Inhalt:
Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Inhaltsverzeichnis
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Gesundheitsreform – fünf Jahre danach
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Reformprogramm
– Kurzfassung
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Jede Wahrheit hat zwei Seiten oder die subjektive
Realität
Das Gesundheits-Struktur-Gesetz,
von Herrn Seehofer und Dressler gegen sachkundigen Rat und gegen den erklärten
Willen der betroffenen Heilberufe hastig und aus ideologisch - politischen
Motiven durchgezogen, ist fünf Jahre in Kraft. Die voraussehbaren schlimmen
Folgen werden immer deutlicher.
Die politisch
Verantwortlichen bemühen sich zwar krampfhaft um Schönfärberei und suggerieren
Zufriedenheit, dennoch ist allen Betroffenen und allen Eingeweihten
klargeworden, daß dies die ganz falsche Richtung ist. So darf es nicht
weitergehen, wenn die medizinische Versorgung in Deutschland und die Grundsätze
von Freiheit, Wettbewerb und Marktwirtschaft ebenso wie die verfassungsmäßigen
Grundrechte erhalten bleiben sollen.
Es ist höchste Zeit für
eine wirkliche Reform, frei von Ideologie, Neidpolitik, Staatsdirigismus und
Bürokratie. Dieses Ziel hat sich das FORUM FREIHEITLICHE MEDIZIN gesetzt und
ein Programm entwickelt, als solides Fundament für ein wirtschaftliches,
stabiles und sozial gerechtes neues Krankenversicherungssystem. Auf dieser
Basis erklärt sich das FORUM ausdrücklich zur politischen Zusammenarbeit ohne
ideologische Vorbehalte bereit. Wichtige Kernsätze unseres Reformprogrammes
sind inzwischen in der politischen Diskussion.
Eine Kurzfassung dieses
Programms, eine ausführliche Darstellung und Diskussion in Einzelheiten sowie
die 10 grundsätzlichen Leitlinien des FORUM finden Sie auf den folgenden
Seiten, ebenso die Anschriften unserer aktiven Mitglieder, die übrigens alle
ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, und eine Beitrittserklärung. Zum Schluß
dann noch eine - gar nicht erheiternde - Kuriositätensammlung.
Wir rufen alle
verantwortlichen und sachkundigen Politiker, alle in der medizinischen
Versorgung tätigen Berufe, und alle Bürger zur Mitwirkung an den Zielen des
FORUM auf, damit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wieder
Freiheit, Gerechtigkeit und Marktwirtschaft einkehren können. Arbeiten Sie mit
uns auf dieses Ziel hin durch Ihre Meinung, Ihre Mitgliedschaft und Ihre
Mitarbeit.
Zum Anfang Reform der Gesetzl. Krankenvers.
zum
Inhaltsverzeichnis
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Zentrale Forderung des
FORUM ist die Umwandlung des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen
Krankenversicherung in ein Kostenerstattungssystem mit Versicherungspflicht und
Beitragsbemessung nach Familieneinkommen.
Der
Kostenerstattungsanspruch, sozial gestaffelt und mit Eigenbeteiligung versehen,
gilt für eine solide und eher großzügig auf moderne Medizin zugeschnittene
Grundversorgung, welche alle Risiken der normalen alltäglichen
Durchschnittsexistenz umfaßt.
Darüber hinaus gehende
Individualrisiken (wie Sportunfälle) sind von der Grundversorgung auszugrenzen
und durch freiwillig auszuwählende Zusatzprämien je nach persönlicher
Lebensführung und Risikolage zusätzlich zu versichern.
Jeder Bürger ist wieder
Privatpatient, eine Zweiklassenmedizin gibt es nicht mehr.
Das Erkrankungs- und
Kostenrisiko wird – weg vom Arzt – auf die Krankenversicherung zurückverlagert,
wo es hingehört.
Weitere Schwerpunkte sind
die freie Arztwahl und die Therapiefreiheit im Rahmen aller medizinisch
anerkannten Methoden, ein freier Wettbewerb unter Einbeziehung auch der
Krankenhäuser und der Pharmaindustrie sowie die Wiederherstellung der freien
Berufsausübung und freien Eigentumsverfügung im Medizinbereich, und die
ersatzlose Aufhebung aller staatsdirigistischen Maßnahmen.
Zum Anfang Reform der Gesetzl.
Krankenvers. zum Inhaltsverzeichnis
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Die Problematik
Die gesetzliche
Krankenversicherung, vor über 100 Jahren in einer soziologisch völlig anderen
Gesellschaftsstruktur als Pflichtkrankenkasse für die finanziell wenig
belastbaren Bevölkerungsschichten geschaffen, und für diese Aufgabe auch
richtig konstruiