“ zielten
nicht auf Kostensenkung, sondern Kostenverlagerung: Ärzte und Krankenhäuser
sollten billiger arbeiten, notfalls gratis, Patienten auf teure Therapien
verzichten, notfalls zuzahlen. Ausgerechnet die Partei Ludwig Erhards
schreckte, um diese Ziele zu erreichen, nicht davor zurück, planwirtschaftliche
Folterinstrumente einzusetzen, wie Leistungskataloge der GKV, Ausgaben- und
Honorarbudgets sowie Rezeptvorschriften für Ärzte.
Seehofers
grüne Nachfolgerin im Amt hat diese Rosskuren ebenso rigoros wie inkompetent
noch verstärkt. Erst die gegenwärtige rote Gesundheitsministerin hat einige
Akzente neu gesetzt. Sie gibt sich liberaler, verweigert sich jedoch ebenfalls
einer Reform des Gesundheitswesens an Haupt und Gliedern. Diese ist in ihrer
Partei nicht konsensfähig. Denn dort darf an überholten Instrumenten, wie
Krankenschein, GKV und Pflichtversicherungsgrenzen, nicht gerüttelt werden!
Dabei
liegen Ziel- und Stoßrichtung der nicht mehr aufschiebbaren Reform des
deutschen Gesundheitswesens klar zutage: Seine Unterfinanzierung muss beseitigt
werden. Das verlangt der öffentlichen Hand weder neue Haushaltsmittel noch der
Arbeitswelt höhere GKV-Beiträge ab. Erstere wären mit oder ohne „Brüssel“ nicht
aufbringbar, letztere wegen der Lage am Arbeitsmarkt nicht zu verantworten.
Deutschlands Gesundheitspolitiker müssen
„nur“ zur Kenntnis nehmen: Alle Gesundheitsausgaben könnten problemlos
finanziert werden, wenn man das Gesundheitssystem in einen, allerdings
„sozialen“ Gesundheitsmarkt verwandelte, denn ein solcher Markt löst seine,
zugegeben beträchtlichen Finanzierungsprobleme „geräuschlos“. Was immer er an
Nachfrage vorfindet, das finanziert er über Angebot und Preis, sofern dieser
Markt gewünscht ist und zugelassen wird. Denn wieviel den Bürgern ihre
Gesundheit wert ist, oder ob sie dafür auf andere Ausgaben: die
Ferienreise, das Motorboot oder Apartment an der Costa Brava verzichten, das entscheiden
sie dann selber und nicht mehr für sie die Medizinalbürokratie mit
sachfremd „begründeten“ Vorgaben für Krankenkassenbeiträge, Ärzte- oder Pillenbudgets.
Freilich – und das kann nicht oft gesagt werden - bedarf dieser Markt einer
sowohl sozialen wie familienfreundlichen Komponente und Rahmengesetzgebung. Sie
herzustellen ist die eigentliche Aufgabe moderner, sozialer wie liberaler
Gesundheitspolitik!
Bismarcks
Gesundheitssystem war weder als Voll- noch Volksversorgung gedacht. Lediglich
ein kleiner Kreis armer Leute sollte im gutsherrlichen Deputatwege versorgt
werden. Der Krankenschein war ein Bezugsrecht auf „naturale“ Arztleistungen, an
dem sich der Patron mit einem Lohnzuschuss beteiligte. Nur: Während die
natürliche Evolution von Groß zu Klein fortschreitet, vom Dinosaurier zur
Eidechse, vom Neandertaler zum homo sapiens, folgt die soziale Evolution
offenbar dem entgegengesetzten Ziel der Wucherung und Hypertrophie. Was als
Ausnahmeregelung gedacht war für Arme und Kleinverdiener, die sich eine
Gesundheitsversorgung über den Markt noch nicht leisten konnten,
verdrängte und ersetzte mit der Zeit den Markt. Zwar nahm die Zahl der
Bedürftigen ständig ab. Die Einkommensgrenzen für die Behandlung „Bedürftiger“
auf Krankenschein wurden jedoch ständig herauf- statt herabgesetzt. GKV wie
Leistungserbringern war es recht. Um die neue Kundschaft nicht zu verlieren,
beantragten immer mehr Ärzte und Krankenhäuser die Zulassung zur
GKV-Abrechnung. Um mit dem GKV-Finanzierungsmonopol auf Augenhöhe verhandeln zu
können, gründeten sie ein kollektives Abrechnungsmonopol: die KV. Doch was
nützen zwei noch so mächtige Monopole, wenn ihre gemeinsame
Finanzierungsgrundlage: das „tributpflichtige“ Lohneinkommen ersatzlos und
unwiderruflich wegbricht?
Das
erste Mal geschah das vor über 70 Jahren in der Krise der Dreißigerjahre. Auch
damals eskalierte die Krise am Arbeitsmarkt zu einer des Gesundheitswesens.
Schon damals stellte sich die Frage: Was hat die Volksgesundheit mit der
Konjunktur und der Lage am Arbeitsmarkt zu tun? Damals flüchteten die für GKV
und KV Verantwortlichen, dem Zeitgeist huldigend, nicht in mehr Markt, sondern
in (noch) mehr Staat: in den NS-Staat, der alsbald folgte! Die KV wurden zu
Organen „mittelbarer Staatsverwaltung“ mit politischen Lenkungs- und
Disziplinierungsaufgaben für die Mitleider und Leistungserbringer aufgewertet.
Die medizinischen Leistungserbringer verloren die letzten Reste
zivilrechtlicher Vertrags- und Koalitionsfreiheit, darunter das Streikrecht.
Dafür „gewannen“ sie als Garanten der
öffentlichen Ordnung und Volksgesundheit einen Quasi-Beamtenstatus, freilich
ohne Beschäftigungs- und Pensionsgarantie – ein „Privileg“, an dem sie noch
immer festhalten, trotz Demokratie und Rechtsstaat, trotz Praxissterben und
beruflichem Niedergang. Ihre eigenen Standesvertreter in den KV’ scheinen es so
zu wollen!
Man
kann es nicht oft genug wiederholen: Wer Krankenschein, GKV-Abrechnung und
Einkommensgrenzen der Pflicht-Krankenversicherung für eine Art
Gesundheitsparadies auf Erden hält, verzichtet auf elementare, durch Verfassung
und Rechtsstaat garantierte Bürger- wie Standesrechte, nämlich auf seine
Vertrags-, Therapie- und Unternehmerfreiheit. Denn all dieses ist nur um den
Preis der Brechung des Dreifach-Monopols der GKV für Praxiszulassung,
-abrechnung und -finanzierung sowie in Sachen Therapiegestaltung und die
Aufhebung der gesundheitspolitisch wie volkswirtschaftlich gleichermaßen
sinnlosen „Arme-Leute“-Begrenzung der Krankenversicherungspflicht für
Jahreseinkommen bis zu rund 40.000 € zu haben. Beide „Säulen“ des deutschen
Gesundheitssystems könnten nicht brüchiger und inzwischen auch
kontraproduktiver sein. Sie verletzen das Intimverhältnis von Arzt und Patient,
in dieses sollte keine Krankenkasse hineinreden dürfen, und das nicht nur aus
Gründen des Datenschutzes. Sie rauben dem System sowohl Glaubwürdigkeit wie
Effizienz, denn der Arzt darf seinen Patienten immer weniger an moderner, aber
teurer Therapie über den Krankenschein verordnen und berechnen. Und sie
untergraben das Ansehen und die berufliche Zukunft der Heiler: Der Arztstand verarmt,
denn der Krankenschein verliert permanent an realem Wert. Im letzten Jahrzehnt
hat er an Kaufkraft deutlich mehr verloren als DM und €! Entsprechend
rückläufig war das Realeinkommen der Ärzte, namentlich derjenigen mit eigener
Praxis, bei denen immerhin 70 Prozent der Patienten laufend medizinisch
versorgt werden. Ältere Ärzte können sich damit abfinden, weil sie bald in
Pension gehen oder von Rücklagen zehren können. Die Jüngeren verführt es zu
Abrechnungstricks, Mehrfachbehandlungen und anderen Formen zweifelhafter
Selbsthilfe; starten sie doch mit Praxisschulden, die ihnen oft nur die Wahl
lassen zwischen drohendem Bankrott und eben geschönter Abrechnung. Am übelsten
wird den Patienten mitgespielt. Sie bekommen für ihren Allround-Bezugsschein
auf medizinischen Vollservice immer weniger ärztliche Betreuung und
Medikamentierung. Den oft lebensrettenden Rest müssen Sie aus eigener Tasche
draufzahlen!
Wenn
nicht die jetzige, so wird die nächste Bundesregierung endlich einsehen müssen,
dass dieses Gesundheitssystem weder aufrecht erhalten werden kann, noch so wie
bisher zu sanieren ist. Es gibt für das deutsche Gesundheitswesen mit seinen
strukturell zunehmenden Auf- und Ausgaben nur eine Rettung und Reform: Seine
Überführung in eine wirkliche Soziale Marktwirtschaft, hin zu einem ebenso
effizienten wie dynamischen fortschritts- und beschäftigungsintensiven
Gesundheitsmarkt.
III. Der Gesundheitsmarkt – Wachstumsmotor wie Beschäftigungsprogramm
der Volkswirtschaft. Das Ende der medizinischen „Zwei-Klassen-Gesellschaft“
Die
Frage ist: wie und mit welchen Schritten? Der Sozialstaat muss selber sozial
sein und bleiben. Ändern sich in der Gesellschaft Alters- und Erwerbsstrukturen
dramatisch, kann er weder seine alte Struktur beibehalten noch durch Tradition
geheiligte Besitzstände zementieren – noch darf er es. Er muss den
Veränderungen seines Umfeldes angepasst werden. Weder in der staatlichen
Renten- noch in der Krankenversicherung dürfen die jungen, aktiven und gesunden
Teile der Bevölkerung über Gebühr zugunsten der älteren, inaktiven und in aller
Regel auch gesundheitlich anfälligeren benachteiligt werden. Das Lebensrecht
der Jungen und Aktiven setzt auch dem Sozialausgleich Grenzen. Jedes Wolfsrudel
weiß das und geht daher mit seinem Nachwuchs pfleglich um. Denn er sichert das
Überleben der Art und damit auch der Alten, Schwachen und Kranken. Im System
der Alterssicherung sollen die Jungen künftig durch Anrechnung individueller
Ansparleistungen entlastet werden, wenn auch recht zaghaft. Im Gesundheitswesen
ist diese Entlastung noch sehr viel zwingender. Und sie lässt sich sehr
leichter motivieren und finanzieren, denn hier kann man sozialpolitisch
unbesorgter und risikoloser auf die beträchtlichen Vermögensbestände und
–reserven der älteren und öfter (und teurer) Kranken zurückgreifen. Ihre
Eigenleistungen können (und müssen!) verstärkt werden, denn ihre Vermögen
können (anders als bei der Alterssicherung) ja verbraucht werden! Das
Erbschaftsvolumen dürfte in Deutschland noch bis zur Mitte des Jahrehunderts in
der (jetzigen) Größenordnung von rund 100 Mrd. € (einem Drittel der jährlichen
Gesundheitsausgaben) auffallen, wie neuere Berechnungen erweisen.
Vor
diesem (Vermögens)Hintergrund bieten sich zwei ebenso einfache wie grundlegende
Reformschritte im deutschen Gesundheitswesen an: Die Kranversicherungspflicht
muss sowohl privatisiert wie generalisiert werden. Jeder in Deutschland
Erwerbstätige muss sich ohne jede Einkommensbegrenzung nach oben
krankenversichern, aber bei einer Kasse und zu einem Tarif seiner Wahl.
Die
Eckpunkte und Folgen dieser marktwirtschaftlichen Öffnung des deutschen
Gesundheitswesens können in den folgenden 7 Punkten zusammengefasst werden:
Es
sind also nur wenige und längst erprobte Prinzipien, die gebraucht werden, um
das deutsche Gesundheitswesen gesunden zu lassen und den einschneidenden
Veränderungen in der deutschen Gesellschaft sowie in Europa anzupassen. Je eher
sie Regierung und Gesetzgeber aufgreifen und anwenden, desto schneller und
nachhaltiger lassen sich Probleme lösen, die vielen heute noch als unlösbar
erscheinen.
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Für
Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an
Dr.
med. Roman Machens
Allgemeinarzt
– Naturheilverfahren
Pressesprecher
der Vertragsärztlichen Bundesvereinigung
Landesvorstandsmitglied
der Vertragsärztlichen Vereinigung Bayern
84028
Landshut, Leukstr. 12
Tel.
0871-61444, freecall 0800-MACHENS, während
des Symposiums 0171-8002772
FAX 0871-275367
Roman.Machens@handy.net
Zum
Inhaltsverzeichnis VBV Treffen
Bärbel Keim-Meermann
Bundesvorsitzende
18.3.2002
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Neugasse 1 a
65817 Eppstein
Tel. 06198/57770
Statement
BdA
Symposium Patient und Arzt
22. und 23. März Berlin
Die Arzthelferin als wichtigstes Bindeglied zwischen Patient und Arzt
Jedermann und jedefrau weiß, dass Arzthelferinnen in der Praxis Vertrauenspersonen der PatientInnen sind. Die Patienten suchen das Gespräch mit uns, vertrauen sich uns an. Zum einen, weil wir in der Regel auf der gleichen Hierarchie-Ebene stehen und zum anderen, weil wir die PatientInnensprache sprechen. Allerdings wird die Zeit für diese wichtigen Gespräche immer knapper. Alle Arzthelferinnen fordern mehr Zeit für Patientengespräche.
Arzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte verstehen die PatientInnen als PartnerInnen, uns sehen wir als Dienstleistungserbringerinnen.
Dafür werden Arzthelferinnen 3 Jahre in Berufschule und Praxis qualifiziert. Die jetzige Ausbildungsordnung der Arzthelferin ist über 10 Jahre alt. Natürlich muss sie endlich wieder an die Praxisrealitäten angepasst werden. Wir wollen schon in der Ausbildung mehr Kommunikationskenntnisse vermittelt bekommen, psycho-soziale Kompetenzen erlangen. Und das wollen wir, weil das Praxisteam immer mehr die gesellschaftliche Betreuung von Kranken und Schwachen übernehmen muss. In diesem Sinne nehmen wir schon jetzt die Stelle einer Lotsin ein. Wir wissen welche Selbsthilfegruppe aktiv ist, wir wissen wo ein Altennachmittag oder eine Krabbelgruppe stattfindet.
Wenn wir in die Zukunft schauen, wird klar im System wird es Veränderungen geben. Und um wen dreht es sich, wenn wir die PolitikerInnen hören: Um das Geld, den Arzt, den Patienten und evtl. noch um die Pflegeberufe. Wo bleiben die Arzt- und Zahnarzthelferinnen in den Reformdiskussionen?
Über 500000 Beschäftigte arbeiten in den ärztlichen und zahnärztlichen Praxen und es werden laufend mehr. Unsere Aufgabengebiete sind: Patientenbetreuung, Assistenz bei Diagnostik und Therapie und das Management. Wenn der Patient als Partner ernst genommen wird, die Gesundheitsversorgung ein menschliches Gesicht behalten soll, ist ein erhöhter Personaleinsatz zur Betreuung und Information, aber auch zur Verbesserung der Organisation/ des Managements erforderlich.
Integrierte Versorgung bleibt erfolglos, wenn die Fachberufe nicht in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wir wissen, dass es Netze gibt, in denen die Arzthelferinnen gar nicht darüber informiert wurden, dass die Praxis sich einem Netz angeschlossen hat, oder aber sie wurde nicht über die Ziele des Netzes informiert. Dokumentation und Management im Hausarztmodell oder bei DMPs sind Aufgaben, die von der Arzthelferin bearbeitet werden müssen. Und für all dies gilt, für diese Veränderungen kann/ muss die Arzthelferin beim Patienten werben um ihn für die Beteiligung zu gewinnen.
Disease-Management-Programme:
Wir haben die Befürchtung, dass auch diese "Erneuerung" zu mehr Bürokratie in den Praxen führt. Das wollen wir vermeiden.
In jedem Fall sehen wir zusätzliche Arbeit auf uns zukommen, die von den jetzigen Mitarbeiterinnen nicht zusätzlich geleistet werden kann.
Unsere Forderung:
Die organisatorischen und verwaltenden Aufgaben müssen mit Beteiligung unserer Fachberufe erarbeitet werden. Hier können Ärzte- und KrankenkassenvertreterInnen allein keine unbürokratischen Verfahren entwickeln. Vielmehr ist hier die Schnittstellenkompetenz der Arzthelferin zu erkennen und zu nutzen.
Arzthelferinnen wollen gerne Versicherte für die Beteiligung an DMP gewinnen. Die Aufklärungsgespräche über die Vor- und Nachteile können wir führen. Aber dazu muss ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden. Und die vorbereitenden Informationen müssen auch für unsere Berufsgruppen frühzeitig vorliegen.
Die Mitarbeiterinnenstunden müssen erhöht werden. So können die Ärzte sich auf ihre medizinische Kompetenz konzentrieren und die Modelle erfolgreich werden.
Fortbildungsverpflichtung
Auch hier wird von Arzthelferinnen nicht gesprochen. Die Patienten wissen, dass Arzthelferinnen im Rahmen der Diagnostik und der Therapie selbständig am Patienten tätig werden.
Unsere Forderung:
Wir wollen eine Fortbildungsverpflichtung auch für Arzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte. Alle Fortbildungsmaßnahmen müssen qualitätsgesichert sein. Ebenso ist abzusichern, dass allein qualifizierte Mitarbeiterinnen Arbeiten am Patient übernehmen. Wir wissen, dass dies heute häufig umgangen wird, z. B. im Bereich des ambulanten Operierens oder der zahnärztlichen Prophylaxe.
Arzthelferinnen brauchen Aufstiegsmöglichkeiten. Besonders im Management, das die Wirtschaftlichkeit der Praxis und die Kommunikationsprozesse verbessert, können diese entstehen.
Das Vertrauen der Patienten in die Arzthelferin muss im Rahmen von Präventionsangeboten genutzt werden, wo wir ein weiteres neuen Aufgabenfeld sehen.
Abschließend lässt sich sagen, um den Patienten als Partner zu akzeptieren, muss auch Partnerschaft im Praxisteam herrschen. Und da gibt es noch viel zu tun.
Arzt- und Zahnarzthelferinnen wollen nicht länger allein vom Wissen des individuellen Chefs und seinem Portemonnaie abhängig sein. Deshalb werden wir weiterhin dafür eintreten direkte Zuweisungen für die Gehälter der Mitarbeiterinnen bei den Budgetverhandlungen zu erreichen. So ist es möglich, dass Arzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte aus dem Niedriglohnsektor herauskommen.
Zum
Inhaltsverzeichnis VBV Treffen
„Meinen
Sie, Ihre Mutter würde ewig leben....“
So,
meine verehrten Damen und Herren, war die lakonisch Bemerkung einer
Krankenschwester über meine Sorge, als meine Mutter vor einer schweren
Herzoperation stand, - dies geschehen vor einem Monat in einer bundesdeutschen
Klinik.
Diese
Bemerkung wird sicherlich eine Ausnahme bedeuten..!
Aber
wo stehen wir Patienten eigentlich, - als Menschen, als Kranke, als
Hilfesuchende, in diesem sich drehenden Rad der Medizin einer modernen Technik,
in diesem sich drehenden Rad der Patientenversorgung?
„Gehe
nie zum Arzt, wenn Du nicht weißt, was Dir fehlt,“ bemerkte der Komponist Igor
Strawinsky. Heute würde er vielleicht noch hinzufügen: „In welcher Kasse bist,
wie bist Du versichert? Na, dann kannst Du vielleicht noch Hilfe bekommen!“
Patient
und Arzt, ein aufregendes Thema unserer Zeit. Haben unsere Ärzte noch Zeit, uns
Patienten nicht nur anzuhören, sondern auch noch zuzuhören? Das kostet Zeit, -
ist aber oft ein sensibler Gang zu den Ursachen unserer Schmerzen. Können und
dürfen wir dem Arzt unseres Vertrauens die Zeit stehlen, wissen wir
überhaupt, was dieser Vorgang im Behandlungszimmer des Arztes uns
kostet?
Ja, wir denken, alles ist mit unseren Kassenbeiträgen gedeckt. Wir hören aus der Politik und von Seiten der Ärzte über diverse „Engpässe“, aber wer versteht schon diese Sprache. Gerade auf diesem Gebiet des Gesundheitsdenken erscheint mir die Sprache „wie ein Gewölke, an dem jede Phantasie ein anderes Gebilde erblickt.“ (Jean Paul).
Ich denke, es ist höchste Zeit, dass Patient und Arzt in ein Gespräch kommen, jetzt, da es um das Geld und um die Gesundheit geht, - oder kann ich noch sagen: um die Gesundheit und um das Geld? Wo ist der Stellenwert?
Das
gemeinsame Thema ist nicht nur die Krankheit des Patienten, das Thema lautet
vielmehr: wie ist die Leistung des Arztes zu bezahlen? Schlagworte für das
ungeübte Patientenohr: Sparzwänge, Kostensenkung, Einschränkung des Budgets,
„Aut-idem-Regelung“....
Sollen
wir Patienten möglichst immer zu Beginn eines Quartales kommen, da hat unser
Hausarzt (falls wir noch einen haben) etwas mehr „Luft“ für seine
Verschreibungen? Verschreibt er uns das Medikament, welches uns schon lange
Zeit auf dem Wege der Gesundung wirkungsvoll begleitet? Und nicht einen
ähnlichen Wirkstoff, den uns der Apotheker heraussucht, kostengünstig.
Kostengünstig für wen? Um welchen Preis?
Wir
Patienten erfahren also jetzt, wenn wir mit dem Arzt sprechen, was unsere
Krankheit kostet. Erfahren vielleicht auch, dass die Schmerzen nicht mehr im
vollen Umfang behandelt werden können. Eingeschränkte Therapiesicherheit,
Begrenzung teurer und neuer besonders wirksamer Medikamente. Der Arzt muss sein
Budget einhalten.
Und
der Patient, er, der immer seine Beiträge gezahlt und sich auch noch zusätzlich
versichert hat, jedenfalls in den meisten Fällen...?? Wo steht er?
Was
wissen wir schon von den Einschränkungen des Budgets unseres Arztes? Wie viel
Therapiefreiheit hat er überhaupt, um Schmerzen seiner Patienten zu lindern, zu
behandeln? Be-handeln kommt von „handeln“. Oder wäre jetzt das Wort
Be-schränken angebracht. Schranken begrenzen das Tun, Schranken können, besser:
müssen sich heben. Für diesen Kraftakt bedarf es des Zusammenschlusses:
Patient
und Arzt, Arzt und Patient, ein neuer Zusammenschluss für eine neue Zeit. Für
unsere Gesundheit. Die Leistungen des Arztes nehmen wir in Anspruch, die
Bezahlung könnten wir auch übernehmen und sie dann mit den Krankenkassen abrechnen!
Hier
liegt das Umdenken.
Wir
Patienten zahlen an die Krankenkassen, die Versicherungen.
Wir
sind natürlich gegen die immense und verfettete Verwaltungsbürokratie, die wir
erheblich mitfinanzieren. Wo bleiben zum Beispiel die ehrenamtlichen Vorstände in
den Krankenkassenverreinigungen, dann sparen wir die entsprechenden
Dienstwagen, die Bodyguards (wozu eigentlich Bodyguards??). Könnte die
restliche wichtige Arbeit nicht von Betriebswirten und Juristen mit
leistungsbezogenen Zeitverträgen verrichtet werden?
Das
ist natürlich auch ein Appell an die Politiker, Politik – gleich –
Verwaltungsbürokratie? Passt das mit dem Begriff GESUNDHEIT zusammen? Wenn
Patienten und Ärzte gemeinsam um die Gesundheit des Menschen besorgt sind und
gemeinsam den Weg gehen wollen, der mit Vertrauen und Ehrlichkeit als
unverrückbare Pflastersteine versehen ist, - dann mögen auch die Damen und
Herren der Politik den Mut aufbringen, die Leistungsansammlung unserer
Krankenkassen und deren Verwaltungspaläste zu durchforsten, entrümpeln und zu
reduzieren, - kurz: der Verschwendung ein Ende machen.
Wir
müssen unser künftiges Schicksal vordenken, das hat uns hier zusammengeführt.
Nachgedacht haben wir lange genug. Der Verbündete des Patienten ist der Arzt
und nicht die Krankenkasse. Vertrauen wir! Das heißt: denken wir endlich mit,
rechnen wir mit, üben wir gemeinsam Kontrolle. Das betrifft nicht nur
unsere Rechnungen, sondern auch das Gesundheitswesen, von Staat und Kassen
verwaltet.
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Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an
Dr.
med. Roman Machens
Allgemeinarzt
– Naturheilverfahren
Pressesprecher
der Vertragsärztlichen Bundesvereinigung
Landesvorstandsmitglied
der Vertragsärztlichen Vereinigung Bayern
84028
Landshut, Leukstr. 12
Tel.
0871-61444, freecall 0800-MACHENS, während
des Symposiums 0171-8002772
FAX 0871-275367
Roman.Machens@handy.net
Zum Inhaltsverzeichnis
VBV Treffen
Der Arzneimittelsektor
stand in den vergangenen Monaten – wieder einmal – im Fokus der
Gesundheitspolitik. Erst ging es um die Anpassung der Festbeträge, dann um die
Budgets, und schließlich um ein Maßnahmenpaket zur sofortigen Senkung der
Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alles dies
waren kurzfristige Maßnahmen, durchgeführt, teils um akute Finanzlöcher zu
stopfen, teils um den Rationierungsdruck, der auf den Ärzten lastet, zu
entschärfen. Politikwissenschaftler haben dies treffend eine Politik des
„muddling through“ genannt, eine auf kurzfristige politische Bedingungen und
Erfolge ausgerichtete Handlungsstrategie.
Auch
wenn einige vernünftige Ansatzpunkte in der einen oder anderen
gesetzgeberischen Maßnahme enthalten waren, ist mit einer solchen kurzatmigen
Arzneimittelpolitik niemand glücklich: -
die Kassen nicht, weil sie absehbar nicht von ihren Finanznöten befreit werden;
- die Ärzte nicht, weil sie sich weiterhin in der Zange zwischen
ökonomischen Vorgaben und medizinischen Aufgaben sehen;
- die Patienten nicht, weil sie zunehmend unsicher sind, welche
Medikamente ihnen noch verschrieben und erstattet werden.
Auch für die forschenden
Arzneimittelhersteller ist es unter diesen Rahmenbedingungen nicht leicht,
langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung moderner Arzneimittel
zu tätigen.
Was uns fehlt, ist ein
zukunftsorientiertes Konzept für die Sicherung einer hochwertigen und
fortschrittlichen Arzneimittelversorgung in Deutschland. Ein solches Konzept
muss sicher das Qualitätsziel ebenso einschließen wie den Gesichtspunkt der
Finanzierung. Ich möchte Ihnen hierzu einige Aspekte aus Sicht des Verbandes Forschender
Arzneimittelhersteller – VFA – vortragen. Bevor ich jedoch auf die mittel- und
längerfristige Reformperspektive zu sprechen komme, möchte ich kurz die
Ausgangssituation skizzieren, auf der eine zukunftsorientierte
Arzneimittelpolitik aufsetzen muss.
Unterversorgung im Arzneimittelbereich
Die Entwicklung der
Arzneimittelausgaben der GKV war in den vergangenen Jahren durch die
Budgetierung gebremst. Die Ärzteschaft hat spürbare Anstrengungen unternommen, die
GKV-Ausgaben in diesem Sektor zu reduzieren. Die Ärzte sahen sich jedoch immer
weniger in der Lage, die innovationsfeindlichen Budgetgrenzen einzuhalten.
Die Budgetierung hat
nicht nur zu großer Unzufriedenheit bei den Ärzten geführt. Sie hat vor allem
beträchtliche Defizite in der Patientenversorgung auftreten bzw. fortbestehen
lassen. Bei den Herz-Kreislauf-Erkrankungen beispielsweise, bestehen akute
Versorgungsdefizite. Studien haben gezeigt, dass in Deutschland sehr viele
therapiegeeignete Patienten, die an Fettstoffwechselstörungen, koronarer
Herzkrankheit bzw. an Herzinsuffizienz leiden, nicht (ausreichend) mit modernen Medikamenten (Lipidsenker,
Betablocker) therapiert werden. Oder nehmen Sie das Beispiel
Diabetes, wo hierzulande noch immer eine hohe Zahl der Erkrankten schlecht
eingestellt ist und an teuren
Folgeerkrankungen leidet. Eine bessere medikamentöse Einstellung dieser
Personen könnte diese Folgen zwar nicht alle verhindern, aber wohl zu einem
großen Teil verringern.
Diese Beispiele ließen
sich fortsetzen. Sie sind im übrigen auch gut belegt. Nicht nur der VFA hat die
bestehende Unterversorgung im Arzneimittelbereich dokumentiert. Vor einigen
Monaten hat der Sachverständigenrat der Konzertierten Aktion im
Gesundheitswesen die Defizite in diesem Bereich bestätigt. Es wird die große
Herausforderung in den nächsten Jahren sein, die für viele Indikationsgebiete
belegten Defizite in der Arzneimittelversorgung abzubauen. Auch in Deutschland
müssen Patienten nach geltenden Therapiestandards optimal medikamentös
behandelt werden.
Der VFA tritt für eine
hochwertige, rationale Arzneimitteltherapie ein. Neben dem Abbau der
Unterversorgung gehört dazu selbstverständlich auch die Beseitigung vorhandener
Über- und Fehlversorgung. Ich habe allerdings meine erheblichen Zweifel, ob
sich im Arzneimittelsektor noch große „Schätze“ heben lassen. Die
Einsparvolumina, die im Arzneiverordnungsreport 2001 genannt werden, sind eine
Fiktion. Die Wirtschaftlichkeitsreserven sind in dem Bereich weitgehend
ausgeschöpft. Ich weiß nicht, wie aus einer „ausgequetschten Zitrone“ noch mehr
Saft herauspresst werden soll.
Verfehlte Sparmaßnahmen
Im vergangenen Jahr war
ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben der GKV zu verzeichnen. Diese
Entwicklung hat eigentlich niemanden überraschen müssen, so ungern sie die
Finanzexperten der Krankenkassen sehen. Das Ausgabenwachstum geht zu einem
großen Teil auf die vermehrte Verordnung innovativer Arzneimittel zurück
(Anstieg der Strukturkomponente). Es sind Nachholeffekte infolge der Ablösung
der Budgets, die sich vor allem im Segment der innovativen Arzneimittel
abgespielt haben. Es wurden bestehende Versorgungsdefizite ansatzweise
abgebaut. Dies ist eine versorgungspolitisch gewollte und begrüßenswerte
Entwicklung.
Der Gesetzgeber hat auf
diese Entwicklung mit einem einschneidenden Sparpaket reagiert. Er lenkt damit
von den eigentlichen Ursachen der Finanzmisere der GKV ab. Die Krankenkassen
selbst beklagen, dass sie durch Gesetze, gerichtliche Entscheidungen und die
Rentenreform finanziell unter großen Druck geraten sind. Gesetzliche Neuregelungen allein aus den letzten drei Jahren belasten die GKV mit zusätzlich drei Mrd. Euro pro Jahr. Die
finanziellen Schwierigkeiten der GKV sind also in erster Linie durch
Entscheidungen der Bundesregierung verursacht und nur sekundär durch den
aktuellen Strukturwandel auf dem Arzneimittelmarkt bedingt.
Zu bedenken ist ferner,
dass der Umsatzzuwachs auf dem deutschen Pharmamarkt keine singuläre Erscheinung
ist. Weltweit schlägt der therapeutische Fortschritt zu Buche. In anderen
vergleichbaren Industrieländern steigen
die Arzneimittelausgaben stärker als
in Deutschland. Im internationalen Maßstab ist die Umsatzentwicklung in
Deutschland unterdurchschnittlich.
Weiterentwicklung des
GKV-Systems
In dem bisherigen Stil
kann es nicht weitergehen. Ein Kurieren an Symptomen hilft auf die Dauer nicht
weiter. Es muss mehr geschehen.
Für die forschenden
Arzneimittelhersteller hat Innovation einen herausragenden Stellenwert. Dies
bedeutet mehrerlei: Natürlich setzen die VFA-Unternehmen auf moderne Präparate.
Sie stehen aber auch Innovationen im weiteren Sinne aufgeschlossen gegenüber.
Dies gilt für die notwendigen Reformen auf dem Arzneimittelsektor wie für das Gesundheitswesen
generell.
Zur Erschließung von
Effizienzvorteilen und zur Verbesserung der Versorgungsqualität müssen den
Akteuren, den Beteiligten zukünftig verstärkt Wettbewerbsparameter an die Hand
gegeben werden. Dadurch soll ein Suchprozess nach besseren Lösungen in Gang
gesetzt werden, wie er im Bereich der neuen Versorgungsformen in den
vergangenen Jahren bereits ansatzweise eingesetzt hat.
Die Folge wird eine
größere Differenzierung des medizinischen Leistungsangebots sowie der
Strukturen der Versorgung sein. Diese Entwicklung sollten wir nicht einfach aus
Interesse der Besitzstandswahrung verteufeln. Eine Flexibilisierung der
Vertragsbeziehungen führt dazu, dass sich individuell maßgeschneiderte, auf die Bedürfnisse und Präferenzen der Bürger
ausgerichtete Versicherungspakete
herausbilden. Ich finde es z.B. fraglich, ob wir – über die solidarische
Absicherung schwerer Erkrankungen hinaus – wirklich eine einheitliche
GKV-Leistungspflicht bei der Arzneimittelversorgung brauchen. Warum sollten die
Bürger nicht frei wählen können, ob
sie Naturheilmittel oder
Arzneimittel für geringfügige Erkrankungen durch einen zusätzlichen
Versicherungsschutz abdecken wollen oder nicht? Ebenso wird es chronisch kranke
Patienten geben, die sich von Ärzten und Krankenkassen im Rahmen von
Disease-Management-Programmen intelligent durch das Gesundheitssystem steuern
lassen, und andere, die das nicht wollen. Warum sollten diese unterschiedlichen
Präferenzen nicht in „Managed-Care-Tarifen“ einerseits und Standardprodukten andererseits
abgebildet werden?
Perspektiven der Arzneimittelversorgung
Vor dem Hintergrund
dieser generellen gesundheitspolitischen Reformperspektiven muss sich eine
zukunftsorientierte Arzneimittelpolitik aus Sicht des VFA an folgenden
Grundsätzen orientieren:
(a) Wir brauchen eine neue Balance zwischen
Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit als Zielwerte der
Arzneimittelpolitik. Die einseitig ökonomische Orientierung von Politik und
Selbstverwaltung auf Ausgaben, Kosten und Einsparungen im Arzneimittelsektor
greift zu kurz.
Neben dem
Ressourcen-Input müssen wir in Zukunft verstärkt nach den Outcomes, also den medizinischen Ergebnissen, fragen. Wir sollten
das Augenmerk darauf richten, ob und inwieweit der Gesundheitszustand der Bevölkerung durch sachgerechten Einsatz von
Arzneimitteln verbessert wird.
Werden Beschwerden und Komplikationen vermieden und die Lebensqualität der
Erkrankten verbessert? Werden akute Erkrankungen schneller und dauerhafter
kuriert? Werden die Therapiepotentiale hochwirksamer Medikamente in den
verschiedenen Indikationsgebieten genutzt? Wird indikationsgerecht verordnet?
usw. Es gibt bis dato weder eine umfassende Datenbasis, um solche und ähnliche
Fragen zu beantworten, noch einen Zielkatalog, um die erreichten Fortschritte zu
beurteilen.
Das Qualitätsmanagement
ist in Deutschland nur rudimentär entwickelt. Hieran muss intensiv gearbeitet
werden, um die einseitige Ausgabenorientierung in der Arzneimittelpolitik zu
überwinden.
(b) Ohne Zweifel haben Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
in der Arzneimittelpolitik weiterhin ihre Berechtigung. Sie dürfen aber – das
ist mein zweites grundsätzliches Argument hier – nicht zu kurzsichtig
angestellt werden. Sonst werden die erwünschten Effizienzgewinne im
Krankenversicherungssystem nicht erzielt. Sinnvoll ist eine
sektorenübergreifende, gesundheitsökonomische Beurteilung des Einsatzes von
Arzneimitteln, nicht eine enge pharmaökonomische Sicht, wie hoch die
Tagestherapiekosten des einen oder anderen Medikaments sind. Dies wird auch
eine Herausforderung bei der Durchführung und Evaluation der neuen Disease
Management Programme sein. Für die Krankenkassen ist die Entwicklung der
Gesamtkosten pro eingeschriebenem Versicherten und der „Break even point“ der
Programme ökonomisch wichtig, nicht der Kostenblock Arzneimittel für sich
allein genommen.
(c) Ein dritter Aspekt einer
zukunftsorientierten Arzneimittelpolitik ist aus Sicht des VFA eine explizite
Prioritätensetzung, was den Leistungsanspruch und die -finanzierung der
solidarischen Krankenversicherung betrifft. Es gibt das bekannte VFA-Dreiteilungsmodell für den
Arzneimittelmarkt, das den Einsatz von Arzneimitteln bei vitalen Indikationen von finanziellen Restriktionen freistellt,
während Medikamente gegen geringfügige
Gesundheitsstörungen in die Eigenverantwortung fallen und aus eigener
Tasche zu bezahlen sind. Nach diesem Konzept einer Prioritätensetzung ließe
sich eine patientenorientierte Neustrukturierung der Arzneimittelversorgung
vornehmen, die finanzierbar wäre und von weiten Teilen der Bevölkerung
akzeptiert würde.
(d) Ein weiterer Gesichtspunkt, auf den ich
hier hinweisen möchte, sind die Chancen der individualisierten Medizin. Es gibt
heute bessere Möglichkeiten als in der Vergangenheit, die Arzneimittelversorgung
auf den Patienten, seine Voraussetzungen und Bedürfnisse abzustimmen. Diese
Entwicklung wird sich mit neuen Forschungserfolgen, wie z.B. auf dem Gebiet der
Pharmakogenetik, in den kommenden Jahren fortsetzen. Wir sollten die Chancen,
die sich hier bieten, nutzen und die Medizin nicht übermäßig standardisieren.
Das ist im übrigen kein Plädoyer gegen die evidenzbasierte Medizin. Im
Gegenteil: Evidenzbasierte Leitlinien definieren einen Behandlungskorridor,
innerhalb dessen der Arzt die Therapie konkret auf den Patienten, seine
Vorgeschichte, eventuelle Co-Morbiditäten und persönliche Belange zuschneiden
kann und muss. Sie wollen und sollen Therapiebeliebigkeit reduzieren, jedoch
nicht Therapievielfalt unnötig
begrenzen.
(e) Mehr Flexibilität und Individualität wäre, fünftens, auch in der Kostendämpfungspolitik
angesagt. Kostendämpfungsinstrumente der herkömmlichen Art, wie die
Positivliste oder die Festbeträge, haben meines Erachtens wenig
Zukunftsaussichten. Die Instrumente sind zu starr, zu generalisierend und
nivellierend. Sie passen weder in unsere vielschichtige, differenzierte
Gesellschaft noch in die stärker wettbewerblich orientierte europäische
Gesundheitslandschaft von Morgen.
Statt gemeinsamer und
einheitlicher Bewertungen und Entscheidungen könnte es in Zukunft dezentrale,
kassenindividuelle Regelungen zur Arzneimittelversorgung geben. Viele regionale
Ärztenetze haben ihre eigenen „Arzneimittellisten“ aufgestellt – warum suchen
wir über Monate nach einer allgemeingültigen Positivliste für alle Arzneimittelverordnungen
in Deutschland?
Warum sollen
Krankenkassen nicht maßgeschneiderte Arzneimittellisten haben, um den
Präferenzen der eigenen Versichertenklientel Rechnung zu tragen? Und könnten
sich nicht in Zukunft Krankenkassen und Arzneimittelhersteller auf
Erstattungskonditionen für Medikamente für das jeweilige Patientenkollektiv
direkt verständigen?
Wir stellen uns den
Herausforderungen der Zukunft: Der VFA und seine Mitgliedsfirmen fühlen sich
dem medizinischen Fortschritt verpflichtet. Sie wollen die Arzneimitteltherapie
und die Behandlungsmöglichkeiten weiter verbessern. Wir sehen aber auch die
finanziellen Zwänge und die Notwendigkeit zum kostenbewussten Umgang mit
Gesundheitsleistungen. Daher ist eine rationale, patientenorientierte
Gesundheitsversorgung im Allgemeinen sowie eine rationale, moderne
Arzneimitteltherapie im Speziellen unser Anliegen. Lassen Sie uns gemeinsam
darauf hinwirken, unser Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. Besser heute
als morgen ist damit zu beginnen.
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Dr.
med. Roman Machens
Allgemeinarzt
– Naturheilverfahren
Pressesprecher
der Vertragsärztlichen Bundesvereinigung
Landesvorstandsmitglied
der Vertragsärztlichen Vereinigung Bayern
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Zum
Inhaltsverzeichnis VBV Treffen
Der Verfassungsrechtsexperte
Prof. Schachtschneider hat im Auftrag der Vertragsärztlichen Vereinigung ein
über 200 Seiten umfassendes Gutachten erstellt, in dem er genau begründet,
warum seiner Ansicht nach das derzeitige System des Kassenrechts unvereinbar
ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine brisante Aussage
mit enormen möglichen Konsequenzen für alle Ärzte! Ein Allgemeinarzt - und
Nichtjurist - durchleuchtet in unserer 12teiligen Serie einzelne Aspekte dieser
umfassenden Problematik - verständlich und so genau wie möglich, aber ohne
jeden Anspruch auf juristische Exaktheit.
1. Kassenärztliche Vereinigung und
Menschenrechte
2.
Kassenärzte und Streikrecht
3.
Kassenhonorar und
Beitragssatzstabilität
4.
Altersgrenze für Kassenärzte und
Berufsfreiheit
5. Sachleistungsprinzip und
Wirtschaftlichkeit
6. Zulassungsbeschränkungen und
Berufsfreiheit
7. Praxisverkauf und Grundrecht auf
Eigentum
8. Budgetierung und Rechtsstaat
9.
Bewertungsausschuß und
Vertragsfreiheit
10. Komplexgebühren und Freiheitsprinzip
11. Punktwertabstaffelung und demokratisches
Menschenbild
12. Kassenarzt und Freiberuflichkeit
Teil 1: Kassenärztliche
Vereinigung und Menschenrechte
Wesentlicher
Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind die
Grundrechte - zur Zeit der Französischen Revolution sprach man von den
Menschenrechten. Diese Grundrechte können keinem Menschen aberkannt werden. Nur
in ganz, ganz seltenen, begründeten Sonderfällen finden sie Beschränkungen. Das
heißt, jede staatliche Aktivität dient zu allererst dem Schutz der
Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers. In der Theorie eine feine Sache, die
unseren Staat sehr sympathisch macht - gerade wenn wir zum Vergleich nur wenig
weiter in etwa nach Südosten blicken... Für diese Freiheit zahlt man doch gerne
Steuern!
Zur
Erinnerung: am 4. Juli 1776 wurde in den USA erstmals "life, liberty and
pursuit of happiness" gefordert und daraus ein politisches
Widerstandsrecht abgeleitet. Ähnliches steht im Artikel 20 des Grundgesetzes: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese
Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist."
Grundrechte
sind zuerst mal Rechte für einzelne Menschen. Der Staat als solcher hat keine
Grundrechte, er hat in der juristischen Theorie überwiegend Pflichten dem
Bürger gegenüber. Die Bundesregierung darf beispielsweise nicht
folgendermaßen argumentieren: die Steuereinnahmen sind unser durch das
Grundrecht auf Eigentum geschützter Besitz, mit dem verschwindet nun das
gesamte Kabinett in die Karibik oder auf die Kanalinseln. Das Finanzministerium
kann auch nicht die im Grundgesetz geschützte Freiheit der Wohnortwahl für sich
einklagen. Die staatliche Verwaltung als Gesamtheit hat ebenfalls die
Grundrechte nicht, natürlich aber der einzelne Bürger, wenn er für sie
arbeitet.
Was
ist nun mit Körperschaften des
öffentlichen Rechts wie den Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen)? Die gängige Rechtsprechung sagt bisher noch: Körperschaften
des öffentlichen Rechts haben keine Grundrechte. Dazu im Widerspruch steht die
schon immer allgemein anerkannte Tatsache, daß der öffentlich-rechtliche
Rundfunk, die staatlichen Universitäten und die großen Kirchen die Grundrechte
genießen. Für uns Ärzte ist diese Frage sehr wichtig: wenn nämlich die KVen
keine Grundrechte haben, können sie z.B. jederzeit von der Regierung aufgelöst
und ihr Eigentum eingezogen werden. So etwas ist bekanntlich dem früher
mächtigen Bundesgesundheitsamt passiert - eine der wenigen Behörden, die
aufgelöst wurde. Wenn die KVen staatliche Verwaltung darstellen würden, wären
sie so etwas wie Behörden und damit natürlich völlig weisungsgebunden.
Aber:
nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts hat überwiegend öffentliche
Aufgaben - z.B. die Kirchen. Der demokratische Rechtsstaat unterstützt die
freie Religionsausübung, aber es handelt sich nicht um eine staatliche Aufgabe.
Wenn nun eine solche Körperschaft öffentliche Aufgaben übernimmt - wird sie
dann selbst zur Staatsverwaltung? Wird die katholische Kirche zur staatlichen
Behörde, nur weil eins ihrer Klöster eine Klinik betreibt??
Warum
sollte dann die KV wegen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zur
Staatsverwaltung, zur Behörde mutieren??? Diese Argumentation sieht der Arzt,
der vielleicht öfters als andere Berufsgruppen seinen gesunden Menschenverstand
zum Einschätzen komplexer Sachverhalte benutzen muß, möglicherweise als
Haarspalterei an. Aber wenn die KVen keine unmittelbare Staatsverwaltung und
somit keine staatlichen Behörden sind, dann sind sie etwas Privates! Und zwar ein privater Zusammenschluß der
von ihnen vertretenen privaten Bürger, der Ärzte, die ihrem privaten
Lebensunterhalt nachgehen, auch wenn sie dabei gelegentlich eine
öffentliche Aufgabe erfüllen und den Staat unterstützen, und auch wenn die
rechtliche Form dieses Zusammenschlusses staatlich vorgegeben ist. Dieser
Zusammenschluß der Privatbürger Ärzte hat Grundrechte genauso wie die einzelnen
Mitglieder, die die KV erst konstituieren. Damit kann die KV nicht ohne
weiteres aufgelöst werden, ihr Eigentum ist Eigentum der Kassen- und
Vertragsärzte, die es aus ihrem Honorar finanziert haben.
Und
damit hat die KV den Schutz des Artikels 9, Absatz 3 des Grundgesetzes, der da
lautet: "Das Recht, zur Wahrung und
Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist
für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht
einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete
Maßnahmen rechtswidrig." Dieser Artikel der Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland formuliert also ein Streikrecht für alle Berufe!
Viele Bürger unseres Landes, besonders Kassenmitarbeiter, lesen an dieser
Stelle gerne einen Text, der einfach nicht da steht: "Alle außer den
Ärzten dürfen streiken!" Vielmehr steht im Grundgesetz: Kassenärzte, Piloten und Fluglotsen haben
die gleichen Rechte!
Teil
2: Kassenärzte und Streikrecht
Im
ersten Teil dieser Serie haben wir den Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes
erwähnt. Er lautet: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle
Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern
suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen rechtswidrig.“ Dieser
Artikel in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sichert unter anderem
die Existenzberechtigung der Gewerkschaften. Die deutsche Arbeiterbewegung und
die Sozialdemokratie sehen darin – wie ich meine, völlig zu Recht - den Erfolg
eines über 100 Jahre währenden Kampfes um faire Behandlung der abhängig
arbeitenden Bevölkerung. Können nun wir Ärzte von einer sozialdemokratischen
Bundesregierung Sympathie für ärztliche, gewerkschaftsähnliche Kampfmaßnahmen
für faire Arbeitsbedingungen erwarten?
Dem
steht interessanterweise der §95b aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) entgegen.
Auszugsweise und gekürzt steht dort als mutmaßlicher Wille des Volkes
formuliert:
„(1)
Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit
anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die
Zulassung als Vertragsarzt zu verzichten.
(2)
Verzichten Vertragsärzte ... (aufeinander abgestimmt)... auf ihre Zulassung als
Vertragsarzt und kommt es aus diesem Grunde zur Feststellung der
Aufsichtsbehörde nach §72a Abs. 1 (Sicherstellung nicht mehr gewährleistet),
kann eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren nach Abgabe
der Verzichtserklärung erteilt werden.“
Wußten
Sie das? Haben Sie jetzt noch Lust auf Ärztestreik oder auf gemeinsames
Zurückgeben der Kassenzulassung? Glauben Sie, daß Ihre Patienten das
wirklich so wollen, wie es im Gesetz steht? Juristisch ausgefuchsterweise wird
mit dem Mittel des Sozialgesetzbuches ja nicht nur versucht, praktisch jede
Aktion von Ärzten unmöglich zu machen, die gemeinsam Mitglied eines
kämpferischen Verbundes wie Medi-B sind, sondern darüber hinaus alle
weitergehenden gemeinschaftlichen Aktionen, selbst wenn die beteiligten Ärzte
gar nicht in einem Verband organisiert sind!
Dazu
ist viel zu sagen. Mir persönlich leuchtet am meisten die Äußerung von Prof.
Schachtschneider ein, im oben zitierten Paragraphen finde sich „der Sache nach
eine wirtschaftliche Kampfmaßnahme des Staates, welche nicht schon durch
das Interesse an der Sicherstellung der Gesetzlichen Krankenversicherung
gerechtfertigt ist“. Schließlich kann die Krankenversorgung auf vielerlei Art
anders gesichert werden – am besten nach meinen Erfahrungen aus der Praxis
durch ein System der Kostenerstattung auf privater Basis. Die von
interessierten Kreisen geäußerte Befürchtung, die Ärzte würden dann maximale
Honorare verlangen, stammt aus Zeiten der völligen Intransparenz des
Gesundheitsmarktes. Welcher denkende Arzt will denn seine Patienten finanziell
ausbluten lassen? Hoch gegriffene Honorarforderungen bei der Privatrechnung
entstehen doch dann, wenn die Versorgung der Kassenpatienten so billig
zu leisten ist, daß sie durch höhere Privateinnahmen subventioniert werden muß.
Juristisch
gesehen ist ein Streik die planmäßige Nichterfüllung eines Vertrages über
Erbringung einer Arbeitsleistung. Und das Recht dazu haben die Bürger
demokratischer Rechtsstaaten – in Deutschland laut Artikel 9, Absatz 3 GG.
Juristen bürden uns Ärzten in diesem Zusammenhang den netten Ausdruck
„ärztliche Liebespflicht“ auf. Wenn aber die Patienten keinen medizinischen
Schaden dadurch erleiden können, daß Ärzte gemeinsam für akzeptable
Arbeitsbedingungen aufstehen – dann ist das faktische Verbot solcher Maßnahmen
unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Dies gilt erst recht, wenn Ärzte als
Sachwalter der Patienten für Therapiefreiheit und gegen Verschlechterungen der
Medikamentenversorgung kämpfen.
Teil 3: Kassenhonorar und Beitragssatzstabilität
Im
ersten Teil dieser Serie ging es um die Grundrechtsfähigkeit der KVen, im
zweiten um das Streikrecht der Kassenärzte. Nunmehr wagen wir uns in die Höhle
des Löwen: die Beitragssatzstabilität wird von Politikern aller Richtungen als
höchstes aller Güter wie eine heilige Kuh behandelt – und natürlich sind gerne
„die“ Ärzte die bösen Verursacher. Für die Verhandlungen der KVen mit den
Kassenverbänden ist – bisher – der §141 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SB V)
grundlegend: demzufolge müssen „Beitragssatzerhöhungen vermieden werden, es
sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch unter Ausschöpfen von
Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhung nicht zu gewährleisten.“
Eine Reihe weiterer Paragraphen wiederholt diese Forderung. Die
„Aufsichtsbehörden“ – also die Landessozialministerien und das von allen Ärzten
geliebte Bundesgesundheitsministerium – können anders lautende Vereinbarungen
„beanstanden“ und entsprechende „beitragsatzstabile“ Verträge erzwingen.
Vergleichen
wir die Situation der Kassenärzte mit der anderer organisierter berufstätiger
Gruppen, die gemeinsam durch gewählte Vertreter über ihr Einkommen verhandeln,
dann fallen doch einige Unterschiede auf: den Gewerkschaften wird in diesem
unserem Lande selbstverständlich die Tarifautonomie gewährt. Das heißt,
alle Lohnabschlüsse sind Verhandlungssache, unterliegen der durch unsere
Verfassung garantierten Vertragsfreiheit und werden nicht vom
Staat diktiert. Merke: jeder Deutsche darf völlig frei Verträge abschließen,
solange er damit nicht Gesetze oder Rechte anderer verletzt. Dies folgt
unter anderem auch aus Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes, den wir im vorigen
Artikel dieser Serie zitiert haben.
Genauso
ist jeder Deutsche frei, einen Vertrag nicht abzuschließen – dazu
kann keiner gezwungen werden! Würden die KVen dagegen keinen
Verlängerungsvertrag mit den Kassen abschließen, so gälte der alte zwangsweise
weiter. Wir Kassenärzte haben also nicht das Druckmittel, einfach keinen
Vertrag abzuschließen. Wie kommt es nun, daß die deutschen Gesetzgeber und
Richter die Kassenärzte und ihre Vertretung bisher vom Grundrechtsgeschenk
dieser freien Tarifaushandlungsrechte ausnehmen??
Prof.
Schachtschneider widerlegt wirklich so viele dafür bisher ins Feld geführten
Rechtfertigungen, so daß es mir als Arzt völlig unverständlich ist, daß so ein
Gesetz verabschiedet bzw. so ärztefeindlich ausgelegt werden konnte. Die
einzige Erklärung für die traurige Realität der Kassenhonorare ist wohl, daß
die Ärzte ein so zerstrittener Haufen von Einzelgängern und
aufgesplitterten Verbänden sind, daß man sie höheren Orts als
Verhandlungspartner einfach nicht ernst nimmt.
Möglich
wäre als Argument gegen eine Tarifautonomie der Kassenärzte, der Staat müsse
regelnd eingreifen, um den schwächeren Vertragspartner zu schützen. Wer
aber ist hier der schwächere?? Es gibt keinen Hinweis darauf, daß die deutschen
Krankenkassen die schwächeren sind. (Der Randgruppe der Kassengeschäftsführer
wird ein Jahresgehalt von 125000 EU (!) nachgesagt.) Wer könnte dann der
schwächere Partner sein? Vielleicht die Gruppe, deren Realeinkommen im
Durchschnitt gesunken ist?
Ein
anderer Grund für staatliches Eingreifen in die Freiheit und Privatheit einer
Tarifauseinandersetzung könnte darin bestehen, daß Interessen der Allgemeinheit
geschützt werden müssen. Es ist sicher nicht legitim, daß Sozialpolitik als
Wahlkampfmittel mißbraucht wird. Die Interessen der Parteien zählen juristisch
verständlicherweise nicht als übergeordnetes Gemeinwohl. In diesem Zusammenhang
äußert der Verfassungsjurist Prof. Schachtschneider eine lesenswerte, harsche
Kritik am „Parteienstaat“.
Wirklich
zu überlegen wäre aber, ob der Schutz der Gesundheit und eines für die
Allgemeinheit bezahlbaren Gesundheitswesens die Rechtfertigung sein könnte, die
an sich geschützte Tarifautonomie in diesem Sonderfall anzutasten. Das mit
letzterer konkurrierende Grundrecht ist im ersten Satz von Artikel 2 Abs. 2 des
Grundgesetzes fixiert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit.“ Die Sicherung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen
Krankenversicherung ist somit sicher eine Gemeinwohlaufgabe. Es gibt aber
keinen Beweis dafür, daß die aus freien Verhandlungen resultierenden Beitragssätze
das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht stören würden. Der Grundsatz eines
angemessenen Arzthonorars ist leider nur an einer Stelle im Sozialgesetzbuch
erwähnt und spielt in der Rechtsprechung und den Honorarverhandlungen eine
untergeordnete Rolle. Dies verletzt ganz klar den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Es gibt – so das hier mehrfach zitierte
Verfassungsrechtsgutachten der Vertragsärztlichen Vereinigungen – „keinen
verfassungslegitimen Grund, die Vergütungen .. der Vertragsärzteschaft zu knebeln,
um die .. Gehälter .. der
Patientenschaft zu begünstigen, auch und schon gar nicht, um zugunsten
der Unternehmer die Arbeitskosten zu begrenzen.“
Teil
4: Altersgrenze für Kassenärzte und Berufsfreiheit
Alle
Kassenärzte verlieren mit 68 automatisch ihre Zulassung zum Ende des
Kalenderjahres. Eine Ausnahme gibt es nur im Rahmen der Übergangsregelung für
die Ärzte, die zu diesem Zeitpunkt keine 20 Jahre als Kassenarzt tätig waren.
Als dieser § 95 Abs. 7 herauskam, war allen Ärzten klar, daß dies eine gravierende
Einschränkung darstellt, die zumindest dem naiven Rechtsempfinden der Ärzte
widerspricht. Wie kommt es nun, daß in diesem Fall die Rechtsprechung vom
Gefühl im Bauch so weit abweicht?
Das Bundesverfassungsgericht hat sich tatsächlich
schon Gedanken zum Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes gemacht. Dort steht: „Alle
Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu
wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
geregelt werden.“ Eine Beschränkung dieses und anderer Grundrechte darf
laut Bundesverfassungsgericht nur dann in Betracht gezogen werden, wenn nach
Abwägung der Verhältnismäßigkeit übergeordnete Werte der Gemeinschaft ernsthaft
bedroht sind.
Das Bundesverfassungsgericht gibt zu, daß eine
Altersgrenze eine Einschränkung der garantierten Berufsfreiheit darstellt!
Schließlich kann keiner sein Alter beeinflussen. Außerdem wird ein vielleicht
langjähriges Vertrauensverhältnis gestört. Für viele Ärzte ist ihr Beruf eine
Berufung. Viele ältere Patienten müssen aufgrund dieser Bestimmung des §95 SGB
V ihre freie Arztwahl zwangsweise ändern und im Alter einen oft unentbehrlichen
langjährigen, vertrauten Begleiter aufgeben.
Die „Verhältnismäßigkeit“ sieht das
Bundesverfassungsgericht in der Lebenserfahrung. Prof.
Schachtschneider zitiert das Gericht mit der
reichlich pauschalen Behauptung, daß „die Gefahr einer Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer“ werde. Dem
widerspricht die Beobachtung, daß Ärzte im Laufe vieler Berufsjahre an Routine
und Wissen gewinnen. Außerdem ist gerade der Arztberuf schon dermaßen mit
Sanktionen aller Art abgedeckt, daß die zusätzliche Altersgrenze für die
Patienten keinerlei zusätzliche Sicherheit mehr darstellt. Es ist auch recht
unwahrscheinlich, daß gerade am 31. Dezember des 68. Lebensjahres die
berufliche Leistung so nachläßt, daß man als Arzt unzumutbar wird.
An
anderer Stelle des Gutachtens für die Vertragsärztliche Vereinigung ist
ausgeführt, daß die Zulassungsbeschränkungen für Kassenärzte ebenfalls
rechtswidrig sind. Aus praktisch denselben Gründen ist auch die Altersgrenze
verfassungswidrig, nur gibt es leider schon eine Entscheidung der
Verfassungsrichter für eine Beschränkung der Zahl der Kassenärzte!
Das
Bundesverfassungsgericht hat sogar schon festgelegt, daß Privatpatienten
weniger schutzbedürftig sind als Kassenpatienten. Entgegen der landläufigen
Vorstellung, daß Privatpatienten eine intensivere und anspruchsvollere
Betreuung fordern, stellt das Bundesverfassungsgericht gerade heraus, wie
anspruchsvoll die Tätigkeit des Kassenarztes sei. Vielleicht bezieht sich dies
auch auf die Unzahl ständig neu erlassener Vorschriften? Oder könnte es sein,
daß ältere Kassenärzte im Verdacht stehen, sich weniger für kassenärztliche
Vorschriften zu interessieren – vielleicht, weil sie schon aus Erfahrung
wissen, daß diese immer nur für 1-2 Jahre gültig bleiben??
Festzuhalten
bleibt, daß eine einmal getroffen Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes
nach aller Erfahrung äußerst selten vollständig korrigiert wird. Gegen den § 95
einzeln anzugehen, ist also wenig erfolgversprechend. Dieser Paragraph wird
also erst mit der Aufhebung des gesamten V. Sozialgesetzbuches verschwinden.
Damit bleibt uns Ärzten derzeit nur übrig, gegenüber Patienten und in der
Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß Politiker und Abgeordnete mit dem Alter
zunehmend Aufgaben übernehmen und ihr Alter als Wachstum an Weisheit,
Kompetenz, Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Überblick interpretiert wird.
Dieselbe Einschätzung wünschen wir für uns Ärzte.
Teil
5: Sachleistungsprinzip und Wirtschaftlichkeit
Mit
Sachleistungsprinzip – manchmal sagt man auch „Naturalleistungsprinzip“ - ist
gemeint, daß die Krankenkassen den Versicherten ärztliche und andere Leistungen
direkt zugänglich machen, ohne daß der Patient das dabei fließende Geld selbst
in die Hand bekommt. Viele Probleme der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der
Abrechnungskontrolle oder des Sinnes von Leistungsausweitungen wären sehr
einfach lösbar, wenn nicht immer wieder dieser Grundsatz der Sachleistung als
wesensbestimmendes, wertvolles und schützenswertes Merkmal unseres
Krankenversicherungssystems im Vordergrund stünde. Grundrechte der Ärzte und
der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden mit Hinweis auf das
höherwertige Gut des Sachleistungsprinzips beschränkt. Ist dieser Vorrang des
Sachleistungssystems aber wirklich von unserer Verfassung gedeckt?
Da
die privaten Krankenversicherungen eine florierende Branche mit guter
Versorgung der Versicherten darstellen, kann keiner behaupten, die Menschen
könnten nicht auch mit einem Erstattungssystem versorgt werden. Es spricht
vielmehr alles dafür, daß das Sachleistungssystem für die Probleme der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitverantwortlich ist.
Schließlich weiß der Patient nicht, welche Kosten er verursacht, und kann sich
daher nicht wirtschaftlich verhalten! Ihm wird die Möglichkeit weitgehend
genommen, als eigenverantwortlicher Bürger die Kosten seiner Behandlung in
seine Entscheidungsfindung einzubeziehen. Auch nimmt ihm unser Staat heute jede
Entscheidung für viel oder wenig gesundheitliche Risikoabsicherung ab. Damit
verstößt er aber gegen die Freiheitsgrundsätze des deutschen Grundgesetzes, das
vom Anspruch auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit geprägt ist.
Im
Zuge der europäischen Angleichung wird dieser Komplex wieder ins Blickfeld
geraten. Das europäische Gemeinschaftsrecht besteht überall auf freiem
Wettbewerb und offener Marktwirtschaft. Die entsprechende Rechtssprechung hat
sich schon mehrfach gegen einen Vorrang überkommener Systeme über den Grundsatz
der primär privaten Lebensbewältigung ausgesprochen.
Allerdings
hat das Bundessozialgericht in früheren Jahren hierzu geäußert (zit. n.
Schachtschneider-Gutachten f. d. Vertragsärztliche Vereinigung, S.18):
„Nur
das Sachleistungsprinzip stellt sicher, daß alle Krankenkassenpatienten
hinreichend ärztlich betreut werden. Wenn die Krankenkassen die Beschaffung der
ärztlichen Leistung ihren Mitgliedern überließen und lediglich die
Behandlungskosten übernähmen, könnte der Fall eintreten, daß die Versicherten,
die nicht über hinreichende finanzielle Mittel verfügen, aus diesem Grunde von
der Inanspruchnahme versicherungsmäßiger Leistungen Abstand nähmen.“
Eine
superintelligente Argumentation, aber falsch. Das Sachleistungssystem in dieser
Auslegung ist auf unmündige Bürger und sozial Schwache abgestimmt. Für diese
kleinere Gruppe wären leicht Sonderregelungen denkbar, die das Problem der
Vorfinanzierung besonders hoher Rechnungen lösen. Für die Bürger, die in der
Mehrheit vernunftbegabt und eigenverantwortlich handeln sollen und wollen, gilt
sicher, daß sie sich lieber selbst die richtige Behandlung suchen, als sich diese
vorschreiben zu lassen. Die Menschenwürde und die Freiheitsrechte der Bürger
laut Art. 2 des Grundgesetzes haben also Vorrang vor der geringen Möglichkeit,
daß Einzelne unterversorgt blieben. Die Realität unseres Systems zeigt eine
Überversorgung mit ungebremst konsumierten und konsumierbaren Leistungen und
einen Mangel an Selbstverantwortung und Compliance der Patienten. Die privat
versicherten Bürger dagegen verhalten sich kosten- und
gesundheitsbewußter.
Eine
Rückkehr zum Kostenerstattungssystem ist auch nicht verboten durch einen
Rechtsanspruch der Kassenpatienten auf Besitzstandswahrung. Die wertgleiche
Umwandlung entzieht dem Bürger kein Eigentum, auf das er Anspruch hätte.
Zusammenfassend
halten wir fest: das Sachleistungssystem widerspricht der Menschenwürde und muß
– wie von der Vertragsärztlichen Vereinigung schon lange gefordert – gegen ein
Erstattungssystem ausgetauscht werden!
Teil
6: Zulassungsbeschränkungen und Berufsfreiheit
Arzt
und Patient haben in Deutschland bis 1883 das Honorar frei ausgehandelt. Damals
erließ die Bismarck-Regierung das Krankenversicherungsgesetz und zwang die
Krankenkassen, für ein ärztliches Behandlungsangebot zu sorgen. Nach
langwierigen Verhandlungen zwischen den damals aktiven ärztlichen
Kampfverbänden und den Krankenkassen haben die Kassen erst im Jahre 1913 ihren
Anspruch aufgegeben, einseitig Kassenärzte auszuwählen und zuzulassen. Die
Zeiten der einseitigen Übermacht der Krankenkassen brechen nun wieder an.
In
diesem Zusammenhang benutzen Kassenvertreter und Politiker gerne das noch nie
bewiesene Argument, die Arztzahl würde das Honoraraufkommen steigern – also die
Ärzte selbst als „Anbieter“ und nicht ihre Patienten die Nachfrage induzieren.
Nur logisch, daß dann Zahl und Einfluß der Praxen möglichst klein gehalten
werden soll! Anstatt dem „Wachstumsmarkt Gesundheit“ Geld zuzuführen, versuchen
Kassen und Politiker, die Ärzte und ihr Honorar klein und unter Kontrolle zu
halten. Letztlich schaden sie sich damit selber und gefährden die
Volksgesundheit.
Zulassungsbeschränkungen
sind kein nachgewiesen effektives und logisches Mittel, um wirtschaftliche
Behandlungsweise zu garantieren, und damit schon einmal fragwürdig. Dagegen
steht das hohe Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes. Beschränkungen dieses Grundrechts dürfen nach langjähriger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur vom Gesetzgeber getroffen
werden und nicht „untergesetzlichen Entscheidungsträgern“ überlassen bleiben.
Dies umso mehr, je mehr eine auf Dauer angelegte Lebensentscheidung des
Einzelnen beeinträchtigt wird. Genau dagegen wird durch die
Zulassungsbeschränkungen aus der Feder der „Landesausschüsse der Ärzte und
Krankenkassen“ systematisch verstossen.
Die
Volksgesundheit muß laut Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) geschützt
werden: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Artikel 11 GG dagegen schützt die Niederlassungsfreiheit, die zu einer
ungleichmäßigen Verteilung der Praxen führen kann: „Alle Deutschen genießen
Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Daher Prof. Schachtschneider im
genannten Gutachten für die Vertragsärztliche Vereinigung: „Kein Arzt darf
gezwungen werden, sich in einem bestimmten Gebiet niederzulassen, was auch
bedeuten würde, daß er dort seinen Wohnsitz nehmen müßte.“ Die letztere
Einschränkung – daß ein Arzt dort leben muß, wo er arbeitet – ist fachlich
geboten und kann einleuchtenderweise nicht als ungerechtfertigte Beschränkung
der freien Wohnortwahl gewertet werden.
Die
Forderungen aus Artikel 2 und Artikel 11 zusammen mit dem Artikel 12 über die
Berufsfreiheit unter einen Hut zu bringen, ist unbestreitbar eine
verantwortungsvolle staatliche Aufgabe. Wenn sich eine Gefährdung der
Volksgesundheit aus einer ungleichmäßigen Versorgungsdichte ergeben würde,
müßte der Staat zuerst positiv mit Förderungsmaßnahmen eingreifen. Erst, wenn
dies nicht ausreichen sollte, dürfte durch Einschränkungen der
Niederlassungsfreiheit eingegriffen werden. Der Staat ist verpflichtet, seinen
Regelungsaufgaben immer zuerst mittels die Grundrechte möglichst wenig
einschränkender Maßnahmen nachzukommen. Die derzeitige Regelung der
Bedarfsplanung hält sich nicht an diese verfassungsrechtlich gebotene Vorgabe.
Ganz
besonders werden die genannten Grundrechte aber durch die derzeitige Regelung
einer Zulassung nach Verhältniszahlen und die Höchstgrenze für die
Kassenarztsitze beeinträchtigt. Die jahrelange Ausbildung kann vollständig
entwertet sein, wenn ein Arzt gar keine Kassenzulassung bekommt. Durch
persönliche Leistung oder Bemühung hat der Arzt hierbei keinerlei
Einflußmöglichkeit. Eine übermäßige Arztzahl in einer Region würde sich durch
markwirtschaftliche Prozesse von selbst ausgleichen. Es gibt keinerlei Hinweis
darauf, daß eine zu reichliche Versorgung mit Ärzten der Volksgesundheit
schaden würde. Unsere soziale Marktwirtschaft setzt in allen anderen Bereichen
auch nicht auf Planwirtschaft – warum also bei den Ärzten? Es wird Zeit, daß
auch in diesem Bereich der Geist unserer Verfassung sich wieder durchsetzt!
Korrespondenzadresse:
Dr. med. Roman Machens
Allgemeinarzt
– Naturheilverfahren
Landesvorstandsmitglied
und
Bundespressesprecher
der Vertragsärztlichen Vereingung
Leukstr.
12, 84028 Landshut
Tel.
0871-61444, FAX 275367
Roman.Machens@handy.net
Zum
Inhaltsverzeichnis VBV Treffen
Vorbemerkung: Die
Gesundheitsministerin (SPD) hat es leider abgelehnt, einen Vertreter zu
schicken.
Referat Guido
Westerwelle (Bundesvorsitzender der FDP):
Ein Systemumbau des
Rentensystems habe begonnen, aus der Sicht der FDP zu bürokratisch, aber sei als
erster Schritt zu begrüssen. Dies müsse nun auch im Bildungs- und im
Gesundheitssystem geschehen. Dabei handle es sich um typisch liberale
Grundforderungen. Die FDP sehe ihre Fehler von früher ein und wolle
Kostenerstattung. Die FDP hofft auf die Mithilfe der Ärzte und wünscht der
Vertragsärztlichen Bundesvereinigung viel Erfolg.
Wolfgang Lohmann
(Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion):
Als Nachredner nach
Guido Westerwelle zog der CDU-Vertreter die Glaubwürdigkeit des FDP-Vorsitzenden
etwas in Zweifel. Die FDP war immer dabei bei den bisherigen Entscheidungen
früherer Regierungen! Auch die bisherige eigene Selbstverwaltung der Ärzte habe
vieles mitverschuldet! Das Einkommen der Ärzte sinkt. Der Leistungsanteil für
Praxen sinkt - wer sage das noch öffentlich? Die CDU sage das ganz klar.
Die KVen seien
Wettbewerbshindernisse: es ginge nicht, daß gute Ärzte wirtschaftliche Probleme
bekommen nur wegen nicht funktionierender Honorarverteilung unter den Ärzten!
Einziges Kriterium für Honorar des Arztes sollte in Zukunft seine
Leistungsfähigkeit sein. Heute verdienten viele gute Ärzte schlecht und manche
schlechten gut.
Die CDU/CSU will mehr
Wettbewerb im Gesundheitswesen mit weniger Paragraphen!
Sie hat ein
leistungsorientiertes Vergütungssystem (die Kostenerstattung in der GKV 1998
unter Seehofer) eingeleitet, das von der rot-grünen Regierung sofort gekippt
wurde! Dies alles stehe auch seit Jahren im Programm von CDU und CSU. Die
Abschaffung der KVen steht nicht im Programm, ein Einkaufsmodell der Kassen wird abgelehnt.
Die CDU ist für ein
Kostenerstattungssystem! Ein weiteres Problem dabei seien die
"Verwaltungswasserköpfe". 1995 über 1000 Krankenkassen, jetzt hätten
wir noch über 300.
Diskussion:
In der anschließenden
Diskussion bat Frau Elster (VV Bayern) Herrn Lohmann, in der Politik endlich
einmal klarzumachen, daß es keine Ärzteschwemme gäbe, sondern einen zunehmenden
Ärztemangel mit hoher drop-out-Rate der Medizinstudenten. Dr. Heidi Schüller bedauerte,
daß die Regierungsseite ständig der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem
Fachpublikum ausweiche.
Und ein
auslandserfahrener Kollege: warum frage sich eigentlich niemand, warum in der
Schweiz die Gesamthonorare um 2/3 höher sind und die Ärzte dennoch 1/3 weniger
Patienten behandeln?
Prof. Hankel entgegnete
zur Frage nach einem Übergang auf ein anderes System, die Alternative zur
Systemveränderung sei der Bankrott. Klaus Bohn - Vorstandsvorsitzender der
Mannheimer Versicherung - riet zur Vorsicht beim Zerlegen des bestehenden
Systems und wurde dann gefragt, warum denn die Private Krankenversicherung
nicht mehr Kundschaft haben wolle. In diesem Zusammenhang kam die Frage von
Frau Schüller: Warum haben sich die Psychotherapeuten in das marode System so
rein gedrängt?
Der Patientenvertreter
Ernst Bergemann forderte mehr als die bisherigen 5 Minuten pro Patient. Mit
heftigen Worten wurde der Vertreter der CDU - ein wenig als Prügelknabe für die
abwesenden SPD-Vertreter - für die Unterstützung des noch bestehenden System
angegriffen. Im Willen, ein neues System zu schaffen, war große Einigkeit unter
den aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Ärzten zu spüren. Da Freitag
vormittag noch Sprechstunde zu halten war, waren noch nicht so viele der
Berliner Mitglieder der Vertragsärztlichen Vereinigung bei dieser
hochinteressanten Diskussion anwesend.
Detlef Parr von der FDP
forderte noch einmal den Menschen mehr zuzutrauen und ihnen mehr Rechte für
ihre Gesundheitsversorgung zuzugestehen. Deswegen ist die FDP auch gegen eine
Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die private Versicherung.
Der Arbeitgeberanteil
für die Krankenkasse solle in Zukunft dem Arbeitnehmer selbst ausgezahlt
werden.
Gesetze müßten in
Zukunft besser durchdacht werden (Beispiel aut-idem!).
In der weiteren
Diskussion kam der Vorschlag von Frau Dr. Schüller: Könnte nicht als Forderung
mal eine generelle Selbstbeteiligung von 10% auf alle(!) Leistungen versucht
werden?
Dr. Treppmann stellte
fest: 80% der Arztkollegen können die hier diskutierten Fragen noch nicht
vollständig nachvollziehen. Leider sei es eine Denkgewohnheit der Ärzte
deskriptiv zu jammern. Wir Ärzte müssen in Zukunft klarer und offensiver unsere
Visionen formulieren. Darin ist die VBV Vorreiter. Der Kreis der aktiven
Nonkonformisten, die mit der VBV kooperieren, werde aber immer größer. Der VBV
gab Frau Dr. Schüller den Tip, mit dem Druck der Medien den Politikern
Veränderungen aufzuzwingen.
Die Frage, ob der
einzelne Arzt seine Abrechnung lesen könnte oder ob er sein Honorar im voraus
wisse, interessiere in der Bundeshauptstadt absolut niemanden unter den
Entscheidern. Herr Lohmann von der CDU schilderte den politischen
Entscheidungsprozess etwas salopp folgendermaßen: die Ärzte bringen uns lauter
Details und kein einheitliches Konzept, wir Politiker verstehen es nicht und
entscheiden dann aus dem Bauch heraus.
Auf die Frage nach den
Arzneipreisen erläuterte Dr. Vorderwülbecke vom Verband der Forschenden
Arzneimittelhersteller (VFA), daß die
Erforschung einer neuen
Substanz inzwischen im Schnitt 800 Millionen € koste. Deutschland und Dänemark
verlangen als einzige EU-Länder den vollen Mehrwertsteuersatz auf Medikamente.
Aber vor allem: Wenn ein
Hersteller 10 € als Abgabepreis verlangt, kostet das Medikament in der Apotheke in Portugal 14 € und in
Deutschland 22,50 €. Dieser Unterschied sei nur in den staatlichen Regelungen
begründet, ohne daß die Hersteller Einfluß hätten!
Unvernünftige Politik
ist es - laut Dr. Schüller - wenn unbezahlte Ehrenamtliche die Arbeit der
inzwischen schlecht bezahlten Hauptberuflichen übernehmen sollen.
Dr. Weber aus Zürich
referierte als Arzt und Manager über den Medix-Verbund, eine ärzteeigene
Aktiengesellschaft einer Gruppe von 60 Praxen, die freie Verträge mit einzelnen
Kassen abgeschlossen hat, aber nicht gezwungen ist, mit jeder Kasse
abzuschließen. Etwa 20% der Patienten der teilnehmenden Praxen nehmen an diesem
Modell teil. 38% weniger Spitalkosten im Kollektiv sind eine überzeugende
Einsparung. Auch das nachts besetzte CallCenter für den nächtlichen Notdienst,
das 60% der Fälle telefonisch erledigen kann, bietet eine erhebliche
Qualitätsverbesserung für die Patienten und die Ärzte. Die Aktiengesellschaft
Medix kauft außerdem Medikamente zentral und günstiger ein.
Längerfristig geplant
ist die europaweite Bildung von Praxisnetzen mit einer ähnlichen
Betreuungsphilosophie. Die Vertragsärztliche Bundesvereinigung unterstützt die
Idee einer solchen Kooperation.
Einmal wöchentlich
findet als Pflichtveranstaltung ein bezahltes (!) Fortbildungs- und
Kooperationsseminar statt. Ärzte, die daran auf Dauer nicht teilnehmen, würden
auf Dauer ausgeschlossen. Das Modell stieß auf extrem starkes Interesse unter
den anwesenden Ärzten!
Rückfragen und
Belegexemplare bei Abdruck bitte an:
Dr. med. Roman Machens
Pressesprecher
der Vertragsärztlichen
Bundesvereinigung (VBV)
Allgemeinarzt -
Naturheilverfahren
D - 84028 Landshut,
Leukstr. 12
Tel. +49 (0)871-61444, freecall 0800-MACHENS
Fax +49 (0)871-275367
Roman.Machens@handy.net
Zum
Inhaltsverzeichnis VBV Treffen
Jordan, Henrik
Gesetzliche
Krankenversicherung: Irreführender Begriff
Deutsches Ärzteblatt 100,
Ausgabe 26 vom 27.06.2003, Seite A-1790 / B-1488 / C-1396
THEMEN DER ZEIT
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Karikatur
auf Bismarcks Sozialversicherungsgesetze Aus: Der wahre Jacob, Nr. 1,
Stuttgart, Januar 1884 |
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Die Gesetzliche Krankenversicherung ist keine
Versicherung, sondern eine steuerfinanzierte Krankheitsfürsorge.
Die Bestandteile der Sozialversicherung werden in § 4 Sozialgesetzbuch I
aufgeführt. Zu ihr zählen die Kranken-, die Pflege-, die Unfall- und die
Rentenversicherung. Diese Institutionen sind aber keine Versicherungen im
eigentlichen Sinne. Daran ändert auch die wiederholt falsche Bezeichnung
nichts.
Grundvoraussetzung für das kaufmännische Verhalten einer Versicherung ist die
Berechnung des individuellen Krankheitsrisikos. Eine solche Risikoprüfung ist
in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jedoch nicht vorgesehen. Die
Krankenkassen sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen
(Kontrahierungszwang). Darüber hinaus werden in der GKV keine
Versicherungsprämien erhoben. Denn diese würden nur das individuelle Risiko des
Beitragszahlers absichern. Bestandteil der GKV ist aber zum Beispiel auch die
kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.
Die privaten Krankenversicherungen sind hingegen Versicherungen.
Jeder Antragsteller muss
zunächst einen ausführlichen Fragebogen ausfüllen. Dabei gibt er alle
wesentlichen Krankheiten sowie die behandelnden Ärzte der letzten Jahre an und
befreit die behandelnden Ärzte gegenüber der privaten Krankenversicherung von
der Schweigepflicht. Damit kann das individuelle Risiko jedes Versicherten
geprüft und die Versicherungsprämie versicherungsmathematisch bestimmt werden.
Die Prämie ist vom individuellen Risiko und dem Eintrittsalter abhängig, was
eine übliche versicherungstechnische Verfahrensweise darstellt. Bei falschen
Angaben im Antrag darf der Versicherer den Vertrag kündigen. Versicherung und
Kunde gehen einen bürgerlichen Vertrag ein.
Krankenkassen finanzieren sich nicht über Versicherungsprämien. Sie ziehen
stattdessen einen vom Gehalt anteiligen Betrag ein; im SGB V § 220 als
„Beitrag“ definiert. Der „Versicherte“ hat im Gegenzug Anspruch auf
medizinische Leistungen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse entsprechen. Die Beiträge – niemand würde auf die Idee kommen, sie
als Versicherungsprämien zu bezeichnen – werden von abhängig Beschäftigten oder
„freiwilligen“ Beitragszahlern direkt von einer „Einzugsstelle“ in Absprache
mit dem Arbeitgeber einbehalten. Die Höhe der Beiträge berechnet sich nach der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Beitragszahler. Damit sind die GKV-Beiträge
ihrem Wesen nach eine direkte Steuer, eine Einkommensteuer. Auch die Verwendung
der Beiträge ist analog zur Verwendung von Steuergeldern. Die GKV ist also eine
gesetzliche Krankenfürsorge, die über eine zweckgebundene Steuer, eine
„Krankheitsfürsorgesteuer“, finanziert wird.
Verschleierter Zwang
Es lohnt, einen Blick in die gesetzlichen Vorschriften zur Einführung der
„Krankenversicherung“ (1) im Jahr 1883 zu werfen. Damals sollte eine
finanzielle Absicherung erkrankter Tagelöhner und Industriearbeiter im
Krankheitsfall installiert werden. Die gesetzlich festgelegten Beiträge zu den
Krankenkassen orientierten sich auch damals schon am finanziellen
Leistungsvermögen und nicht am individuellen Risiko. Besonders wichtig war die
finanzielle Unterstützung der Familien erkrankter Krankenkassenmitglieder. Warum
die Fürsorge fälschlicherweise als Versicherung bezeichnet wurde, darüber
lassen sich nur Vermutungen anstellen. Wahrscheinlich sollte mit dem
„Versicherungszwang“ verschleiert werden, dass mit dem Gesetz eine Fürsorge
geschaffen wurde, die über Steuern der am schlechtesten bezahlten Lohn- und
Gehaltsempfänger finanziert wurde. Sicherlich war dies auch vor 120 Jahren
schwer zu vermitteln.
Die Bezeichnung der per Zwang eingezogenen Gelder als „Beiträge“ sollte
wahrscheinlich einen Hauch von Freiheit in das System bringen. Normalerweise
wird der Begriff „Beitrag“ in der deutschen Sprache zur Beschreibung
regelmäßiger Zahlungen bei freiwilligen Mitgliedschaften in Vereinen, Parteien
oder Gewerkschaften verwendet. Bemerkenswert ist, dass bereits die Krankenkassen
im Deutschen Kaiserreich bei bestimmten „Freizeitunfällen“ ihre
Leistungspflicht einschränken durften. So heißt es in § 26 Absatz 2, „daß
Mitgliedern, welche sich die Krankheit vorsätzlich, oder durch schuldhafte
Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder
geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben, das statutenmäßige Krankengeld
gar nicht, oder nur theilweise zu gewähren ist“. Die Krankheitsfürsorgesteuer
weist Besonderheiten als Überbleibsel der kaiserlichen Intentionen auf. Man
kann von ihr befreit werden. Dies ist unter verschiedenen Umständen möglich,
zum Beispiel ist eine Befreiung als Staatsdiener – Beamte wie Lehrer,
Professoren, Geistliche, Berufssoldaten, Verwaltungsbeamte in Finanzämtern oder
bei Rentenversicherungsanstalten –, Selbstständiger oder Besserverdiener
möglich. Weiterhin wird ab der so genannten Beitragsbemessungsgrenze das
darüber liegende Einkommen nicht mehr berücksichtigt, also tritt hier eine
großzügig gewährte Steuerbefreiung für Besserverdiener ein.
In dem im Auftrag der Vertragsärztlichen
Bundesvereinigung angefertigten und im Juli 2002 vorgelegten Gesetzentwurf zur
Revolution der Krankenversicherung (2) werden drei „Konstruktionsfehler“ des
Kaiserlich-Bismarckschen Systems beschrieben, von denen sich zwei auf die
steuerliche Finanzierung des Systems beziehen:
c „Obwohl das GKV-System 90 Prozent der Bevölkerung erfasst, grenzt es den
reichsten Teil der Bevölkerung und die dynamischsten Segmente des
Volkseinkommens aus, nämlich die Einkünfte aus Gewinn und Kapital sowie die der
Spitzenverdiener über der Pflichtversicherungsgrenze. Die GKV verzichtet auf
Einnahmen, die sie als Volksversicherung leicht erzielen könnte.“
c „Mit der Bindung der Beiträge an das pflichtige Lohneinkommen plus
50-prozentigem Arbeitgeberbeitrag macht die GKV ihre Finanzkraft faktisch von
Konjunktur und Lage am Arbeitsmarkt abhängig. Sie ist so lange gut bei Kasse,
wie die Wirtschaft floriert und immer dann zu Leistungskürzungen gezwungen,
wenn Arbeitslosigkeit und Lohnausfall drohen. Die Lage am Arbeitsmarkt bestimmt
somit das Volumen der Gesundheitsausgaben und nicht mehr der Zustand der
Volksgesundheit.“
Heute bestimmt der Gesetzgeber beziehungsweise die Volksvertreter im Bundestag,
welche Fürsorgeleistungen von den Fürsorgeberechtigten in Anspruch genommen
werden. Dafür hat er unter anderem unterschiedliche Abstufungen für
Fürsorgeberechtigte eingeführt: Chronisch Kranke oder Personen mit einem
niedrigem Einkommen werden von Zuzahlungen befreit. Wenn jetzt in der
Öffentlichkeit diskutiert wird, die Versorgung von Freizeitunfällen aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankheitsfürsorge zu streichen, heißt dies
auch noch nicht, dass die Fürsorger zu Versicherern werden. Es wird im
Gegenteil der Charakter der Fürsorge durch die Eingrenzung der Leistungen
hervorgehoben. Die Folgen einer konsequenten Betrachtung der gegenwärtigen
Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland als steuerfinanzierte Fürsorge
wären weitreichend. So müsste unter anderem die „Beitragsbemessungsgrenze“,
oder besser „Krankheitsfürsorgesteuerbefreiungsgrenze“, im Rahmen der
Steuergerechtigkeit verfassungsrechtlich neu bewertet werden.
Krankheitsfürsorger würden gegenüber Pharmafirmen als Behörde auftreten und
fielen nicht mehr unter das Kartellrecht. Diesbezüglich liegt dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) eine Anfrage des Bundesgerichtshofs vor. Geklärt werden
soll, ob die Festlegung von Höchstpreisen für Medikamente (Festpreisbindung)
durch Krankenkassen gegen das europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht
verstoße. In einem ähnlichen Fall zum spanischen Gesundheitssystem hat der EuGH
am 5. März festgestellt, dass dieses ohne Gewinnabsicht durch Sozialbeiträge und
staatliche Gelder finanziert werde und deshalb wettbewerbsrechtlich nicht als
Unternehmen anzusehen sei. Durch dieses Urteil erfährt auch die Auffassung
deutscher gesetzlicher Krankenkassen als staatliche Fürsorgeeinrichtungen eine
Unterstützung, da kein wesentlicher Unterschied in der Organisation der
Finanzierung feststellbar ist.
Einen steuerfinanzierten Anteil der Krankheitsfürsorge beziehungsweise
-versorgung wird es in demokratischen Ländern wahrscheinlich immer geben, weil
es immer einen Anteil an der Bevölkerung geben wird, der von seinem
individuellen Leistungsvermögen her nicht in der Lage sein wird, sich auch nur
minimal gegen das Krankheitsrisiko zu versichern. Daher wird es auch bei dem
weiterhin steigenden Angebot durch den medizinisch-industriellen Komplex keine
andere Möglichkeit für den fürsorgenden Staat geben, als den Fürsorgekatalog im
Interesse der Beitragszahler sehr präzise zu definieren. Also muss er eine
Aufteilung der Leistungen in Grund- und Wahlleistung realisieren, um den staatlich-fürsorgerischen
Bereich abzugrenzen und damit gleichzeitig den Weg freizumachen für neue Formen
der privaten Krankheitsversicherung.
Auch die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherungen sind keine Versicherungen im
eigentlichen Sinn. Der Begriff des „umlagefinanzierten“ Rentensystems drückt
ebenso eine illusionäre Verkennung aus wie der der „Gesetzlichen
Krankenversicherung“. Auch das Rentensystem wird im Prinzip über Zwangsabgaben
finanziert. Die Organisationsform der kaiserlichen Fürsorge wird den heutigen
Bedingungen nicht mehr gerecht, bei der einem ständig wachsenden Angebot an
Leistungen durch den medizinisch-industriellen Komplex ein begrenztes
Steueraufkommen gegenüber steht. Diese überalterte Struktur hat zur Folge, dass
der Beitragszahler der Steigerung seiner Beiträge machtlos gegenübersteht. Es
ist überfällig, dass der Gesetzgeber in dem Bereich der sozialen
Sicherungssysteme endlich begriffliche und damit auch organisatorische Klarheit
und Sicherheit schafft, um die Voraussetzungen für weitreichende Reformen im
Interesse der Beitragszahler und Leistungserbringer zu gewährleisten.
zZitierweise dieses Beitrags:
Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1790–1791 [Heft 26]
Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis, das im
Internet unter www.aerzteblatt.de/ lit2603 abrufbar ist.
Anschrift des Verfassers:
Henrik Jordan
Van Nahuysweg 105, NL-8061 EZ Hasselt
Außenansicht
(Süddeutsche Zeitung Nr. 52, Dienstag, 04. März 2003, Seite 3)![]()
Der soziale Auftrag der Medizin
![]()
Von Ruth Schimmelpfeng-Schütte. Ruth Schimmelpfeng-Schütte ist Vorsitzende
Richterin am Landessozialgericht in Celle. Ihre Entscheidungen zur
Krankenversicherung haben bundesweit Beachtung gefunden.
Das Gesundheitssystem ist wirklich krank. Als Vorsitzende Richterin des Krankenversicherungssenats für Niedersachsen und Bremen bin ich täglich mit den Defiziten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. Das System kann aber nicht durch Herumlaborieren an Krankheitserscheinungen geheilt werden. Hierin jedoch erschöpfen sich die Aktivitäten in Berlin. Jeden Tag kommen neue Vorschläge. Für die Bevölkerung sind es durchweg Hiobsbotschaften, die Unsicherheit und Angst hervorrufen. Nach wie vor wird über Einzelfragen nachgedacht: Nullrunden für die Leistungserbringer, Bonus für Raucher, die aufhören, Ausschluss von Unfällen oder Zahnbehandlung, Eintrittsgebühr für ärztliche Behandlung. Das ist kein Auftakt zu einer großen Reform.
Eine Reformdebatte muss an den Grundprinzipien der GKV ansetzen, muss Sinn und Zweck – die soziale Bedeutung des Gesundheitssystems – neu überdenken. Denn nicht die schlechte Finanzlage ist die eigentliche Krankheit. Die Krankheitsursachen liegen in der verlorenen Balance der gesellschaftlichen Ansprüche an das System. Das Prinzip, das die GKV prägt, ist das Sachleistungsprinzip. Dieses Prinzip unterscheidet die GKV von der privaten Krankenversicherung, in der Kostenerstattung gilt. Das Sachleistungsprinzip, dessen Schutz heute der Aufrechterhaltung althergebrachter Einrichtungen und Zustände, weniger den Versicherten dient, entmündigt den Patienten. Schon deshalb sollte das Sachleistungsprinzip vom Kostenerstattungsprinzip abgelöst werden.
Die Einführung des Kostenerstattungsprinzips bringt Transparenz in das Dunkel der GKV. Der Versicherte hätte erstmals die Möglichkeit zu sehen, welche Kosten seine Behandlung verursacht. Viele Betrügereien wären damit von vornherein unmöglich. Auch die Krankenkassen könnten sehen, welche Kosten im konkreten Behandlungsfall angefallen sind. Das alles würde erreicht ohne die höchst zweifelhaften Chipkarten, die – datenschutzrechtlich höchst bedenklich – persönliche und medizinische Daten Dritten offenbaren und den Versicherten zum gläsernen Patienten machen.
Mit dem Kostenerstattungsprinzip wird die Eigenverantwortung gestärkt. Das erfordert die Einrichtung von Patientenberatungsstellen. Sie sollen dem Patienten zur Seite stehen und ihm helfen, Arztrechnungen zu verstehen, zu beurteilen, den Spezialisten oder die kompetente Klinik für seine Krankheit zu erkunden. Weiteres Argument für das Kostenerstattungsprinzip ist Europa. Europa-kompatibel ist die GKV aber nur mit Kostenerstattungsprinzip. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird es mit sich bringen, dass Deutschland das Sachleistungsprinzip zugunsten des Kostenerstattungsprinzips aufgeben muss.
Eine Gesundheitsreform wird langfristig nur erfolgreich sein, wenn die GKV in eine Grundversicherung mit privaten Zusatzversicherungen (oder: Basisversorgung und Wahlleistungen oder Vertrags- und Wahlleistungen) umgestaltet wird. Denn bei dem enormen medizinischen Fortschritt wird in näherer Zukunft nicht jeder Bürger jede mögliche medizinische Maßnahme erhalten können. In Teilbereichen hat die GKV die Grundversorgung bereits eingeführt. Viele der Vorschläge aus Berlin sind weitere Schritte in diese Richtung. Allerdings wird das nicht zugegeben. Eine offene Diskussion um die GKV muss die Dinge jedoch beim Namen nennen. Verschleierung schafft Unmut und Unfrieden. Die Einführung von Grundversorgungselementen muss deshalb mit deutlichen Beitragssenkungen einhergehen. Denn bei einem Beitragssatz von 15 Prozent ist kein Arbeiter, kein Handwerker mit Frau und Kind noch in der Lage, Wahlleistungs-Versicherungen abzuschließen.
Im übrigen muss darauf geachtet werden, welche Ziele die Ausgrenzung von Leistungen aus der GKV verfolgt. Der Vorschlag, private Unfälle aus der GKV auszugliedern und statt dessen die Beiträge zu senken, bewirkt letztlich lediglich eine Senkung des Arbeitgeberanteils am Beitragsaufkommen, weil sie sich an der privaten Unfallversicherung nicht beteiligen müssen. Der Ausschluss bestimmter Verhaltensweisen aus der GKV hätte darüber hinaus erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten und eine unübersehbare Kasuistik zur Folge: Sollen nur gefährliche Sportarten aus der GKV fallen, und welche gehören dazu? Ist neben dem Segel- und Drachenfliegen auch das Skifahren und etwa auch das Fußballspielen eine gefährliche Sportart? Wo ist die Grenze zu ziehen zwischen gesundheitsförderndem Sport und gefährlichem Sport? Was ist mit dem Autofahren, dem schnellen Autofahren, dem Motorradfahren, dem Radfahren etcetera? Was rechtfertigt es, Sportler auszugrenzen, nicht aber Versicherte, die unvernünftig leben und zu wenig schlafen, die zu viel arbeiten, zu viel Süßes oder zu fett essen, die sich zu wenig bewegen, also keinen Sport treiben, und so weiter?
Eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft wird die Antwort auf die Frage sein, was zur Grundversorgung gehört. Der Diskussion hierüber weicht Berlin bislang aus. Was geschieht mit einem Patienten, der zwar keine Zusatzversicherung, aber einen entsprechenden Behandlungsbedarf hat? Ist es mit dem Grundgesetz – der Würde des Menschen – vereinbar, den Patienten nicht mit allen zur Verfügung stehenden medizinischen Möglichkeiten zu behandeln? Was geschieht mit ihm im Krankheitsfall? Tritt die Sozialhilfe ein? Falls ja, ist das finanzielle Problem lediglich verschoben. Denn statt der Solidargemeinschaft der GKV würde nun die Solidargemeinschaft aller Bürger für ihn eintreten. Verweist die Gesellschaft den mittellosen Patienten aber auf seine Eigenverantwortung, bliebe er unversorgt. Kann das wirklich sein? Wäre es mit dem Grundgesetz tatsächlich vereinbar, Bürger völlig unversorgt zu lassen? Streichen wir tatsächlich die neue Hüfte, die Nierentransplantation, die Bypass-Operation generell oder ab einem bestimmten Lebensalter des Patienten wie in England? Höchstes Gut in unserem Staat ist die Würde des Menschen. Was macht die Würde des Menschen aus? Wo beginnt die Einstandspflicht des Staates?
Von einem Reformvorhaben, an dem Sachverständige und Kommissionen arbeiten, das Tag für Tag Zeitungen und Talkshows füllt, kann der Bürger mit Fug und Recht eine Diskussion dieser höchst brisanten Fragen erwarten. Eine solche Diskussion mit dem Hinweis auf die Gefahr einer Zwei-Klassen-Medizin abzulehnen, ist nicht mehr als ein Scheinargument. Denn in Deutschland herrscht – auch wenn es heftig bestritten wird – schon heute eine Zwei-Klassen- Medizin. Sie besteht nicht nur zwischen Kassen- und Privatpatienten. Sie ist auch zwischen den besser verdienenden und den armen Kassenpatienten längst Realität.
Es ist Zeit, den vor allem für die Versicherten ungerechten und desolaten Zustand der GKV offen zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschönigung der Lage nützt niemandem. Die Zeit ist längst reif für eine öffentliche Grundsatzdiskussion über eine neue Struktur der GKV. Der Anspruch, den unserer Gesellschaft an die ärztliche Versorgung stellt – also der soziale Auftrag der Medizin - muss im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen
Der
Vorsitzende eröffnete nach ausführlichen persönlichen Gesprächen zwischen den
Teilnehmern die Versammlung leicht verspätet mit der Verlesung einiger
Grußbotschaften. Der Vorsitzende stellte anschließend die ordnungs- und
fristgemäße Einladung fest. Aufgrund des Rücktritts von Michael Schmidt wurde
die Neuwahl des 2. Stv. Vorsitzenden in die Tagesordnung aufgenommen. Dann
hielten die Teilnehmer eine gemeinsame Schweigeminute für die 2 verstorbenen
Mitglieder Hr. Günter Weiß und Hr. J. Wenig, sowie für unseren verstorbenen
Mitstreiter und Referenten Prof. E. K. Scheuch ab. Sodann wählte die
Versammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden, Herrn Dr. R. Machens zum
Protokollführer für die heutige Sitzung.
Dr.
Wey als 2. Vorsitzender berichtete über die zunehmende Vernetzung des Frischen
Windes mit Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet. Der Frische Wind ist
mit 12 verschiedenen Krankenkassen in Verhandlung über die Durchführung eines
Modellversuchs für das im neuen Flyer des FriWi beschriebene
Kostenerstattungssystem. Dieser Flyer kann über
friwind@t-online.de oder www.friwind.de
zur Weiterverteilung angefordert werden.
Dr.
Ikonomidis berichtete über seine Aktionen, unter anderem verschiedene Anträge auf
den Ärztetagen, die abgelehnt oder nicht durchgeführt wurden, unter anderem,
weil der stellvertretende bayrische
Ärztekammervorsitzende Kaplan nicht dafür war. Bedauerlicherweise ist im FFM ein Mitgliederschwund auf 98
Mitglieder zu registrieren. Als Reaktion hierauf stellt das FFM den Mitgliedern
das demnächst erscheinende Büchlein von Dr. Machens "Grundkurs
Selbstzahlermedizin" mit einem Vorwort von Dr. Ikonomidis als kostenlosen
Service zur Verfügung. Das FFM verkauft das Büchlein demnächst auch an andere
Verbände.
Dr.
Ikonomidis kündigte für Oktober 2004 seinen Rücktritt nach 12jähriger Amtszeit
an. Des Weiteren rief der Vorsitzende den Top 3, welcher um die zusätzliche
Wahl eines Nachfolgers für den stellvertretenden Vorsitzenden Hrn. Dr. M. Schmidt
ergänzt wurde, auf. Zunächst wurde Hr. Dr. R. Machens vom Vorsitzenden für das
Amt des Schatzmeisters vorgeschlagen, daraufhin fragte der Vorsitzende, ob Hr.
Dr. R. Machens die Kandidatur annehme, dieser bejahte es. Die Zahl der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder betrug zu diesem Zeitpunkt acht. In
einem offenen Wahlgang wurde Hr. Dr. R.
Machens mit einer Enthaltung einstimmig zum neuen Schatzmeister des F.F.M.
gewählt. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er das Amt annehme, antwortete der
Kandidat mit einem Ja und bedankte sich für die Wahl. Sodann rief der
Vorsitzende die Wahl eines neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden aus, und
schlug Hrn. Dr. J. Pilz für dieses Amt vor. Dieser nahm die Kandidatur an, und
wurde in einem offenen Wahlgang einstimmig mit einer Enthaltung zum neuen 2.
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende fragte ihn, ob er das
Amt annehme, dieser bejahte es und bedankte sich sogleich für die Wahl.
(Zum
Ende der Vormittagssitzung erhielt Dr. Walter aus Wiesbaden als Vertreter des
Network-Marketing kurz die Gelegenheit, ein System des Vermarktens von Aloe
vera in der Arztpraxis mit Provisionen bis zu 60% des Umsatzes vorzustellen.)
Nach
dem gemeinsamen Mittagessen referierte
Prof. emeritus Horst Baier (Arzt und Soziologe, Konstanz) über die
zunehmende Verwirtschaftlichung und Verstaatlichung in der Medizin. Die
Wiedereinführung des seit der NS-Zeit unbeliebten Begriffes Volksgesundheit
falle in diesen Rahmen. Die zunehmende Tendenz, Gesundheit als staatlich garantiertes
Recht zu sehen, sieht Prof. Baier sehr kritisch. Aus dem
"sozialistischen" System Großbritanniens sei bekannt, dass
Facharztmedizin nur noch von den consultants in den Kliniken geleistet werden
dürfe. Allgemeinärzte seien dermaßen mit Verwaltung belastet, dass Einzelpraxen
nicht mehr konkurrenzfähig bleiben. Die Biowissenschaften verdrängen zunehmend
die eigenverantwortliche Tätigkeit der Ärzte. Der Staat versuche, die Ethik in
der Wissenschaft zu dirigieren. Damit werde der zunehmende Wunsch der Menschen
nach Individualität sträflich ignoriert. Prof. Baier sprach sich trotz seiner
Kritik an der Gentechnik FÜR therapeutisches Klonen aus, damit nicht mehr
gesunde Männer aus Lateinamerika für die Transplantationschirurgie umgebracht
werden müssten. Bemerkenswert sei, dass die Abtreibungsraten sehr gering seien,
wenn die Mütter behinderter Kinder exakt informiert werden, womit sie zu
rechnen hätten. Er sprach sich für stärkere Einbeziehung der Patienten in
Entscheidungsfindungen aus. Die chronisch Kranken werden eine immer stärkere
Bevölkerungsgruppe, die auch soziologisch bedeutsamer sind als die früher
beobachteten Schichten und Klassen. Diese neu sich definierenden Gruppen werden
sich europaweit nicht mehr so stark wie früher von der Politik bestimmen lassen.
Prof.
Dr. Günter Neubauer von der Universität der Bundeswehr in Neubiberg bei München
(Volkswirtschaft, Sozial- und Gesundheitsökonomik) verwies in seinen sehr
klaren Ausführungen auf die Notwendigkeit einer gut laufenden Wirtschaft für
die Machbarkeit einer guten Medizin. Zunehmende Neuverschuldung des Staates,
hohe Abgabenlast und Fremdbestimmung und im Gesundheitswesen traditionell wenig
Wettbewerb seien schwere Bürden. Deutschland ist seit 1995 ökonomisches
Wachstums -Schlusslicht in Europa. Die Verbände in Deutschland haben nicht
verstanden, dass das Bezahlen von Gesundheitskosten aus eigenem Einkommen die
Wirtschaft ankurbeln würde (=Abkoppelung der Beiträge von Lohnnebenkosten). Am
Beispiel der Herzoperationen bei über 80jährigen, die von 1992 bis 2000 um 508%
zugenommen haben, erläuterte er den Unterschied zwischen konsumtiven und
investitiven Ausgaben. Beitragsrückstellungen müssten für den Einzelnen
gebildet werden und
dürften
niemals einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft übergeben werden. Der produktive und innovative Teil der
Bevölkerung sei immer mehr bereit auszuwandern. Deshalb müssten alle
Pflichtbeiträge reduziert werden. Die Entwicklung vom paritätisch-solidarischen
über ein versicherten-solidarisches und ein freiwillig-solidarisches zu einem
risikoäquivalenten Versicherungssystem werde sicher kommen. Die USA hätten die
gegenüber Deutschland robustere Einstellung, neu Eingewanderten in den ersten 5
Jahren nach der Einwanderung jede Sozialleistung zu verweigern. Ziel aller
Umstrukturierungen müsse der PRODUKTIVE Einsatz aller Ressourcen sein. Völlig
überflüssig sei z.B. die bisherige Krankenhausbedarfsplanung, die jeder
Entwicklung hinterherhinke. Soziale Gerechtigkeit müsse neben der bisher immer
geforderten Verteilungsgerechtigkeit auch wieder enthalten, dass Leistung
gerecht belohnt werden müsse (=Leistungsgerechtigkeit). Die Bürgerversicherung
nach dem Motto "Alle ins Boot" sei in Deutschland leichter
durchsetzbar (auch wenn das Boot untergeht). 2004 werde vermutlich die Finanzierungsbasis,
2008 die Europafähigkeit des Systems reformiert, ab 2012 komme der
Systemwechsel mit Grund- und Wahlleistungen. Eine sinnvolle Reform der
Demokratie müsse den Jüngeren, die auf die absehbare Zeit ihrer Lebenserwartung Nettozahler seien, eine höhere Wertigkeit
ihrer Stimmen geben. Die schon öffentlich andiskutierte Möglichkeit, Eltern die
Stimmen der Kinder zu übertragen, sei ein sinnvoller Ansatz.
Dr.
Wey wies darauf hin, dass das System des Frischen Windes genau den Forderungen
von Prof. Neubauer entspreche. In der Diskussion bemerkte Prof. Neubauer an,
für Vertragsärzte einer Kasse werde die Menge und Verbindlichkeit der
Richtlinien noch deutlich zunehmen.
Der
Vorsitzende bedankte sich bei den Referenten und bei den Anwesenden für ihre
Teilnahme, wünschte allen einen gesunden Heimweg und lud schon heute zur
12.Bundesversammlung des F.F.M. am 16.10.2004 in München ein.
Ende
der Veranstaltung um 17.00.
Protokoll: Dr. med. Roman Machens
Petitionsbrief
von
Dr. S. Ikonomidis
DEUTSCHER BUNDESTAG
-Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
22.03.2004
/I/ 1853
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit obigem Schreiben haben wir Sie
darauf aufmerksam gemacht, dass das SGB V mit seiner Regelungsdichte und seinen
Restriktionen gegen Art. 9, Abs. 3 unserer Verfassung verstößt und um Abhilfe
gebeten. Inzwischen ist das Buch der Professoren Hankel und Schachtschneider
unter dem Titel „Revolution in der Krankenversicherung“ erschienen, in welchem
sich diese Fachleute nicht nur unserer Auffassung von der Verfassungswidrigkeit
des SGB V anschließen sondern darüber hinaus der Politik auch mit einem
schlüssigen Gesetzesentwurf zu Hilfe kommen. Ein Exemplar dieses Buches
fügen wir vorsorglich diesem Schreiben
zur Kenntnisnahme bei. Wir möchten Sie
ferner darauf hinweisen, dass die Bundesärzteordnung(BÄO) bei
der Verabschiedung verschiedener „Reform“- Gesetze keine Berücksichtigung
gefunden hat mit der Folge, dass viele Gesetzesvorgaben gegen die BÄO
verstoßen. Diese Kollision der laufenden Gesetzgebung mit den traditionell
etablierten Normen der BÄO ist ein sehr gravierender, fataler Tatbestand mit
unabsehbaren Folgen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung! Ganz
besonders dürfen wir auf den § 2 der BÄO hinweisen, welcher vor dem Hintergrund
der gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Jahre offensichtlich nicht
einzuhalten ist! In der Anlage finden Sie z.B. ein Rundschreiben der
Vertragsärztlichen Vereinigung Bayern vom 04.03.2004 aus welchem Sie auch den
Inhalt des § 2 BÄO entnehmen können.
Unser Verband wurde 1992 unter
anderem mit dem Ziel gegründet, die Öffentlichkeit und unsere Politiker durch
Evaluierung und Bereitstellung von geeigneten Daten in dieser schwierigen
Materie der Gesundheitspolitik zu informieren. Wir lesen in der Presse, dass
trotz allen möglichen Reformen seit 1992(GSG, Gesundheitsstrukturgesetz, GRG,
Gesundheitsreformgesetz, GMG, Gesundheitsmodernisierungsgesetz) die GKV
Schulden von mehr als € 10 Mrd.
angehäuft habe ohne dass ein Ende dieser Verschuldung, geschweige denn
der Beginn der Rückführung, abzusehen wäre. Dies bedeutet, dass die GKV pleite
ist, obwohl sie durch ständige Interventionen der Politik seit Jahrzehnten ihre
Rechnungen nicht voll begleicht sondern mit Hilfe von politisch diktierten
Rabatten ihre Schulden bei den „Leistungserbringen“ verdeckt.
Inzwischen ist durch die Einführung einer „Praxis-Gebühr“ auch das
Solidarprinzip der GKV beseitigt, weil diese Gebühr nur die wirklich Kranken
und Armen unter den Versicherten trifft! Somit erreicht die Regelungsdichte des
SGB V eine weitere, noch größere Dimension, dies Mal die
Versichertengemeinschaft betreffend.
Wir ersuchen den DB um eine
rechtzeitige Umkehr dieser Politik bevor es zu spät ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ikonomidis
Bundesvorsitzender
HB-Kreisverband Straubing – Dr. Eckart Müllner
(Straubing, 03.04.2004)
Tischvorlage
Landmarken in der schrittweisen Verstaatlichung der Ärzteschaft
Ca. 1880 Sozialversicherungsgesetze
von Bismarck
1901 Gründung
des Leipziger Vereins (Hartmannbund) gegen die Kassenwillkür
1930 Im Rahmen der
Notverordnungsgesetze von Brüning Gesetzentwürfe für sowohl Verstaatlichung der
Ärzte als alternative Einbindung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
1933 Adolf Hitler setzt den Entwurf
mit Zwangsmitgliedschaft in der Körperschaft des öffentlichen Rechts
(Kassenärztliche Vereinigung – KV) um. Zeitgleich werden die Gewerkschaften in
die Einheitsgewerkschaft gezwungen.
1953 Die Gewerkschaften
sind wieder frei, die Ärzte verbleiben in der KV mit der staatlichen
Weisungsbindung, damals mit Pauschalhonoraren, Staatskommissardrohung, etc.
1.4.1966 Erstmals und nur temporär echte
Einzelleistungsvergütung. GKV und PKV gleichhoch , letztere bis zum 6-fachen
Satz.
1966-88 In vorauseilendem Gehorsam nicht nur keine Honorarangleichungen, sondern Rückstände durch „freiwillige“ Honorarverzichte, fehlendes Floaten der dann eingeführten Punktwerte nach oben, kein Inflationsausgleich.
1985 Kosten
1985 Krankenhäuser: 24% Ärzte: 24%
der Gesundheitsausgaben
2003 Krankenhäuser: 31% Ärzte: 14%! (trotz Arztzahlzunahme!)
Verwaltungskosten:
(Median)
1985 Ges. Krankenkassen:6% KV:
1% PKV: 2,1%
2003 Ges. Krankenkassen: 20%
KV: 2-4% PKV: 3,7-6%
1988 Budgetierung für 2 Jahre wird
zugelassen, Floating nach unten, manipulative Punktwertreservate für bestimmte
Berufsgruppen (Neidsyndrom und Zersplitterung bewusst erzeugend), Beendigung
der Bindung an die Bruttosozial-Produktsentwicklung.
1990 Bruch
der Vereinbarung die Budgets aufzuheben.
Verschärfung der
Überwachungs- und Knebelungsinstrumente mit Zunahme planwirtschaftlicher
Maßnahmen wie: Niederlassungssperren, Altersbegrenzung, Begrenzungen mittels
HVM, Leistungsstreichungen, Umverteilungen, Bereichs- und Leistungssteuerungen,
sowie Leistungsbegrenzungen ohne rationalen Hintergrund. Explosion von
Regressen, Einführung von Zeitmodellen. Justiziable Minderbezahlung von
Krankenhausärzten. Ausbeutung in der Facharztausbildung. Entwicklung weiterer
undemokratischer Steuerungsstrukturen.
120.000 Arzthelferinnen
mussten entlassen werden – von Staat, Medien und Gesellschaft ignoriert.
2004 Vollzug des zweiten Teils der
Notstandsgesetze von Brüning, durch die Bundesregierung in Form des GMG
(Gesundheits-Marxismus-Gesetz).
Die ehemals freien Ärzte
werden Angestellte in einem staatskapitalistischen Monopol.
Der Stundenlohn für
angestellte Ärzte liegt 20 Cent unter dem einer Krankenschwester.
Punktwerteverfall bei der
überwiegenden Anzahl der Leistungen führt zu einer Vergütung unter den Selbstkosten.
Erfahrungen aus den planwirtschaftlichen Katastrophen der ehemaligen DDR werden
ignoriert.
Ausblick
2010 Über
90% der Ärzte sind beim Staat oder Kapital (z.B. Rhönkliniken, AOK-Kliniken,
Medicare etc.) angestellt.
Die
Kosten im Gesundheitswesen liegen bei über 150% von 2004.
Das
Gehalt eines Assistenzarztes liegt bei ca. 50% des eines Pflegers.
50.000
Ärzte sind ausgewandert, dies entspricht einem Verlust eines geistigen Kapitals
von ca. 20 Mrd. Euro.
2020 Die
Kosten im Gesundheitswesen liegen bei über 200% von 2004.
Man
spricht chinesisch.
DR.
A. A. Kaltstein, Internist
Leopoldstr.
206, 80804 München
DMP Diabetes II, das
Neujahrsgeschenk der ‚Kassen-KV’
(Münchner Ärztliche Anzeigen, Ausgabe 8, 10.04.2004, SS. 13-14)
Mit einem bürokratischen Riesenaufwand wurde das DMP
Diabetes mell. II gestartet. Herr Hoppenthaler hat uns dazu viele Briefe und
eine Anleitung von 82(!) Seiten zugeschickt. Für die Entscheidung, bei diesem
DMP mitzumachen, lohnt es sich, ins Detail zu gehen. Zunächst sollten wir als
teilnehmende Ärzte die Aufgaben mit dem damit verbundenen Zeitaufwand zur
Vergütung in Relation setzen.
Als erstes ist eine allgemein verständliche einfache
Erklärung des Disease-Management –Programms – ein sehr treffender Begriff für
unsere einfach strukturierten bayerischen und ausländischen Patienten! Auf gut
Deutsch heißt es, die Patienten sollen überredet werden, alle Daten, auch
Sozial- und Intimdaten, an eine so genannte „Datenstelle“ – wer immer das ist!
– weiterzugeben. Für diese so genannte „informative Beratung und Einschreibung
des Patienten“ sind mindestens 20 Minuten Zeitaufwand zu kalkulieren!
Wenn Sie davon ausgehen, dass höchstens die Hälfte
der Patienten bei ehrlicher Aufklärung mit der Datenweitergabe einverstanden
ist, dann haben Sie pro Erfolgspatient einen Zeitaufwand von 40 Minuten!
Als nächstes kommt die Erhebung einer Unmenge von
Daten (ca. 100). Diese Daten müssen entweder während der Praxiszeit vor dem
Patienten in den Computer getippt werden, was den Praxisbetrieb total
blockieren würde, und mindestens mit einem Zeitaufwand von 50 Minuten verbunden
ist, oder Sie drucken sich den Erhebungsbogen aus, tragen die Daten
handschriftlich ein und tippen sie abends, nach der Praxis, in den Computer,
was wahrscheinlich mit noch mehr Zeitaufwand verbunden ist und... einen schönen
Abend!
Anschließend muss die Erstellung der „elektronischen
Dokumentation“ perfektioniert werden, der Computer über Schnittstellen mit KVB
Safe-net vernetzt werden, die Daten müssen übertragen werden, was mit einem
Zeitaufwand von 20 Minuten gering angesetzt ist. Wenn Sie realistischerweise
noch damit rechnen, dass einzelne Bögen nicht perfekt ausgefüllt sind,
zurückgeschickt, erneut bearbeitet werden müssen und wieder übermittelt werden,
müssen Sie nochmals durchschnittlich einen Zeitaufwand von 10 Minuten
einkalkulieren. Somit ergibt sich ein Gesamtzeitaufwand für die so genannte
Erstdokumentation von 120 Minuten , was einem Stundenlohn von 12,50 €
entspricht! Bedenkt man, dass ein einfacher Beamter für die Bestätigung wann
Sie geboren sind – ein sehr verantwortungsvoller, hoheitlicher Akt – 25 €
kassiert, dann wissen Sie, wie Ihre Arbeit geschätzt wird!
Als nächstes sollten wir die ungefähren Kosten für
die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen
betriebswirtschaftlich kalkulieren. Dabei gehe ich in vorliegendem Modell von
3200 Patienten pro Jahr (also Praxisgröße mit 800 Scheinen) und dabei 400 Diabetespatienten
pro Jahr, wie im Diabetesvertrag vorgesehen, aus:
Personaleinsatz der Assistentin für Dokumentation
und sonstige Bürokratie des DMP mindestens 10 € pro Patient, das hieße, 4000 €
pro Jahr.
Investitions- und Erhaltungsaufwand Ihrer
Praxisausrüstung und Ihres EDV-Systems, anteilig für DMP, 500 € pro Jahr.
Zur Verfügungsstellung der Praxiseinrichtung und
Praxisräume, anteilig für DMP, (Miete und laufende Kosten, etc.), 3600 € pro
Jahr.
Kosten der EDV-Erweiterung nach den Vorschlägen der
KVB (Fa. Tenovis) ca. 500 €.
Einrichtung
und Schnittstelle sowie Updates
der EDV für KVB Safe-net , ca. 1000 €.
Neuer ISDN-Anschluss (die alten ISDN-Nummern sind
verbraucht) 240 € pro Jahr.
Kosten für Netzwerkanschluss und Internetbrowser?
Weitere unkalkulierbare Kosten wie laufende Updates,
Tenovis-Service bei Funktionsstörungen des Systems etc.?
Umfangreiche Schutzvorkehrungen bei
Internet-Anschluss! Kosten?
Zusammengefasst ergeben sich bisher absehbare Kosten
von ca. 10 000 €!
Die Refinanzierungskosten von 2 € pro Patient sind
nur für die KVB-zertifizierte Software
zur Übertragung der Dokumentation und nur für 1 Jahr gedacht, d. h., sie dienen
nicht zur Refinanzierung o. g. Kosten. Selbst wenn Sie diese
betriebswirtschaftliche Kalkulation schön reden und herunterrechnen, kann
keinem Arzt ernsthaft geraten werden, sich an diesem DMP zu beteiligen!
Wenn wir uns die Frage stellen, was für den
Patienten bei diesem DMP herauskommt, so sehen wir eine Flut von Daten zur
Datenstelle an irgendwelche Versicherungen und Krankenkassen und „sonstige
interessierte Einrichtungen“ fließen, also am Schluss der „gläserne Patient“
und ein Arzt, der seinem Patienten nun „strukturiert“ sagt, dass er Gewicht
abnehmen soll und sich ansonsten zeitgestresst mit der Computerdokumentation
beschäftigt, und – CAVE! – die KV kann über KVB-Safenet in den Praxiscomputer!
Nichts neues, was wir unseren Diabetes-Patienten
nicht auch schon bisher gesagt hätten, nur dass es jetzt gesammelt dokumentiert
und mit komplizierten defektanfälligen , elektronischen Medien als „Unbekannte“
weitergeleitet wird, jeweils mit der Erbettelung der Patientenunterschrift nach
umfangreichen Erklärungen und Überredungen, verbunden mit enormen Zeitaufwand
und Kosten. Dies ist der Weg zum gegängelten Arzt und zum gläsernen Patienten
und kann beim besten Willen niemandem empfohlen werden.
Nichts als ein aufgebauschtes, kostenträchtiges,
verbürokratisiertes Organisationsprogramm – außer Spesen nichts gewesen! Und
der Höhepunkt: Die Kassen, d. h. die Bürokraten, sahnen wieder kräftig ab, 3000
€ pro Patient pro Jahr – wofür eigentlich!?
Brief an Prof. Dr. Detlef Kunze
(von Dr. S. Ikonomidis)
FREIE ÄRZTE IN KLINIK UND
PRAXIS
ÄKBV München
Elsenheimerstr. 63
80687 München
e-mail:sekretariat@aekbv.de
FAX: (089) 54 71 16 -99
den 19.04.04
Sehr geehrter Herr Vorsitzende,
lieber Herr Kollege Prof. Dr. Kunze,
ich kann Ihre Empörung über den von meinem Fraktionskollegen Dr. Budde eingebrachten Antrag zu den Finanzen des ÄKBV München nicht verstehen. Dass Sie mit Ihrer Drohung versucht haben, die Kritik eines frei gewählten Delegierten an dem Finanzgebaren unseres Vereins zu Kritik an der Arbeit der Angestellten der Einrichtung umzuwandeln zum einen und diese Kritik zu einem Fall für die Berufsaufsicht umzumünzen zum anderen, ist für mich ein großer Irrtum. Ich darf Sie bitten für alle Zukunft derartige Äußerungen zu unterlassen. Ihrem Amt stehen derartige Entgleisungen nicht, denn Sie sollten schon von Amts wegen wissen, dass über die strafrechtliche Irrelevanz von politischen Äußerungen gewählter Delegierter bzw. Abgeordneter schon längst ordentliche Gerichte entschieden haben. Warum haben Sie eigentlich Probleme damit die einfache Tatsache zu verstehen, dass wir bei der Kontrolle der Ausgaben der Mittel mit welchen wir unsere „UNFREIHEIT“ der „Verkammerung“ bezahlen, strenge Maßstäbe angesetzt wissen wollen? Wie wollen Sie Ihren eigenen Kampf gegen einen weiteren Anstieg der Kammermitgliedsbeiträge auf Landesebene verstanden wissen, wenn Sie die Kritik über die eigene Finanzverwaltung im ÄKBV München mit Einschüchterungsversuchen zu stoppen versuchen? Die ärztliche Selbstverwaltung ist zu einem Wasserkopf angewachsen, worunter die Ärzteschaft wacklig wird. Zu viel des Guten an allen Ecken und Enden! Neulich beschwerte sich ein Geschäftsführer der BLÄK bei mir darüber, dass er zu wenig Sachbearbeiterinnen habe....um die Flut der Zertifizierungsanträge zu bewältigen. Die Räumlichkeiten im Hause Mühlbaurstrasse reichen der BLÄK nicht, so dass sie die an den Hartmannbund vermieteten Zimmer wegen Eigenbedarfs gekündigt hat. Mehr Gängelung der Zwangsmitglieder als Unterstützung! Wohin soll das Ganze führen? Ich darf noch darum bitten, Zuschriften der Delegierten aufmerksam zu lesen, bevor Sie Stellungnahmen dazu abgeben. Unser Brief an Sie vor der DLV vom 01.04.04 stellte doch nicht die Beschlusslage zur Bestellung von Ausschüssen in Frage sondern begehrte Aufschluss über die Arbeit der Ausschüsse, welche ja bekanntlich die Münchner Ärzteschaft viel Geld kosten! Ihre Stellungnahme dazu vor der DLV ist zumindest sehr unglücklich gewesen!
Ich halte es ferner für meine Pflicht als Wahlbürger dieses Landes und
Sprecher meiner Fraktion, Ihre
Aufmerksamkeit doch auf die Tragweite der Annahme des Antrags des Herrn
Kollegen Dr. Schwarzkopf - Steinhauser zum Thema Zuwanderungsgesetz zu
erbitten- denn darum geht es dem Arbeitskreis „Migration und Gesundheit“ des Gesundheitsbeirats
der LHSt München und um nichts anderes! Den schlüssigen Beweis dafür liefert
doch das Flugblatt der „Initiative Cafe 104,medizinische Hilfe für
illegalisierte“ welches während der Versammlung ohne Erlaubnis des
Versammlungsleiters ausgelegt wurde. Darin heißt es ausdrücklich: „Seit die
Studie über illegale Menschen, die die Stadt in Auftrag gegeben hatte, fertig
ist, wissen wir, dass es ca. 20.000 bis 30.000 Menschen ohne Papiere in unserer
Stadt gibt, denn seit Jahren wurden die Einreise- und
Aufenthaltsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Migrantinnen systematisch
reduziert und eingeschränkt. Die faktische Abschaffung des Asylrechts ist nur
ein Beispiel für diese Politik der Ausgrenzung und Abschottung“!
Die DLV des ÄKBV München hat sich am 01.04.04 von bestimmten politischen Kreisen irreführen lassen und einen fatalen und unsozialen Beschluss gefasst! Denn es ist unsozial 20.-30.000 legal in München lebenden Europabürgern, ob Deutsche, Griechen oder was auch immer, das Recht auf Arbeit abzusprechen, damit ebenso viele illegale schwarz arbeiten können ohne Sozialbeiträge zu entrichten etc., etc., welche zugleich unsere Sozialsysteme zum Teil auch betrügerisch ausbeuten. Ich betrachte sowohl den genannten Antrag wie auch den Beschluss der DLV als einen Affront gegen die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung in der Europäischen Union und ich distanziere ausdrücklich von diesem Beschluss. Ich verwahre mich ausdrücklich gegen den Versuch in der DLV des ÄKBV Illegalität zu unterstützen und diese Unterstützung unter Beteiligung der verfassten Ärzteschaft zu institutionalisieren durch Gründung eines Fonds. Um einem mittelosen Hilfesuchenden Fremden medizinische Hilfe zukommen zu lassen benötige ich keinen Fond, aus welchem ich ein „Honorar“ bekomme, sondern ich handle gemäß BÄO und meinem Eid. Wir sind mit unserem Beschluss vom 01.04.04 nicht weit von einem Rechtsbruch zulasten der jungen Deutschen Demokratie entfernt.
Ich bitte Sie obigen Brief einschließlich seines Logo als Beitrag in den MÄA veröffentlichen zu wollen, in welchen laut Beschluss der DLV auch der Antrag des Herrn Kollegen Dr. Schwarzkopf - Steinhauser abgedruckt werden soll. Der Ordnung halber sollte eigentlich auch das Flugblatt über das Cafe 104 abgedruckt werden. Mit meiner Bitte beanspruche ich den entsprechenden Beschluss der DLV, jeder Fraktion im ÄKBV Platz im Redaktionellen Teil der Zeitschrift für Veröffentlichungen zu gewähren und darüber hinaus das Recht der unterlegenen Minderheit auf eine Darstellung ihrer Meinung.
Mit freundlichen kollegialen Empfehlungen
Ihr

Dr. Ikonomidis
Brief
an Prof. Kunze (2.)
(Von Dr. J. Pilz)
F
Freie Ärzte in Klinik und Praxis
Stellungnahme
zur 71. Sitzung der Delegiertenversammlung des ÄKBV am 01. April 2004
Sehr geehrter Herr Prof. Kunze,
hiermit
möchten wir zur 71. Delegiertenversammlung am 01. April 2004 Stellung beziehen.
Es tut uns
leid, dass es zu einem solchen Eklat durch den Antrag des Fraktionskollegen
Herrn Dr. Budde gekommen ist. Der Antrag wurde missverstanden. Dies bedauern
wir ausdrücklich. Wir wollten den Antrag so verstanden wissen, dass eine
Diskussion in Gang gesetzt werden sollte, wie die Beiträge der Münchner Ärztinnen
und Ärzte für den ÄKBV möglichst effizient und sparsam für die Bedürfnisse aller
Kolleginnen und Kollegen ausgegeben werden sollten. So erhebt sich die Frage,
warum wurde nicht im Vorfeld einer Neugestaltung des Internetauftritts des ÄKBV
München geklärt, in welchem Umfang die Münchner Ärzteschaft diese Plattform
benötigt bzw. nutzen will. Wenn also das Internet nicht mit Sicherheit die
Münchner Ärztlichen Anzeigen ersetzen kann, so wird hier eine weitere
Kommunikationsebene geschaffen, die weitere Investitions- und
Unterhaltungskosten nach sich zieht, die zukünftig von der Münchner Ärzteschaft
getragen werden muss.
Ein weiterer
Punkt, der Kosten in erheblichem Umfang für den ÄKBV München erzeugt, sind nach
wie vor die Ausschüsse. Obwohl die Beschlusslage eindeutig eine ständige
Kontrolle der Ausschüsse durch die Delegiertenversammlung in der Hinsicht
vorgibt, dass wenn der Ausschuss seine von der Delegiertenversammlung gestellte
Fragestellung erledigt hat, er sich selbst auflöst, sind die Ausschüsse
nach wie vor
„Selbstläufer“, die über die gesamte Legislaturperiode ihr Eigenleben
entwickeln und entsprechende Kosten verursachen. Ferner sind wir nach wie vor
der Meinung, dass der von der Delegiertenversammlung angenommene Antrag des
Kollegen Herrn Dr. Schwarzkopf-Steinhauser „Illegalität von Migrantinnen und
Migranten in München“ nicht im Sinne der Münchner Ärzteschaft ist und gegen die
Satzung des ÄKBV verstößt. Es ging uns nicht darum, dass Menschen die in Not
sind, Hilfe zu verweigern, egal ob sie sich illegal oder legal in München
aufhalten. Hier genügt der Hinweis auf die Berufsordnung, den ärztlichen Eid
sowie das Strafgesetzbuch bezüglich des Tatbestandes der unterlassenen
Hilfeleistung. Hinter diesem Antrag steckt jedoch die Absicht, Illegalität zu
legalisieren. Dies müssten Sie mit aller Vehemenz als Vorsitzender des ÄKBV
ablehnen! Durch den Antrag könnten Münchner Ärztinnen und Ärzte zu einem
gesetzeswidrigen Verhalten aufgefordert werden. Dies ist nicht hinnehmbar.
Abschließend möchten wir die verbalen Entgleisungen in der 71.
Delegiertenversammlung am 1. April 2004 rügen. Es ist weder ärztlich noch
demokratisch mit Wutausbrüchen oder Beschimpfungen Kolleginnen und Kollegen,
die eine andere Meinung haben zu attackieren. In diesem Zusammenhang sind wir
empört, dass sowohl Sie, als auch der Sitzungsleiter, Herr Kollege Dr.
Emminger, sich nicht gegen die Beleidigung von Herrn Kollegen Dr. Pilz durch
den Zwischenruf von Herrn Prof. Dietrich, wo er Herrn Kollegen Dr. Pilz als „Schwachkopf‘
bezeichnet hat, gerügt haben. Wir erwarten, dass Sie Herrn Prof. Dietrich zu
einer förmlichen Entschuldigung in der nächsten Delegiertenversammlung
auffordern.
Mit
freundlichen Grüssen
i.A. Dr. med.
Josef Pilz
' '
Dr. Dieter Thomae Detlef
Parr
Mitglied des Deutschen
Bundestages Mitglied
des Deutschen Bundestages
Dr. Dieter Thomae, Platz der
Republik, 11011 Berlin Detlef Parr, Platz der Republik,
11011 Berlin
Tel
030/227-7 91 54, Fax 030/7 64 54 Tel
030/227-7 57 07, Fax 030/227-7 61 31
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Berlin, 3. Mai 2004 |
Krankenversicherungsschutz zukunftssicher gestalten
Das deutsche
Gesundheitswesen verliert zunehmend an Leistungsfähigkeit. In seiner heutigen
Ausgestaltung ist es nicht geeignet, die Herausforderungen aufgrund der
demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und des abnehmenden
Anteils der Lohneinkommen am Bruttosozialprodukt zu bewältigen.
Die FDP will sicherstellen,
dass jeder Bürger auch zukünftig eine gute Gesundheitsversorgung bekommt. Jeder
Bürger soll unabhängig von seiner finanziellen Situation ein Anrecht auf einen
bezahlbaren Versicherungsschutz bekommen. Das setzt ein Steuersystem voraus,
das den Bürgern mehr Geld zur eigenen Verfügung belässt, wie die FDP das in
ihrem Stufentarif von 15 / 25 / 35 Prozent vorsieht. Den Bürgern müssen
möglichst viele Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für ihren Versicherungsschutz
gegeben werden. Der medizinische Fortschritt darf nicht durch Rationierungen
oder Budgetierungen behindert werden. Die überbordende Bürokratie ist zu
beseitigen und die Kräfte des Wettbewerbs müssen zur Schaffung von mehr
Effizienz genutzt werden. Altersrückstellungen, die dem Zugriff des Staates entzogen sind, müssen
dafür sorgen, dass Vorsorge für die demografische Entwicklung getroffen wird.
Das gegenwärtige Gesundheitswesen ist in seinen heutigen Strukturen den zukünftigen Herausforderungen nicht gewachsen. Insbesondere die Finanzierungsrundlagen sind nicht zukunftsfähig:
-
Die
einkommensbezogene Beitragsbasis führt zu einer starken Konjunkturabhängigkeit
und angesichts eines sinkenden Anteils der Einkommen aus abhängiger
Beschäftigung zu sinkenden Einnahmen.
-
Die
Lohnabhängigkeit belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen
und erschwert damit Wachstum und Beschäftigung.
-
Die
demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt führen ohne Reform
zu massiv steigenden Beitragssätzen und einer weiteren Verschärfung der heute
schon bedrohlichen Finanzsituation der GKV.
Die Grenzen einer auf
Kostendämpfung ausgerichteten Politik sind überall deutlich sichtbar. Das
System ist durch ausufernde Bürokratie aufgrund einer ungeheuren Vielzahl von
Vorschriften undurchschaubar geworden. Die Budgetierung hat zu einer verdeckten
mittlerweile immer offener zu Tagen tretenden Rationierung geführt.
Reglementierung und Regulierung verhindern, dass der Einzelne selbst und nicht
der Gesetzgeber bzw. stellvertretend die Selbstverwaltung darüber bestimmen
kann, welche Leistungen er im Krankheitsfall von seiner Versicherung erhält.
Die derzeit in der Öffentlichkeit
diskutierten Zukunftskonzepte des Gesundheitswesens lösen die eigentlichen
Probleme nicht. Weder die Bürgerversicherung, wie SPD und Grüne sie fordern,
noch die Kopfpauschalen, wie die CDU sie will, sind zukunftsweisende Modell,
die das Gesundheitswesen nachhaltig stabilisieren können. Sie führen zu einer
Einheitszwangversicherung, die die Bürger bevormundet. Die Bürgerversicherung
führt der gesetzlichen Krankenversicherung zudem nur wenig mehr Geld zu,
verschärft jedoch auf Dauer die Problematik des demografischen Wandels und löst
die Konjunktur- und Lohnabhängigkeit nicht. Die Kopfpauschalen heben zwar die
Lohnanbindung auf. Sie werden der demografischen Entwicklung jedoch nicht
ausreichend gerecht und führen zu einer Einschränkung von Wettbewerb und
Wahlmöglichkeiten.
Bei ihrem Reformvorschlag für die Weiterentwicklung
des Gesundheitswesens lässt sich die FDP von folgenden Grundsätzen leiten:
-
Eine
Pflicht zur Versicherung einer Basisversorgung sorgt für eine ausreichende
Absicherung im Krankheitsfall und eröffnet die Möglichkeit, den
Versicherungsschutz darüber hinaus frei nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
-
Die
Anbindung der Gesundheitskosten an die Lohnzusatzkosten muss aufgehoben werden,
damit sich die Wachstumskräfte des Gesundheitswesens entfalten können und das
Wirtschaftswachstum nicht durch steigende Lohnzusatzkosten gelähmt wird.
-
Wahlfreiheit
und Wettbewerb sind zentrale Gestaltungselemente eines zukunftsfähigen
Gesundheitswesens. In einem liberalen Gesundheitssystem hat Wahlfreiheit drei
Dimensionen:
§
Der
Versicherte kann seinen Versicherer frei wählen.
§
Er
kann ebenfalls den Umfang seines Versicherungsschutzes weitgehend frei wählen.
Damit besteht echte Wahlfreiheit im Versicherungsschutz z.B. bzgl. der Höhe des
Selbstbehalts.
§
Der
Versicherte kann seine Leistungserbringer wählen.
-
Wettbewerb
ist ein Gestaltungselement auf allen Ebenen des Gesundheitswesens, das vor
allen Dingen der Gestaltung von Effizienz und Versorgungsqualität dient. Er
muss weitaus stärker als heute auf der Ebene der Krankenversicherer und der
Leistungserbringer zum Vorteil der Versicherten und Patienten zum Tragen
kommen.
-
Die
Finanzierung muss zukunftsfähig sein und dem demografischen Wandel Rechnung
tragen. Ohne Kapitaldeckung ist das nicht machbar.
-
Innovation
und Fortschritt müssen sich im Sinne der Bürger entfalten können.
-
Die
Kostenerstattung, die auch in Form einer direkten Leistungsabrechnung zwischen
Versicherer und Leistungsanbieter denkbar ist, soll die Grundlage für eine faire und transparente Vertragsbeziehung
zwischen Patient und Leistungserbringer schaffen.
Die FDP sieht in der Privatisierung mit sozialer Verantwortung des gesamten Krankenversicherungssystems den besten Garanten dafür, dass die angestrebten Ziele erreicht werden können. Das bedeutet:
-
Die Versicherten können
ihren Versicherungsschutz auf der Grundlage einer Pflicht zur Versicherung frei
wählen. Sie haben mindestens den Anspruch auf eine Basisabsicherung. Für Kinder
wird die Prämie über eine steuerfinanzierte Erhöhung des Kindergeldes durch
alle Bürger gemäß ihrer Leistungsfähigkeit getragen.
-
Alle Anbieter von
Krankenversicherungen sind private Versicherungsunternehmen. Die gesetzlichen
Krankenkassen heutiger Prägung werden zu Privatversicherern.
-
Die Versicherten sind
frei, den Umfang ihres Versicherungsschutzes den individuellen Bedürfnissen
anzupassen. Wahlmöglichkeiten und Selbstbehalte sind vom Basisschutz bis zum
Spitzenschutz möglich. Es herrscht freier Wettbewerb.
-
Ein nach den
Vorstellungen der FDP reformiertes Steuersystem mit Tarifen von 15, 25 bzw. 35
Prozent sorgt dafür, dass die Bürger den notwendigen finanziellen Spielraum für
ihre Wahlentscheidungen haben.
-
Die Prämien werden
versicherungstechnisch kalkuliert, wobei über Altersrückstellungen
sichergestellt wird, dass die zu erwartenden Gesundheitskosten über den
gesamten Lebenszeitraum hinweg gleichmäßiger verteilt werden.
-
Jeder Bürger hat bei
Geburt einen Anspruch darauf, ohne Risikozuschläge entsprechend dem Umfang der
Versicherung der Eltern versichert zu werden.
-
Eine Aufstockung des
Versicherungsschutzes ist zu risikogerechten Beiträgen jederzeit möglich.
-
Ein Wechsel des
Versicherungsunternehmens ist jederzeit möglich. Den Versicherten dürfen
hieraus keine Nachteile wegen der Alterungsrückstellung erwachsen. Die
Versicherungsanbieter haben kein Kündigungsrecht, damit lebenslang
Versicherungsschutz garantiert ist.
-
Jedes
Versicherungsunternehmen muss darüber hinaus mit Kontrahierungszwang einen einheitlichen Tarif anbieten, der vom
Leistungsangebot her Basisleistungen abdeckt, die in etwa dem heutigen um
bestimmte zahnmedizinische und Krankengeldleistungen reduzierten
Leistungsangebot entspricht. Er wird in Form einer weder nach dem Geschlecht,
noch nach sonstigen Kriterien differenzierten Basisprämie kalkuliert.
Risikoprüfungen und Risikozuschläge sind in diesem Tarif nicht zulässig.
-
Jeder Bürger muss
finanziell in der Lage sein, zumindest die Basisabsicherung zu finanzieren.
Sollten die eigenen finanziellen Mittel hierfür nicht ausreichen, hat der Staat
für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
Mit der schrittweisen Umwandlung muss sofort begonnen werden
Eine Umwandlung der
umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung durch Einstieg in ein
kapitalgedecktes System mit Kostenerstattung und Wahlfreiheit im
Versicherungsschutz ist nicht von heute auf morgen möglich. Erforderlich sind
Zwischenschritte, die den Weg zu einem privatisierten und liberalisierten
Krankenversicherungsmarkt ebnen. In einem ersten Schritt müssen dabei zunächst
die drängendsten Probleme angegangen werden:
Erster Schritt zur Lösung der drängendsten Probleme
1. Die Auszahlung der
Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung als Lohnbestandteil ist
Voraussetzung für die Verbesserung der Wahlfreiheit der Versicherten. Das
schafft zudem Planungssicherheit für die Unternehmen und setzt wirtschaftliche
Wachstumsimpulse frei.
2.
Die
heute über die Krankenkassen laufende Familienförderung ist reformbedürftig.
Für Kinder wird eine eigene Pauschalprämie vorgesehen (die über eine Erhöhung
des Kindergeldes abgedeckt wird). Auf diese Weise werden alle Bürger gemäß
ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Krankheitskosten von Kindern herangezogen
und nicht nur die GKV-Versicherten. In
diesem Zusammenhang ist zu überlegen, ob Leistungen bei Schwangerschaft und
Geburt über die Gesamtgesellschaft statt über die Prämien zur
Krankenversicherung finanziert werden sollten.
3. Der Leistungskatalog der GKV
wird um die Bereiche Krankengeld, das über einen für alle Versicherten
einheitlichen Basisschutz hinausgeht und Zahnmedizin für Erwachsene, die über
einen engen konservierend chirurgischen Bereich hinaus, in die private
Verantwortung gehört, reduziert. Das schafft Spielräume für
Beitragssatzsenkungen. Diese Maßnahmen zusammen lassen den durchschnittlichen
Beitragssatz um mehr als zwei Beitragspunkte auf etwa zwölf Prozent sinken.
Weitere Schritte müssen folgen
Aufbauend auf den bis dahin
gemachten Erfahrungen müssen weitere Schritte folgen, mit denen die
Einkommensumverteilung aus der Krankenversicherung in das Steuersystem
verlagert wird, wohin sie sinnvoller Weise gehört. Gleichzeitig muss durch den
Aufbau einer Kapitaldeckung dafür gesorgt werden, dass der
Krankenversicherungsschutz demografiesicher wird und damit mehr
Generationengerechtigkeit erreicht wird. Es erfolgt eine Umbildung der
gesetzlichen Krankenkassen zu privaten Unternehmen, bei der ihre Existenz
grundsätzlich gewahrt bleibt.

Erläuterungen zu dem Entwurf
„Krankenversicherungsschutz zukunftssicher
gestalten“
Seit Jahren weist die FDP darauf hin,
dass grundlegende Änderungen erforderlich sind, wenn man den Wohlstand in
Deutschland sichern will. Ohne Wachstum ist das nicht zu schaffen. Das aber
bedeutet:
-
Die Wettbewerbsfähigkeit
der Wirtschaft muss erhalten bleiben.
-
Der Staat muss sich mit
seinem Anspruch an das Bruttosozialprodukt auf das zur Erfüllung der
öffentlichen Aufgaben notwendige Maß beschränken.
-
Über eine Steuerreform,
die die Tarife auf 15 / 25 / 35 Prozent absenkt, muss allen Steuerpflichtigen,
egal ob Unternehmer oder Arbeitnehmer, mehr Spielraum für eigene Entscheidungen
verschafft werden.
-
Die öffentliche
Verschuldung muss zurückgefahren werden.
-
Die lähmende Flut an
Vorschriften muss auf die wirklich wichtigen Regelungen beschränkt werden.
-
Der Arbeitsmarkt ist so
zu flexibilisieren, dass Jugendliche eine Lehrstelle finden und Arbeitslose
wieder eine Chance am regulären Arbeitsmarkt haben und nicht in irgendwelchen
Weiterbildungsmaßnahmen mit mangelnder Aussicht auf eine erfolgreiche
Vermittlung geparkt werden.
-
Kinder und Jugendliche
müssen über eine gute Schulbildung aus- und weiterbildungsfähig gemacht werden.
Wir brauchen ein Klima, in dem es Spaß
macht, Leistung zu bringen und kreativ zu sein. Dazu gehört, den Menschen für
ihr eigenes Leben und das ihrer Kinder eine Perspektive zu geben. Auch die
sozialen Sicherungssysteme können deshalb im Hinblick auf die demografische
Entwicklung nicht so bleiben, wie sie sind. Die Rentenversicherung muss
so umgestellt werden, dass mehr Kapitaldeckung zur Sicherung des
Lebensstandards der älteren Generation beiträgt und damit auch die jüngere
Generation entlastet wird. Das gilt genauso für die Krankenversicherung,
die zudem vom staatlichen Dirigismus befreit werden und den frischen Wind des
Wettbewerbs spüren muss.
Im Krankenversicherungsbereich ist ein grundlegendes
Umsteuern unumgänglich. Belässt man es beim jetzigen System oder baut
dieses sogar noch aus, wie die Protagonisten einer Bürgerversicherung das
wollen, läuft man auf Beitragssätze von über 30 Prozent allein für die
Krankenversicherung oder auf deutlich spürbare Rationierungen mit gravierenden
Konsequenzen zu. Noch ist das deutsche Gesundheitssystem so gut, dass die
Bürger, wenn sie im Ausland erkranken, so schnell wie möglich zurückkommen
wollen. Damit das so bleibt, kann das System nicht so bleiben, wie es heute ist. Bismarck ist tot. Die Anforderungen in
einer hoch entwickelten Volkswirtschaft mit einer niedrigen Geburtenrate sind
andere als im Jahre 1883:
1.
Die Bürger sind
selbstbewusster geworden und wollen sich ihren Versicherungsschutz nicht vorschreiben lassen. Was sie aber
wollen, ist die Sicherheit, dass sie im Krankheitsfall eine gute
Gesundheitsversorgung haben, was auch immer geschieht und nicht wie in den USA
z. B. bei Jobverlust ohne Absicherung dastehen.
2.
Die Umverteilung
zwischen Arm und Reich findet innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
statt. Das ist historisch gewachsen, aber nicht sachgerecht. Diese Umverteilung
gehört in das Steuersystem, das alle Bürger nach gleichen Kriterien behandelt.
3.
Umverteilung findet in
der gesetzlichen Krankenversicherung auch zwischen alt und jung statt, ohne
dass das klar ausgewiesen wäre. Dadurch hat sich eine verdeckte Verschuldung
von über 600 Milliarden Euro angesammelt. Jährlich subventionieren die aktiv
Beschäftigten die Rentner mit ca. 30 Milliarden Euro. Notwendig ist es deshalb
die zu erwartenden Gesundheitsausgaben für jeden Bürger möglichst gleichmäßig
über seine gesamte Lebenszeit zu verteilen, das heißt ihn in jungen Jahren
Kapital für den steigenden Bedarf im Alter bilden zu lassen. In einem
Umlagesystem entlastet sich in einer Gesellschaft mit niedrigen Geburtenraten stattdessen
die ältere Generation zu Lasten der nachwachsenden.
4.
Der Gesundheitsmarkt ist
bei einer älter werdenden Bevölkerung in einer hoch entwickelten Gesellschaft
ein Wachstumsmarkt. Das trägt allerdings nur dann zu Wachstum und Beschäftigung
bei, wenn hierdurch nicht wiederum die Lohnkosten in allen Wirtschaftsbereichen
steigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im
internationalen Wettbewerb schwächen.
5.
Auf hohem Niveau
schreitet der medizinische Fortschritt weiter voran. Im Gegensatz zu anderen
Wirtschaftsbereichen führt er selten zur Rationalisierung. Neue Verfahren und
Methoden kommen vielmehr häufig ergänzend hinzu. Entweder die hieraus
resultierenden höheren Ausgaben werden getragen, weil die Menschen das so
wollen oder es muss darauf verzichtet werden. Hierfür muss ein
Entscheidungsmechanismus gefunden werden.
Diese Schwachpunkte sind nur durch eine
grundsätzliche Neuausrichtung in der Gesundheitspolitik behebbar und nicht
durch die seit Jahren praktizierte auf reine Kostendämpfung beschränkte
Politik. Diese hat vielmehr zu einem ungeheuren Wust an nicht mehr
überschaubaren bürokratischen Regelungen bei gleichzeitig mehr und mehr offen
zu Tage tretender Rationierung geführt. Die Bürgerversicherung hält stattdessen
am derzeitigen System fest und will es sogar noch als Zwangssystem auf alle
Bürgerinnen und Bürger ausweiten. Bei dem rasanten Anstieg der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung würde das bedeuten, dass der Staat neben
den Steuern einen weiteren großen Anteil des Haushaltseinkommens aus der
Verfügbarkeit für den Einzelnen herauslösen würde. Eine solche
Einheitszwangsversicherung, die die Problematik des demografischen Wandels
nicht zur Kenntnis nehmen will und die Konjunktur- und Lohnabhängigkeit nicht beseitigt,
ist kein Konzept, mit dem man die Zukunft erfolgreich gestalten kann. Aber auch
die Kopfpauschalen, die die CDU präferiert, bleiben auf halbem Wege stehen. Sie
heben zwar die Lohnanbindung auf, aber bereits bei dem Zuschlag zur Bildung von
Kapitalrückstellungen weicht die Union mehr und mehr zurück. Zur Zeit ist
lediglich noch die Rede von 20 Euro pro Versicherten und Monat. Zudem bleibt
es, wenn es nach der CDU geht, dabei, dass es Bürger gibt, die die freie Wahl
zwischen PKV und der nach Kopfpauschal kalkulierenden GKV haben und Bürger mit
geringerem Einkommen, denen die PKV verschlossen bleibt. Beide Systeme,
Bürgerversicherung und Kopfpauschalen-Modell haben darüber hinaus einen
weiteren gravierenden Nachteil. Sie funktionieren nur mit einem Einheitskatalog
an Leistungen. Wettbewerb und Wahlfreiheit sind damit lediglich potemkinsche
Dörfer.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen
kommt es mehr denn je darauf an, dass der Einzelne diese knappen Ressourcen so
weit wie irgend möglich gemäß seiner eigenen Bedürfnisse einsetzen kann. Der
Markt ist das beste Instrument, unbürokratisch und ohne die bei zentralen
Vorgaben unerlässlichen aufwendigen Abstimmungsverfahren nicht nur eine
effiziente Produktion von Gütern und Dienstleistungen zu garantieren, sondern
auch eine Verteilung gemäß den Präferenzen der Bürger. Die Wahlfreiheit des
Krankenversicherungsschutzes ist deshalb ein elementarer Bestandteil eines
Gesundheitswesens, das auch in Zukunft noch Akzeptanz bei der Bevölkerung haben
will.
Es soll zukünftig keine Bürger mehr
geben, die zwangsweise in der GKV versichert sind und solche, die sich privat
versichern können.
Vielmehr soll jeder Bürger sich einen
privaten Versicherer seiner Wahl mit einem Tarif seiner Wahl aussuchen können.
Vorbedingung dafür ist eine große Steuerreform, wie die FDP sie in den
Bundestag mit ihrem Stufentarif von 15 / 25 / 35 Prozent eingebracht hat, damit
die Bürger mehr Geld zur eigenen Verfügung haben.
Vorbedingung für die freie Wahl ist
auch die Umwandlung des Arbeitgeberbeitrages in einen Lohnbestandteil, denn es
kann nicht sein, dass sich der Arbeitgeber an einem Luxusschutz beteiligen
muss. Das schafft zudem Planungssicherheit für die Unternehmen und setzt
wirtschaftliche Wachstumsimpulse frei.
Die liberale Reformidee setzt auch
voraus, dass sich die heutigen gesetzlichen Krankenkassen in private
Versicherungsunternehmen umwandeln.
Mit diesem Wandel verbunden ist eine
Umstellung des Versicherungsprinzips. Vorgesehen ist eine Pflicht zur
Versicherung für jeden Bürger. Bei welchem Versicherer er dieser Pflicht
nachkommt, ist seine Sache. Dabei wird ein Mindest-Leistungskatalog zu Grunde
gelegt, damit der Einzelne im Bedarfsfall nicht der Gemeinschaft zur Last
fällt. Dieser Mindest-Leistungskatalog entspricht in etwa dem heutigen
Leistungsniveau der GKV, reduziert um Krankengeldansprüche, die über die
Existenzsicherung hinaus gehen sowie einen Großteil der zahnmedizinischen
Leistungen und des Zahnersatzes.
Der gewählte Tarif muss also zumindest
diese Mindest-Leistungen beinhalten. Alles andere ist Sache des Einzelnen. Ob
und in welcher Höhe er sich für einen Selbstbehalt entscheidet, ob er einen
Luxus-Krankenversicherungsschutz abschließt, wie hoch die
Beitragsrückerstattung ist, all das geht den Staat nichts an. Diese privaten
Tarife werden so kalkuliert, wie in der heutigen privaten Krankenversicherung:
-
mit
Altersrückstellungen,
-
mit risikogerechten
Beiträgen,
-
mit Versicherung von
Neugeborenen ohne Risikozuschläge entsprechend dem Versicherungsumfang der
Eltern,
-
kein Kündigungsrecht für
die Versicherungsanbieter, um lebenslangen Versicherungsschutz zu garantieren.
Anders als heute muss ein Wechsel des
Versicherungsunternehmens jederzeit möglich sein, ohne dass hieraus wegen der
Altersrückstellungen unzumutbare Nachteile für den Versicherten entstehen.
Jedes dieser privaten
Versicherungsunternehmen wird verpflichtet, einen einheitlichen Basistarif
anzubieten, der die Mindestleistungen umfasst. Für alle Versicherten eines
Unternehmens gilt hierfür eine einheitliche Prämie, die weder Risikozuschläge
enthält, noch nach sonstigen Kriterien, wie z. B. dem Geschlecht unterscheidet.
Zwischen den einzelnen Unternehmen kann dieser Tarif in der Höhe variieren.
Jeder Bürger hat das Recht, in diesen Tarif aufgenommen zu werden. Für diesen
Tarif gibt es mithin Kontrahierungszwang. Er ist damit ein komfortables
Auffangnetz, das die Sicherheit eines guten Gesundheitsschutzes bietet. Für
diejenigen, die nicht in der Lage sind, die Prämien für die Basisabsicherung
aus eigener Tasche aufzubringen, gibt es Zuschüsse vom Staat bis hin zur
kompletten Übernahmen der Prämie.
Der Übergang zu einem solchen System
wird nicht von heute auf morgen möglich sein. Zum einen müssen die heutigen
gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, sich in private
Versicherungsunternehmen umzuwandeln. Zum anderen wäre es ausgesprochen teuer,
die Bildung von Kapitalrückstellungen, die über Jahrzehnte hinweg nicht erfolgt
ist, mit einem Schlage nachholen zu wollen. In der privaten Krankenversicherung
hat man bereits Altersrückstellungen in Höhe von 75 Milliarden Euro
gebildet. Das macht die Dimension deutlich. Wenn nichts geschieht, wird die
nächste Generation hierdurch massiv belastet. Es geht also nicht darum, dass
man diese gewaltigen Summen sparen könnte, wenn man am alten System festhält
oder die Bürgerversicherung einführt oder die Kopfpauschalen. Vielmehr geht es
darum, wie dieses Geld aufgebracht werden soll. Die FDP ist der Auffassung,
dass es unzumutbar ist, diese implizite Verschuldung zusätzlich zu der
Verschuldung im Bundeshaushalt bei den nachwachsenden Generationen abzuladen.
Die Summe ist aber auch zu gewaltig, um sie von heute auf morgen zu bewältigen.
Deshalb bedarf es eines schrittweisen Übergangs vom heutigen
Krankenversicherungssystem zu einem System, das sich nicht mehr um seine
intergenerative Verantwortung drückt und das gleichzeitig den Bürgern
größtmögliche Freiheiten bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes einräumt
und sie davor schützt im Krankheitsfall unversorgt zu sein.
Abschied von einer Illusion
Dr. Hartmut Schoefer
(Passau)
Im Bayerischen Ärzteblatt hat kürzlich der Präsident
der Bayerischen Landesärztekammer geäußert, er empfinde es manchmal so, als
gäbe es in unserem Gesundheitswesen zwei Welten: Die eine, in der sich Ärzte
und Patienten bewegen, und eine andere, in der sich alle diejenigen bewegen,
die darüber diskutieren. Wie ich meine, spiegelt dieses Empfinden treffend die
Realität unseres kassenärztlichen Alltags wider, wo wir aus der Sphäre der
Begegnung mit dem Patienten, seinen Beschwerden und Leiden, immer wieder
hinüberwechseln müssen in jene des ökonomischen Aufwandes für unser Handeln,
das zentrale Thema in der öffentlichen Diskussion über das Gesundheitswesen in
unserem Land. Auf Anhieb erscheint nicht plausibel, weshalb die
Krankenbehandlung in so verschiedenen Welten angesiedelt ist, die sich in vielen
Kassenarztpraxen in durchaus beunruhigender Weise begegnen. Eine Betrachtung
darüber kann lohnen.
Menschen, die leiden, krank sind oder sich nicht
gesund fühlen, haben den verständlichen Wunsch und auch das biologisch
sinnvolle Bedürfnis, möglichst hilfreiche Mittel zu ihrer Gesundung einzusetzen.
Den naturgemäß grenzenlosen, erst mit der Gesundung erlöschenden Hoffnungen
der Patienten stehen jene des Arztes auf eine wirksame Hilfeleistung und beruflichen
Erfolg gegenüber. Sind dem Arzt persönliche Grenzen hinsichtlich seines
Wissens und Könnens wie auch der ihm zur Verfügung stehenden Zeit gesetzt, so
ist der Patient damit konfrontiert, dass seine Hoffnungen oft nur begrenzt und
auch nicht so selten gar nicht erfüllbar sind. Die gewiss in unterschiedlichem
Maß als Unzulänglichkeit erlebte Begrenztheit auf beiden Seiten wird den so
ungleichen Partnern dabei insofern in gleicher Weise auferlegt, als die
Begegnung von beiden fordert, Selbstbewahrung gegen Selbsthingabe, Anspruch
gegen Verzicht, eigennützige gegen altruistische Motive abzuwägen und zu
einer Balance mit dem Ergebnis gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens zu
kommen, oder aber sich zu trennen, falls das nicht gelingen sollte.
Dieses Charakteristikum der Arzt – Patient -
Beziehung, den Unzulänglichkeiten auf beiden Seiten durch ethische Bemühungen
um eine ausgewogene, stets auch vom Scheitern
bedrohte Partnerschaft zu begegnen, hat vermutlich auch für die
Beziehung zwischen dem Kranken und der früher ihn nahezu ausschließlich
versorgenden Familie gegolten; der Hilfsbedürftigkeit oder Gebrechlichkeit -
des Kranken standen die im allgemeinen begrenzten personellen und
wirtschaftlichen Hilfsmöglichkeiten seiner Angehörigen gegenüber. Wie groß
dabei Selbstbeschränkung und Verzicht auf beiden Seiten gewesen sein dürften,
um ein erträgliches Miteinander zu ermöglichen, mag heute kaum noch vorstellbar
sein, nachdem insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung die letzten Generationen scheinbar von der Last dieses
ethisch nicht selten schwerwiegenden sozialen Konflikts befreit hat.
In Wirklichkeit hat die Gesetzliche
Krankenversicherung den früher im Rahmen der familiären Solidarität erbrachten
wirtschaftlichen Aufwand für die Kranken auf die überpersönliche Ebene
staatlich organisierter Solidarität angehoben, ihn damit zwar auf eine
breitere Basis gestellt, seine Begrenztheit dabei aber nicht aufgehoben. Die
wirtschaftliche Prosperität unseres Landes hat dies jahrzehntelang verdeckt,
die Veränderungen der Altersstruktur mit steigendem Anteil älterer und damit
auch kranker, vor allem chronisch kranker Mitbürger hat diese grundlegende Problematik
in den letzten Jahren mit einem zunehmenden finanziellen Druck auf die GKV
wieder offen gelegt, ein Druck, der durch das wachsende Angebot medizinischer
Hilfsmöglichkeit zusätzlich erhöht wurde.
Der so aus der sozio -ethischen Sphäre der Familie
in den Wirkungsbereich staatlicher Organisation verlagerte Konflikt um die
Höhe des ökonomischen Aufwandes für die hilfsbedürftigen Kranken wurde mit
Anpassungen oder Verbesserungen der bis in die Bismarck-Ära zurückreichenden
Sozialgesetzgebung oft genug vergeblich zu lösen versucht. Ein wesentlicher
Grund für diese Vergeblichkeit war ohne Zweifel die auf dieser sozialen Ebene
fehlende Möglichkeit zum Ausgleich durch persönliche Entscheidungen
hinsichtlich Anspruch oder Verzicht, Eigennutz oder Hingabe.
Unrealistisch war auch die Vorstellung, die
sogenannte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, also Kassenärztliche
Vereinigungen und gesetzliche Krankenkassen, könnten in Gestalt gesellschaftlicher
Institutionen als Anwälte guter Krankenversorgung einerseits und als Anwälte
verantwortungsbewusster Haushaltsführung andererseits den Konflikt lösen. Die
seit Jahrzehnten trotz aller Bemühungen steigende Finanznot der gesetzlichen
Krankenkassen weist unmissverständlich daraufhin, wie unangemessen die in eine
institutionelle Lösung gesetzte Erwartung war.
Auf der Suche nach dem Schuldigen für diese Misere
richten sich Vorwürfe in unterschiedlicher Heftigkeit gegen alle Akteure auf
dem Gebiet der so viel versprechenden Krankenversicherung im Rahmen staatlich
organisierter Solidarität. Dem Gesetzgeber werden seine seit ca. dreißig Jahren
immer wieder als „Gesundheitsreform“ proklamierten, zahlreichen, letztlich unwirksamen
Gesetzesänderungen und Erlasse vorgehalten, den Krankenkassen vor allem
Verschwendung durch großzügige Verwaltungsausgaben und den Kassenärztlichen
Vereinigungen Lobbyismus zum finanziellen Vorteil der Ärzteschaft. Es sei
einmal nicht den Vorwürfen, sondern der Frage nachgegangen, inwieweit die oben
genannten Institutionen ihrem Auftrag im Gesundheitswesen überhaupt gerecht
werden können, sie nicht von vornherein dabei überfordert sind.
Für die Kassenärzte gilt das sozialrechtlich
verankerte Gebot, das medizinisch Notwendige wirtschaftlich, ausreichend und
zweckmäßig bei der Versorgung ihrer Patienten zu tun. die Kassenärztlichen
Vereinigungen sind dabei als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die
Verwirklichung der Gesetzesvorgaben verantwortlich. Erstaunlicherweise hat
die Kassenärzteschaft mit ihren Vertretern in den Körperschaften der
Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammern jahrzehntelang so gut wie
gar nicht und auch in letzter Zeit nur zögerlich und spärlich darauf
hingewiesen, dass dieser gesetzliche Auftrag keine Maßstäbe für ärztliches
Handeln setzen kann.
Weder in der Ausbildung noch in der Weiterbildung
und Fortbildung des Arztes gibt es hinreichend wissenschaftlich fundierte
Erkenntnisse oder in anderer Weise plausible Anleitungen,
wie diagnostisch und therapeutisch notwendige Maßnahmen unter den Kautelen der
Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit in ausreichender Weise zur Anwendung
kommen sollten. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in ihrer Not als
Kontroll- und Prüfungsinstanz das durchschnittliche Handeln alle Ärzte zum
gültigen Maßstab erhoben haben, ist zwar verständlich, aber durch kein
medizinisches Argument zu rechtfertigen. Die mit diesen Durchschnittswerten arbeitende
machtvolle, für die wirtschaftliche Existenz der einzelnen Arztpraxis entscheidende
Einflussnahme unter dem geltenden Sachleistungsprinzip mittels Honorarverteilung
und eventuellem Arzneimittelregress entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage
für ärztliches Handeln, mehr noch: Sie steht sogar im Widerspruch dazu. Sehr
entschieden wurde darauf auch von juristischer Seite hingewiesen, die bei den
Sozialgerichtsverfahren den im kassenärztlichen Alltag zunehmend belastenden
Zwiespalt als unerträglichen Rechtskonflikt vor Augen hat.
Anschaulich hat zu Beginn des vergangenen Jahres die
Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen dargelegt, dass der
Kassenarzt primär zivilrechtlich dem Patienten gegenüber zu der nach
medizinischem Standard bestmöglichen Behandlung verpflichtet ist, zugleich
dabei aber die oben erwähnten, vor allem ökonomisch relevanten sozialrechtlich
festgelegten Grenzen in seinem Handeln einhalten muss. Dass die alltägliche Alternative
zwischen Verletzung des beruflichen Auftrags einerseits und fatalen Honorareinbußen
oder Arzneimittelregressen andererseits den Beruf so oder so ruinieren muss,
ist auf Anhieb plausibel.
Vermutlich wissen oder zumindest ahnen
Öffentlichkeit und Politik durchaus, dass die sozialrechtlich verpflichtenden,
ärztlichen und medizinisch irrelevanten, vor allem ökonomischen Standards eigentlich
Sache der Patienten bzw. der für sie wirtschaftlich Verantwortlichen sind.
Schwer zu sagen, wie weit unbewusste Projektion oder raffinierte Propaganda
die Kassenärzteschaft in die Rolle des Sündenbocks gedrängt hat, dem mit der
gänzlich unangemessenen Rolle des Finanzverwalters zusätzlich das Odium des
geldgierigen Pharisäers aufgebürdet wurde, mit dem stillschweigenden Hinweis
auf das seiner sozialen Aufgabe gemäße Ideal des Samariters. Waren auf Seiten
der Kassenärzte und der von ihnen gewählten Vertreter in den öffentlich-rechtlichen
Körperschaften die Vorzüge dieser Situation wirklich so groß, dass sie sich
sehr lange Zeit so gut wie gar nicht dagegen gewehrt haben? Oder haben sie ihre
Rolle in der Identifikation mit den Idealen sozial-staatlicher Ordnung zu
wenig kritisch reflektiert? Oder sollte ihnen entgangen sein, dass Ärzte in der
Rolle von Verwaltern pauschaler Budgets nicht nur in einen unerträglichen
Konflikt mit ihrem Auftrag der bestmöglichen Hilfe geraten, sondern ihr
Idealbild des HeIfers dabei zunehmend von einem bedrohlichen Schatten
verfolgt wird, der die Züge eines heimlichen Henkers trägt?
Mit dieser Problematik ist der Sinn der
Kassenärztlichen Vereinigungen wohl mehr in Frage gestellt worden als durch
Kritik aus den Reihen ihrer Mitglieder oder durch politische Machenschaften.
Die Beschneidung ihres Einflusses steht auf der gesundheitspolitischen
Tagesordnung, damit untrennbar verbunden ist eine Zunahme des Einflusses der
gesetzlichen Krankenversicherung als dem Pendant in der sogenannten
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Dass diese der damit wachsenden Verantwortung
für den ökonomischen Aufwand der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten
mit Skepsis und hinter verschlossenen Türen eventuell sogar Aversion begegnet,
überrascht nicht:
Allzu leicht ist vorhersehbar, dass ihr für die
unvermeidliche Begrenzung der Mitteilbewilligung in Diagnostik und Therapie
der schwarze Peter zugeschoben würde. Nach welchen Kriterien und mit welcher
Legitimierung würde sie überhaupt Grenzen in der Versorgung ziehen? Weder die
Schwere oder Dringlichkeit der Erkrankung noch die Kosten der Behandlung oder
gar das Lebensalter der Patienten könnten einen überzeugenden Maßstab
liefern. Der Vorwurf ungerechtfertigter und womöglich willkürlicher Rationierung
wäre absehbar, ein Monstrum im Vergleich zu den gegenwärtigen Vorhaltungen
hinsichtlich der Kosten des Verwaltungsapparates.
Wenn Kassenärzte und gesetzliche Krankenkassen als
Verwalter des unvermeidbar begrenzten ökonomischen Aufwandes für die
Krankenversorgung ausfallen, dann bleiben bei der jetzigen Struktur des
Gesundheitswesens nur die staatlichen Institutionen für diese Aufgabe übrig.
Da diese vom Alltag des einzelnen Bürgers noch weiter entfernt sind als jene,
könnten die wirtschaftlichen Grenzen gar nicht anders als nach allgemein
gültigen Grundsätzen gezogen werden, also in Form einer entschiedenen Rationierung.
Die in den letzten Jahren zunehmend zwanghaft bis gequält anmutende Zurückweisung
von kritischen Äußerungen, dass diese
unabwendbar und auch jetzt schon auf dem Weg sei, macht die Scheu der
staatlichen Autoritäten deutlich, die Verantwortung für diese Aufgabe zu übernehmen. Die Kreation des
Schreckensbegriffs „Kostenexplosion“, die es nachweislich in der GKV nie
gegeben hat, lässt rätseln, ob die hier politisch Verantwortlichen wirklich
bewusst irreführende und beängstigende
Propagandaparolen ausgegeben haben, um unpopuläre Entscheidungen plausibler
zu machen, oder selbst über die womöglich vor ihnen liegende Aufgabe erschrocken
waren. Jedenfalls weckten die in letzter Zeit ausufernden, zunehmend sogar bei
sogenannten Experten Verwirrung stiftenden Detail-Vorschläge zur künftigen Organisation
des Gesundheitswesens immer mehr den Verdacht angstvoller Verdrängung. Es
entstand diese ganz eigene, der realen Begegnung zwischen dem Patienten und
seinem Arzt gänzlich entrückte „WeIt“ des verwirrenden Planens und Redens über
die dringlichen Veränderungen in der Organisation des Gesundheitswesens.
Dabei ist zumindest große Beunruhigung unter den
politisch Verantwortlichen darüber verständlich, dass bei der staatlich
organisierten Absicherung gegen Not durch Krankheit deren unvermeidbare
Grenzen mit womöglich kalter Grausamkeit verwaltet werden müssten, ob nun mit
potentiell tödlichen Wartezeiten auf eine dringliche Behandlung oder der
Festlegung von Altersgrenzen dafür. Kürzlich hat ein junger Mann des
politischen Nachwuchses darauf hingewiesen und Entsetzen ausgelöst. So oft die
Familiensolidarität früherer Generationen mit furchtbaren, durch Krankheit
ausgelösten Notsituationen konfrontiert worden sein dürfte, so hatte sie
zumindest die Chance, dass der Verzicht auf eventuell sogar lebensrettende
Hilfe auf Seiten der hilfsbedürftig Kranken oder die Unterlassung von
Hilfeleistung um der wirtschaftlichen Existenz willen auf Seiten der
hilfsbereiten Familienangehörigen von Mitgefühl und Verständnis begleitet sein
würden. Tragische Lösungen dieses fundamentalen zwischenmenschlichen Konfliktes
waren wenigstens emotional und ethisch also beiden Partnern aufgebürdet.
Es wird letztlich das Eingeständnis unabwendbar
sein, dass auch im Gesundheitswesen die seit über zweihundert Jahren
geltenden politischen Ideale der Brüderlichkeit, sprich Solidarität und
Gleichheit trotz aller staatlichen Anstrengungen in unserer sozialen
Demokratie nicht so vollkommen wie oft beschworen zu verwirklichen sind, es
sei denn um den Preis der Freiheit bei einer dann menschenverachtenden,
Entsetzen auslösenden Bürokratie. Womöglich bleibt uns nur das Bemühen um ein
möglichst ausgewogenes Gleichgewicht der Unvollkommenheit, wie auf jenen
zahlreichen Feldern sozialen Lebens, auf welchen unsere potentiell grenzenlosen
Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen ja nicht nur Probleme aufwerfen, sondern
vor allem auch lebensnotwendiger Motor sind, dem sich immer auch die
Begrenztheit irdischen Daseins entgegenstellt.
Bei der seit Jahrzehnten schwelenden Problematik ist
am erstaunlichsten wohl die stumme Ergebenheit des gesetzlich
krankenversicherten Bürgers, der schweigend hinnimmt, dass er als die
Hauptperson in dem Geschehen buchstäblich nichts zu sagen hat, und der sich von
wenigen Ausnahmen abgesehen in all den Jahren auch nicht zu Wort gemeldet hat.
Seine Einflussnahme über die im korporativen Untergrund abgekarteten und im
Dämmerlicht mangelnder Information abgehaltenen sogenannten Sozialwahlen ist
so minimal, dass ihn dieser Weg der Selbstbestimmung bisher nicht wirklich
interessiert hat. Mit fast jedem Aufenthalt in einer Arztpraxis hat er aber die
Alternative zu seiner Patientenrolle in Gestalt des Privatpatienten vor
Augen, der nicht nur wegen
seiner größeren finanziellen Potenz, sondern mindestens ebenso wegen seiner
größeren Verantwortungsbereitschaft in der Begegnung mit dem Arzt eine
unübersehbar größere Autorität hat. Der Gedanke liegt nahe, dass unsere
Mitbürger in großer Zahl ihre Erwartungen an den Wohlfahrtsstaat sehr weitgehend verinnerlicht und so eine
irreführende Versorgungsgewissheit gewonnen haben, die sie unempfindlich
gegenüber der unmittelbaren Realität gemacht hat. Anders ist nicht zu
verstehen, weshalb ihr wachsendes, allzu verständliches Misstrauen gegenüber
der zweispaltigen Rolle
ihres Kassenarztes
nicht schon längst zu einer kritischen, zumindest skeptischen
öffentlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema geführt hat.
Den meisten wird darüber hinaus auch nicht entgangen
sein, dass ihre Ärzte immer mehr die Freude an ihrer Arbeit verlieren, die in
der Medienöffentlichkeit fast
nur noch unter
dem ökonomischen Aspekt gesehen wird mit frappierender Blindheit für das
unerlässliche persönliche Engagement in diesem Beruf. Die Umbenennung vor
Ärztinnen und Ärzten genauso wie von Krankenschwestern und
Altenpflegerinnen, Kranken-
und Altenpflegern zu Leistungserbringern im Gesundheitswesen
macht dies unmissverständlich deutlich und legt die Sorge nahe, dass der
zunehmende Mangel in diesen Berufen mit der dort wachsenden Unlust zu tun hat.
Die stille Gelassenheit, mit der die erwachsenen Bürger unseres Landes diese
Entwicklung hinnehmen, ist erstaunlich und auch hier nur verständlich bei
der gänzlich unangemessenen Gewissheit, dass der Staat schon für alles sorgen
werde, wenn sie krank oder alt oder beides sein würden. Immerhin scheint die
gesundheits- und rentenpolitische Debatte der letzten Zeit den Sinn dafür
geweckt zu haben, dass die einzige Grundlage unserer Sozialversicherung die
Fähigkeit und Bereitschaft der Arbeits- und Leistungsfähigen ist, für die Alten
und Kranken aufzukommen. Dass dasselbe auch für die tatsächliche Versorgung
gilt, es auch da vor allem auf das Interesse und Engagement der in diesen
Berufen tätigen Menschen ankommt und dass die Vorstellung von einer staatlich
garantierten Versorgung in Krankheit und Alter Illusion ist, wird kaum bedacht
— und schon gar nicht, dass verantwortungsfreie Wohlfahrt, zum Beispiel in
Wahlgeschenken portioniert verabreicht, Verführung zu politischer und persönlicher
Unmündigkeit ist.
Die jetzt in Gang gekommene Diskussion über
Alternativen zur gegenwärtigen GKV wie etwa Bürgerversicherung, Kopfpauschale
mit sozialem Ausgleich über die Besteuerung,
Ergänzung des jetzigen Umlageverfahrens durch Kapitaldeckung
etc. zeigt die großen Aufgaben für eine staatlich organisierte, solidarisch
soweit wie möglich abgesicherte und sozial ausgewogene Krankenversicherung
an. Bei der, wie zu sehen, unausweichlichen Begrenztheit eines solchen
Rückhalts sollte aber dem einzelnen Bürger die Freiheit der Wahl über Art und
Ausmaß der Versicherung gegeben sein und damit auch die Möglichkeit zu persönlicher,
eigenverantwortlicher Selbstbescheidung und Selbstbegrenzung, das wichtigste
Bollwerk gegen eine menschenverachtend verwaltete Rationierung.
Der bisher einzige, von ärztlicher Seite als
Gesetzentwurf zur Erneuerung des Gesundheitswesens vor etwa einem Jahr
vorgelegte, von der un- abhängigen, fachübergreifenden vertragsärztlichen
Vereinigung veranlasste und von namhaften rechts- und wirtschaftskundigen
Fachleuten ausgearbeitete Vorschlag empfiehlt eine genossenschaftsähnliche
Krankenversicherung mit Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und eine
Aufhebung des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch, in den dort festgehaltenen
sozialrechtlichen Regelungen zur GKV. Eine Krankenversicherung dieser Art
würde der gleichermaßen bedrohlichen wirtschaftlichen Unsicherheit in der
Familiensolidarität einerseits und der persönlichen Entmündigung in der
staatlich organisierten Solidarität andererseits vorbeugen. Das Erlöschen der
sozialrechtlichen Bindung würde die Kassenärztlichen Vereinigungen von ihrer
Funktion im Sinn einer mittelbaren Staatsverwaltung befreien. Es könnten unabhängige
ärztliche Vereinigungen ihren Platz einnehmen, dabei soweit wie möglich das
sachkundige Personal und die Logistik übernehmen. Ihrer wirtschaftlichen Verantwortung
auf institutioneller Ebene gemäß könnten ärztliche Vereinigungen und Versicherungsvereine
in Tarifverhandlungen die Vergütungen betriebswirtschaftlich fundierter
Leistungen vereinbaren.
Um der gegenseitigen individuellen und insbesondere
auch ethischen, rechtlich eindeutigen Verantwortung gerecht zu werden, wäre
die Offenlegung der Honorarforderung des Arztes für seine Leistungen dem
Patienten gegenüber und dessen Bereitschaft zu persönlicher Kontrolle und
Zuständigkeit unerlässlich. Dies ist deshalb auch ein zentraler Programmpunkt,
der kürzlich aus dem Zusammenschluss mehrerer unabhängiger,
fachübergreifender Ärzteverbände hervorgegangenen Ärzteunion Bayern, die bei
weiterhin freier Arztwahl eine wieder freie ärztliche Berufsausübung und die
Wiederherstellung der unbehinderten Arzt – Patient - Beziehung fordert.
Bei der Diskussion über eine Erneuerung der
Sozialsysteme wird die Ärzteschaft nicht versäumen dürfen, ihre Erfahrung
einzubringen, dass die scheinbare Befreiung der Bürger unseres Landes von den
schwerwiegenden ethischen Konflikten im Umgang mit ihrem Kranksein und ihren
Kranken durch die staatlich organisierte Solidarität wie auch die scheinbare
Befreiung der persönlichen Arzt – Patient – Beziehung von ökonomischen Zwängen
durch das Sachleistungsprinzip der GKV diese Institutionen in Wirklichkeit zu
einem Instrument erschreckender Herrschaft der Ökonomie und Bürokratie machen.
Dagegen legt die gegenseitige individuelle ökonomische Verantwortung das
Drama der Begrenzung von Hilfe bei Krankheit und für Kranke zumindest zum Teil
wieder in den Bereich persönlicher Entscheidungen zurück und nimmt ihnen damit
den Schrecken der Unmenschlichkeit. Im Rückblick auf die sozial - und
gesundheitspolitische Entwicklung in den letzten Generationen werden wir uns
wohl eingestehen müssen, staatlich organisierte Solidarität in illusionärer
Weise überschätzt und ihr die Lösung eines zwischenmenschlichen Konflikts
zugetraut zu haben, der ohne persönliche Einlassung und Verantwortung nicht zu
bewältigen ist und in der Hand staatlicher Verwaltung sogar zur kollektiven
Tragödie werden könnte. Sollte uns die so lange währende Befangenheit in der
Illusion wirklich von einer rechtzeitigen Rückkehr in die Wirklichkeit
abhalten? Dabei wäre es gar nichts Besonderes, die Verantwortlichkeiten auf
verschiedenen Ebenen des sozialen Lebens im Zuge des geschichtlichen Wandels
immer wieder neu zu gewichten. In gesundheitspolitischer Hinsicht müssten wir
ausgehend von unseren bisherigen Erfahrungen in Zukunft individuellen
Entscheidungen mehr Bedeutung beimessen, wenn wir den wachsenden Einfluss
der Medizin auf unser Leben zu unseren Gunsten nutzen und nicht das Gegenteil
geschehen lassen wollen.
GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG
ANLÄßLICH DER JAHRESBUNDESVERSAMMLUNG
DES FORUM FREIHEITLICHE MEDIZIN e.V.AM 16.10.2004 in München
(freigegeben von allen Verbänden am 27.10.2004)
Die Freiheit des Arztes ist
die Freiheit des Patienten!
(Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber anlässlich
des 50-jährigen Jubiläums der KVB)
Die derzeit aus der Parteienlandschaft zu vernehmenden
Signale in
Hinsicht auf das, was dort unter einer Reform der Gesundheitssicherung
verstanden wird, sind erschreckend.
Die deutschen Politiker sind unfähig eine grundlegende
zukunftsweisende
Gesundheitsreform zu organisieren. Die wachsende Regelungsdichte und
Regelungswut der Politik und der von ihr eingesetzte
Körperschaften des
öffentlichen Rechts – Krankenkassen und
Kassenärztliche Vereinigungen –
führen in nur immer tiefere Verstrickungen. Das hat
zur Folge, dass die
Qualität der medizinischen Versorgung sich
zwangsläufig verschlechtert.
Leistungsausgrenzungen in zunehmendem Umfang sind zu
erwarten.
Die derzeitigen
Verstaatlichungs- und Kollektivierungs-Tendenzen sind
nicht im Interesse des Bürgers, können auch nicht im
Interesse der Ärzte
und anderer Heilberufler sein, ebenso wenig in dem der
Wirtschaft,
werden doch nur unsinnige Kosten verursacht. Die
Kontrolle wächst dort
so rapide an wie die Verantwortung schwindet. Arbeitsplätze werden
vernichtet. Der
Einzelne ist entmündigt. Das einzige Sicherungssystem,
das allen Anforderungen gerecht werden kann, ist auf
die
Eigenverantwortung eines jeden Bürgers gegründet, in dem Sinne, dass
jeder Versicherte ein Privatpatient wird.
Unverzichtbar ist hier auch
die Entkoppellung der Sozialkosten von den
Arbeitslöhnen. Nur ein
solches System ist zukunfts- und europafähig.
Die unterzeichnenden Verbände sind überzeugt, dass die Freiheit
des Patienten nur
durch die Berufsfreiheit des Arztes gewährleistet werden kann.
Für das Forum Freiheitliche Medizin e.V.: Dr. Ikonomidis
Für den Frischen Wind e.V. : Dr. Wey
Für die Vertragsärztliche Vereinigung Bayern e.V.: Dr. Seidelmann
Für die Vertragsärztliche Vereinigung Nordrhein
e.V.und VBV:Dr. Treppmann
Für die Vertragsärztliche Vereinigung Niedersachsen
e.V.: Dr. Winter
München, 10. November 2004
PETITIONSKOMMENTAR an
den BT vom 26.01.06
Ein Beispiel aus der Praxis
Das Beispiel Brandenburg beweist das Aussichtslose des GKV-Systems. Die Koppelung der GKV-Beiträge an den Lohn ist ein Anachronismus, welcher zu Zeit der Globalisierung mit der unvermeidlichen Unruhe der Märkte und vor allem der Arbeitsmärkte katastrophal für eine Nationalwirtschaft auswirken kann: Angenommen springe die Konjunktur in Deutschland nicht ein und die Arbeitslosigkeit nehme weiter zu, so kommt es dazu, dass das GKV-Beitragsaufkommen nicht mal die Verwaltungskosten(9%?) decken kann und .......wer bezahlt das Krankenhaus, die Ärzte, die Pflegedienste, die Zahnärzte etc? Welches politische Rezept könnte da die kranke GKV am Laufen zu halten?
Kein neues Problem
Unser Problem ist aber gar nicht neu auch, wenn es durch die derzeitige und seit Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit dies erst jetzt deutlicher sichtbar geworden ist, was unsere Politiker seit vielen Jahren nicht erkennen wollen, nämlich die Tatsache, dass die GKV von der Anlage her keine Dauerlösung für die medizinische Versorgung einer europäischen Bevölkerung sein kann, welche einer dramatischen demographischen Entwicklung unterworfen ist und zugleich aber einen Anspruch auf Teilhabe an dem sich rapide fortentwickelnden medizinischen Fortschritt hat!
Dass das latent vorhandene Finanzierungsproblem unserer Krankenversicherung nicht erst seit 1989 existiert beweist die Welle der vorausgegangenen „Reformen“! Deutsche Einheit hin oder her! Wir machen den Fehler dieses Glück in der Deutschen Geschichte mit allen unseren
Wirtschaftlichen Probleme der letzten Jahre zu behaften!
Was die Politik macht
Herr BM Ehrenberg wurde nicht durch die Schwierigkeiten der Deutschen Einheit getrieben als er die einzige falsche Währung der Welt, nämlich den „Punkt“ in die Gebührenordnung, sogar auch für die Privatpatienten eingeführt hat! Dieses Signal sozialdemokratischer Politik
haben die meisten im Lande nicht in seiner Tragweite verstanden! Selbst eine F.D.P., welche sich immer anschickt die Freiberufler vertreten zu wollen, hat nichts dagegen getan! Wie dann die erste Novellierung der GOÄ seit Jahrzehnten 1996 verabschiedet wurde und der Steigerungssatz vom bis zum zehnfachen auf nur 2,3fachen maximal festgelegt wurde begannen die letzten Optimisten unter uns die Reise des Vorhabens zu erahnen! Es konnte auch gar nicht anders kommen. Warum? Der Verordnungsgeber für die GOÄ ist doch in der Gestalt eines BM letzten Endes die Öffentliche Hand! Sie kann unmöglich durch eine großzügige GOÄ ihre eigenen, leeren Kassen weiter unter Druck setzten! Also Steigerungssätze runter, kostet es bei den Ärzten, was es wolle! Wenn man die sonst in Deutschland so hoch gepriesene Tarifautonomie berücksichtigt sollte man doch auch bei der Festlegung der GOÄ nur mittels Verhandlungen zwischen Ärzte und Krankenversicherungen
unter Moderierung eines neutralen „Schlichters“ gelangen und nicht durch eine einseitige Verordnung des größten Privatkrankenversicherers im Lande, d.h. der Öffentlichen Hand!
Wenn nun dieser Privatkrankenversicherer damit droht, seine Angestellten in eine BKK unterzubringen und den Ärzten somit GKV-Honorarsätze für derer Versorgung zu zahlen, so muss er zwei Dinge bedenken: 1. Die Ärzte werden sodann nicht für eine Verschlechterung der Versorgung dieses Versicherten Kreises verantwortlich zu machen, weil sie auf dem Niveau der GKV zu erfolgen hatte! 2. Die „Lösung“ wäre nur sehr kurzlebig wie die GKV selbst nun mal z.Z. ist! Dies alles würde die Motivation dieses Personenkreises sich für ihren Dienstherrn einzusetzen nicht gerade fördern!
Was Herrn BM Blüm motiviert hat in „seine“ Reform(GRG) sogar sein Herzensblut einfließen zu lassen hat auch nichts mit der Deutschen Einheit zu tun! Der Minister des Spruches „Die Renten sind so sicher wie das Amen in der Kirche“ wusste wohl um die kränkelnde GKV, auch wenn er nicht alles gewusst hat oder nicht alles, was er gewusst hat nicht preisgegeben hat! Sein Parteifreund Heiner Geissler hatte auch nicht mehr Glück bei seiner Behauptung von der Kostenexplosion im Gesundheitswesen! Den Beweis liefert die Statistik mit dem fast konstanten Satz der Gesundheitskosten zum sog. Bruttosozialprodukt des Landes!
BM Seehofer, der Minister der kalten Enteignung der Niedergelassenen, des Zulassungsstops etc. hat trotz Fügsamkeit des „Ärztepacks“(so hat er uns genannt) die Probleme der GKV nicht in den Griff bekommen! Er sagte unter anderem: „Das Geld soll der Leistung folgen“ und „Auch der Arzt muss bei der Leistungserbringung wissen, was er dafür bekommen wird“.
Nach „der schönsten Nacht seines Lebens“ hat er alle gute Vorsätze aus seiner Ministerzeit und aus seinem Krankenhausaufenthalt vergessen und ist wieder in die Offensive gegen die Ärzte oder das, was aus den Ärzten von 1992 übrig geblieben ist, übergegangen! Er hat dabei mit der Genossin aus Aachen(kommunistischer Bund Westdeutschlands´) das GMG gezeugt,
welches einer großen Anzahl von Praxen den Garaus gemacht hat. Ein Herr Lauterbach rieb nach Pressemeldungen die Hände, denn „wenn die Reform zu niedrigeren Patientenzahlen in den Praxen geführt hat, so hat sie ihr Ziel erreicht“! Das will heißen, das GMG sollte den Gang zum Arzt erschweren! Wo bleiben dabei die durch Zahlung von KV-Beiträgen erworbenen Rechte der Versicherten? Wo bleibt die Fürsorge- und Vorsorgepflicht des Versicherers? Es ist doch bekannt, dass Vorsorgemaßnahme erst durch den Arzt-Patienten-Kontakt eingeleitet werden können! Alles dies über den Haufen geworfen, um der moribunden GKV etwas längeres Leben zu gönnen! Wie lange noch?
Die Willkür der Regierenden
Die Willkür der Deutschen Politik kennt aber keine Grenzen! Vor dem Hintergrund der Alterung der Niedergelassenen, der Vernichtung von Arztpraxen(in Bayern sind das um die 600, man kann wahrscheinlich durch Hochrechnung die Zahl auf der Bundesebene auch finden) und der ständigen Manipulationen der Honorierung ärztlicher Leistungen zögert der Deutsche Bundesrat und konsekutiv dann auch der Deutsche Bundestag nicht ein von ihm 2001 verabschiedetes und ab Januar 2002 geltendes Gesetz(Arbeitszeitgesetz) für zwei Jahre außer Kraft zu setzen! Diese Maßnahme hat auch der neue Bundestag vom 18.09.05 um ein weiteres Jahr verlängert! Dies müssen alle Bundesbürger richtig in den Sinn bringen! Der Deutsche Staat verabschiedet im Vollzug von europäischem Recht(EuGH-Urteil) ein Gesetz
über die Arbeitszeit der Klinikärzte, um dies sodann außer Kraft praktisch auf unbestimmte Zeit zu setzen! Man fragt sich also, wozu man in Deutschland Gesetze braucht. Die Gründe für diese Taktik kann man zwar verstehen: Leere öffentliche Kassen! Aber was man nicht verstehen kann ist, warum müssen denn noch Krankenhäuser öffentlich sein! Und wenn Privatkrankenanstalten die Honorare ihrer Ärzte bezahlen können oder wollen, warum soll die Öffentliche Hand sie denn daran durch solche Praktiken hindern. Außerdem wo bleibt der von der Politik immer wieder geforderte Wettbewerb? Ein Gesundheitsmarkt ohne Wettbewerb ist kein Markt sondern nur eine Planwirtschaft! Wollen wir das? Haben wir nicht genug bittere Erfahrung damit gesammelt? Können wir mit solchen Praktiken den Kampf auf der internationalen Bühne bestehen?
Mit UNFREIHEIT und BEVORMUNDUNG kann man keine Produktivitätssteigerung erreichen. Leuchtendes Beispiel dafür unsere DDR! In den alten Bundesländer hat die Bundesanstalt für Arbeit laut eigener Statistik gefunden, dass es in der Zeit 1974 bis 1994 eine über 100% Steigerung der Arbeitsplätze auf dem Gesundheitsmarkt gegeben hat! Seit dem GSG(Gesundheitsstrukturgesetz des Herrn BM Seehofer) von 1992 fallen die Zahlen rapide! Alle doch im Lande reißen sich um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit! Sind denn arbeitslose Gesundheitsarbeiter keine Arbeitlose? Warum muss ein expandierfähiger Markt wie der Gesundheitsmarkt mit brachialer Gewalt zurückgefahren werden? Haben unsere Politiker irgendwelche plausible Erklärung dafür?
1. DIE
SCHULD DER ÄRZTE
Uns trifft ein großer Teil der Schuld insofern, dass wir auf Jahrzehnten hinweg uns wie die „Schafsköpfe“ von Prof. Dr. Sauerbruch verhalten haben! Unsere Frustrationstoleranz und unsere Opferbereitschaft sind unbeschreiblich! Wir haben die Signale der Zeit nicht richtig interpretiert und aus einem falsch verstandenen Konformismus alles mitgetragen und mitgemacht, was uns von oben vorgegeben wurde! So haben wir uns an unseren Patienten gesündigt! Das eklatanteste Beispiel ist die Fortsetzung der DMPs, obwohl es bewiesen wurde, dass es keine Datensicherheit auf diesem Bereich gegeben ist(Monitor Sendung vom 27.03.2005)! Unser Verhalten bei der Rezeptur von Generika schreit bis zum Himmel! Bestimmt werden wir durch Verordnung von Ranitidin für unsere männlichen Kranken statt Omeprazol nicht zum Familien- und zum Sozialfrieden beitragen! Man kann es mit einer Feldstudie unter den BT-Abgeordneten beweisen!
Die Ärzte verhalten sich nicht unbedingt hippokratisch! Als ein Kollege namens Prof. Dr. Julius Hackethal davor gewarnt hatte, dass der EBM etc uns zu Betrüger machen würde, haben wir nur Empörung und Spott übrig gehabt und würden dem Kollegen am liebsten die Approbation sofort entziehen wollen!
Als der Abgeordnete des DÄ Ikonomidis in Berlin den 108. DÄ zu zivilem Widerstand aufgerufen hat beschlossen wir „Nicht Befassung“(Drucksache des DÄ II-13, Berlin, 3.-06.05.2005).
Die etwa acht Anträge aber , welche dazu aufgerufen hatten, die Landesärztekammer zu bitten eine anonyme Betreuung von erkrankten Kollegen mit Burn-out-Syndrom, Depressionen und Abhängigkeiten zu organisieren und anzubieten haben wir einstimmig beschlossen. Dies bedeutet, dass wir alle wissen, dass die Arbeit in dem GKV-System uns krank macht aber wir nehmen dies pathetisch hin und versuchen nur „gesund“ zu bleiben um diesem Moloch weiter dienen zu können!
Wenn wir Ärzte so wenig für unsere eigene Würde übrig haben, so sind wir nach unserem Gelöbnis verpflichtet zumindest an die Würde der uns anvertrauten kranken Menschen zu denken und diesen den gebührenden Respekt entgegenbringen, in dem wir die Wahrheit und nur die Wahrheit vertreten!
Bei dieser Sachlage kommen mir doch Gedanken, die man in dem Buch von Julien Benda(Der Verrat der Intellektuellen, Ullstein Materialien) oder in dem Buch von Prof. Paul Noack(Deutschland; Deine Intellektuellen-Die Kunst, sich ins Abseits zu stellen) findet!
Wenn man in einer Demokratie etwas verändern will oder beeinflussen will muss man „mitmischen“! Dass dazu nicht nur Mut sondern auch Ausdauer, Geld, Mühe und Zeit gehören liegt auf der Hand. Dass dies nicht jeder aufbringen kann auch! Aber wir Ärzte müssen dies doch uns vergegenwärtigen und aufhören mit der Jämmerei!
2. DIE
SCHULD DER POLITIK UND DIE VERGEUDUNG VON NATIONAL-
RESOURCEN
Seit mehreren Jahren existieren Gutachten ,Studien und sonstige Veröffentlichungen mit
Lösungsvorschlägen für das Problem Krankenversicherung! Soweit ich diesen Bereich überblicke sind die Veröffentlichungen des Frankfurter Instituts (des Kronberger Kreises) die ältersten(Mehr Markt im Gesundheitswesen, Die Überfällige Reform etc). Dann 1993 kam das Heft von Arnold Cremer aus Wangen mit dem Titel Programm für eine Reform der GKV in der BRD im Verlag des Forum Freiheitliche Medizin e.V. heraus. Die KV Nordrhein hat ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des SGB V von Herrn Prof. Dr. Friauf erstellen lassen(als Buch erschienen). Ein weiteres Gutachten zu dieser Frage hat Herr Prof. Dr. Schachtschneider im Auftrag der AG der Vertragsärztlichen Vereinigungen e.V.(Vertragsärztliche Bundesvereinigung unter dem Vorsitz von Kollegen Werner Baumgartner aus Stuttgart) erstellt. Von Herrn Prof. Schachtschneider und Herrn Prof. Hankel stammt das Buch Revolution in der Krankenversicherung mit Gesetzesentwurf finanziert durch die V.V.B. e.V.(Vertragsärztliche Vereinigung, unter dem Vorsitz der Kollegin Ilke Hillemeier) im hansebuch Verlag(ISBN 3-934880-05-3). Das Gutachten von Herrn Prof. Schachtschneider kann man aus der Homepage der V.V.B. herunterladen(www. vv-bayern.de).
Aus dem Buch der Professoren Hankel und Schachtschneider seien hier die Thesen in Kürze zitiert:
„Das seit über 100 Jahren bestehende deutsche System der GKV ist ein Fremdkörper in der Sozialen Marktwirtschaft und kann nicht finanziert werden.
Das Sach- und Naturalleistungsprinzip ist Ursache für den planwirtschaftlichen Dirigismus, der sich mit der staatlich verordneten Solidarität der entmündigten Patienten und gegängelten Vertragsärzte nicht rechtfertigen lässt.
Das System der GKV löst gemeinschaftliche Bedenken aus und ist in der EU nicht integrationsfähig.
Die heilberuflichen Körperschaften, welche der Gesetzgeber erzwingt, insbesondere die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, bleiben der Sache nach privatheitlich. Ihnen darf deshalb die Berufung auf Grundrechte, vor allem auf die Koalitionsfreiheit, nicht verwehrt werden. Vertragsärzte üben freie, und nicht staatlich gebundene Berufe aus.
Das Scheitern der GKV und der aus dem Freiheitsprinzip fließende Vorrang der Privatheit der Lebensbewältigung, der durch das binnenmarktliche Privatprinzip gestärkt wird, gebieten eine private Krankenversicherung auf der Grundlage des Vertrags- und des Erstattungsprinzips.
Die Krankenversicherung muss wegen des Sozialprinzips eine Pflichtversicherung sein und darum mit Kontrahierungszwang verbunden werden.
Die allgemeine private Krankenpflichtversicherung beendet das Zweiklassensystem im Gesundheitswesen.
Dem privatheitlichen Versicherungsprinzip ist staatliche Sozialpolitik an sich fremd. Zu diskutieren ist die Integration familienpolitischer Maßnahmen.
Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Versicherungskosten der Arbeitnehmer zu tragen, ist Sache arbeitsrechtlicher Tarifverträge.
Instrument für den Interessensausgleich der Versicherten, der Leistungserbringer und der Versicherer ist der Krankenversicherungsrechtliche Tarifvertrag. „
Die Politik kann sich also nicht damit entschuldigen, dass sie nicht genug Hilfen zur Hand habe oder dass sie dieses und jenes nicht gewusst habe! Alles, was benötigt wird, um zu einem für alle Beteiligten segensreichen Abschluss zu kommen liegt vor!
3. DIE
SCHULD DER FUNKTIONÄRE
Diese Spezies hat natürlich ihre eigenen Interessen immer vor Auge! Alles, was dagegen spricht wird einfach von ihr verworfen. Die Widerstände aus dieser Ecke sind sehr oft so groß, dass man sie keinesfalls unterschätzen darf. Es reicht vielleicht nur das berüchtigte Dossier von Helen Eismann mit dem Titel „Die AOK- Connection“ zu erwähnen!
4. DIE
SCHULD DES EINFACHEN BÜRGERS
Unsere Mitbürger im Allgemeinen trifft natürlich eine besondere Schuld, weil sie den bequemeren Weg des Sachleistungsprinzips bevorzugen und kaum etwas hinterfragen. Vor allem wissen sie nicht, was ihr Arzt verdient und was sie ihre Krankenkasse kosten! Dies sagt alles über die Schuld der Mitbürger, welche ja die Auto-werkstattrechnung wie jede andere Rechnung lesen und verstehen können aber die Arzt-Rechnung soll für die meisten Bundesbürger ein Buch mit sieben Siegeln sein!
Dabei ist eine Arztrechnung am leichtesten zu lesen und zu verstehen, wenn man denn dies auch will!
Wiesbaden, den 20. August 2006
Antrag
hessischer Krankenkassen auf Entzug der Kassenzulassung
Liebe Kolleginnen , liebe Kollegen,
ich berichte Ihnen vom Ausgang der Konfrontation mit den Krankenkassen in Hessen wegen Aufschieben von Laserleistungen aus dem Kapitel IV/31 und deren Angebot
als Selbstzahlerleistung nach GOÄ bei Wunsch des Versicherten nach zeitnaher Durchführung der Laserleistung.
Gegen 11 Augenarztpraxen in Hessen wurden von den Krankenkassen (VDAK und AOK) Anträge auf Entzug der Zulassung gestellt, in einigen Fällen nacheinander von beiden Kassenverbänden .
Für 5 Praxen fand die Verhandlung vor dem
Zulassungsausschuss am vergangenen Dienstag,
den 15.08. 2006 in Frankfurt statt.
Zur Vorgeschichte fasse ich Folgendes zusammen :
Im Oktober 2005 empfahl ich in meinem LR die Umsetzung der Empfehlungen der
AGENDA 5.11 , einer Aktionsgemeinschaft aller Berufsverbände in Hessen.
Nach den zwischen KVH und den Krankenkassen in Hessen verhandelten Honorarverteilungsverträgen (HVV) sind die hessischen Krankenkassen mit Ausnahme der
BKK' s nur bereit , ein für alle Augenärzte gleiches RLV zu bezahlen. Dies bedeutet
für leistungsstarke Praxen, dass kostenintensive Leistungen , d.s. Leistungen des ambulanten Operierens im Kapitel IV.31, aber auch Fluoreszensangiographie, Elektrophysiologie, Sehschule mit Orthoptistin, mit einem PW von 0.511 bewertet werden, d.h. letztlich umsonst erbracht werden.
Auch die hessische 5 % Regelung, die sich auf historische Fallpunktzahlen bezieht heilt dies nicht. Die nunmehr vorliegende Abrechnung für 2/05 beweist dies, auch wenn Sie den Stützungsbetrag aus der 5 % Regelung berücksichtigen.
Eine mit ihrem Leistungsangebot über dem Durchschnitt liegende Praxis hat letztlich zwei Möglichkeiten:
Sie kann die Leistungen aus ihrem Angebot streichen mit entsprechenden personellen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen oder sie kann die Frequenz der angebotenen Leistungen der betriebswirtschaftlichen Situation anpassen .
Bei ophthalmolgischen Lasereingriffen , insbesondere bei YAG Laser, kann man in vielen Fällen argumentieren, dass der Eingriff ohne Nachteil für den Patienten aufschiebbar ist
und wenn der Patient diesen zeitnah wünscht , der Eingriff zum einfachen GOÄ Satz angeboten werden kann.
Entsprechende Einverständniserklärungen wurden empfohlen und in diesen die politisch motivierte, durchaus provozierend gemeinte Äußerung gemacht, dass die Kassen nicht bereit sind, die Leistungen gemäß dem ab 1.04.05 geltenden EBM 2000 zu honorieren, was im Übrigen der Wahrheit entspricht. Die Versicherten setzten damit die Kassen unter Druck, was von uns beabsichtigt war. Die Krankenkassen beschwerten sich bei der KVH und forderten die KVH auf , disziplinarische Maßnahmen gegen die Augenärzte einzuleiten.
Da die KVH keine rechtliche Begründung erkannte, sah sie dafür keinen Anlass. Daraufhin holten die Kassen zum Schlag aus und griffen zur psychoterroristischen Keule und beantragten in einigen Fällen den Entzug der Kassenzulassung, ein völlig unverhältnismäßiges Verlangen für das Vorgehen der Augenärzte.
Nach den mir vorliegenden Informationen haben sich an der in der AGENDA 5.11 mit den übrigen Berufsverbänden abgestimmten Aktion überwiegend Augenärzte beteiligt, andere Berufsverbände waren eher zurückhaltend. Nach der Resonanz aus dem Kollegenkreis bin ich sicher ,dass nicht alle, aber doch viele Augenarztpraxen sich solidarisch an der Aktion beteiligt haben.
Was das Auswahlkriterium der Kassen für die mit Zulassungsentzug bedrohten Augenarztpraxen war, bleibt ihr Geheimnis.
Da der Antrag der Krankenkassen auf Zulassungsentzug bei allen Betroffenen gleichlautend formuliert war, haben die Kollegen mit einer abgestimmten gleichlautenden Stellungnahme geantwortet.
Die KVH stellte in ihrer ausführlichen juristischen Stellungnahme klar, dass sie im Gegensatz zum BSG Urteil vom 14.03.2001, das die Ansicht vertritt, dass es für den Vertragsarzt unzulässig sei, eine wirtschaftlich nicht zu erbringende Leistung dem gesetzlich Versicherten im Wege des Kostenerstattungsverfahren anzubieten, dieser Auffassung nicht folgt.
Dieser Auffassung des BSG widersprechen die Berufsausübungsfreiheit des Vertragsarztes und die Ablehnungsmöglichkeit einer Leistung nach § 18, Abs.8 Nr.2 BMV-Ä .
Die KVH kommt in ihrer Stellungnahme zum Schluss, dass ein Vertragsarzt , der eine nicht
unmittelbar notwendige ambulante Operation nicht kostendeckend erbringen kann,
der Patient sie aber zeitnah wünscht,
diese Operation auf Wunsch des Patienten durchführen kann und hierfür
eine Vergütung verlangen darf; denn der Versorgung der Versicherten muss eine
angemessene Vergütung gegenüberstehen.
Voraussetzung für ein rechtskonformes Verhalten ist die Einhaltung der Informationspflicht mit der Klarstellung , dass der Eingriff zu einem späteren Zeitpunkt als GKV Leistung auf Chipkarte erbracht werden kann , dass sich die Behandlungsmethode nicht von dem Umfang der im GKV Katalog aufgenommenen Leistung unterscheidet und dass nur der Behandlungszeitpunkt ein anderer ist. Selbstverständliche muss dies in einer schriftlichen Vereinbarung dokumentiert werden.
Ergebnis der Verhandlung vor dem Zulassungsausschuss am 15.08.2006 , die zunächst für 5
Augenärzte vorgezogen wurde :
Der mit Ärzten und Kassenvertretern paritätisch besetzte Zulassungsausschuss, der unter ärztlichem Vorsitz zusammen gekommen war , hat den Antrag der Krankenkassen in allen Fällen zurückgewiesen. Dies soll auch für die noch nicht verhandelten Fälle gelten.
Es wurde auf das oben zitierte BSG Urteil verwiesen. Da die KVH dieses Urteil
jedoch nicht als zutreffend für die rechtliche Beurteilung des von den Krankenkassen beklagten Vorgehens der Augenärzte ansieht, besteht für die KVH bei Berücksichtigung der oben genannten Umstände und bei Einhalten von Informations- und Dokumentationspflicht durch die Augenärzte kein Anlass für das Einleiten disziplinarischer Maßnahmen.
Während der Verhandlung schienen die Vertreter der Krankenkassen ein gewisses Verständnis für die Augenärzte zu entwickeln. Die Größenordnung der Kosten für das Vorhalten von Lasergeräten war ihnen offenbar nicht bewusst. Besonders der Hinweis auf die Möglichkeit der Einschränkung des flächendeckenden Angebots dieser Leistungen für die Versicherten gab den Krankenkassen zu denken. Auch blieb die mit den BKK’ s getroffene Regelung nicht unerwähnt.
Der Vertreter des VDAK bat vor allem, den Hinweis auf die Nichterfüllung der im EBM 2000 vorgegebenen Honorarverpflichtung durch die Kassen in den Vereinbarungen zu streichen und bat um Vorabsendung der von den Augenärzten verwendeten Vordrucke !
Fazit :
Durch die Verhandlung vor dem Zulassungsausschuss wurde deutlich, dass die Aktion der Augenärzte im Sinne der AGENDA 5.11 durchaus mit dem Vertragsarztrecht konform ist, wenn diese sich auf aufschiebbare Eingriffe beschränkt , die der Versicherte aus eigener Entscheidung nach sachgerechter Information zeitnah wünscht.
Im Übrigen hätte die Verhandlung vor dem Zulassungsausschuss einen anderen Verlauf genommen, wenn nicht die juristisch überzeugende Stellungnahme der KVH vorgelegen hätte und nicht allein die KVH das Recht hätte als öffentlich rechtliche Körperschaft über Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte zu entscheiden.
Zur Zeit empfehlen die Krankenkassen ihren nachfragenden Versicherten, wenn ihr behandelnder Augenarzt einen zeitnahen Lasereingriff nur gegen Kostenerstattung anbietet, einen Augenarzt ausfindig zu machen , der auf Chipkarte die Leistung erbringt oder sich in eine Klinik überweisen zu lassen. Es werden auch gezielt Kollegen und Kliniken genannt, die dies machen.
Solange die niedergelassenen Vertragsärzte nicht die Solidarität zeigen , die den Kollegen in der Klinik den verdienten Erfolg gebracht hat , werden sie die Chance verspielen, ihre gerechten Forderungen durchzusetzen. Da nutzen keine Fensterreden und Zulassungsrückgabeträumereien, wenn der Mut zum handeln fehlt.
Ich bin sicher, dass die Krankenkassen pragmatisch genug sind und bei einer Leistungsreduktion in der Fläche zu Verhandlungen bereit wären. Solange sie aber noch Wege finden, Leistungen billiger zu erhalten, nehmen sie gelegentliche unangenehme Diskussionen mit ihren Versicherten in Kauf.
Ich bitte Sie diese Informationen in Ihrer Funktion als Mandatsträger unseres Berufsverbandes den Kollegen an der Basis zu vermitteln. In meinem nächsten Landesrundschreiben werde ich nicht so ausführlich auf die Details eingehen können.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Klaus Heckmann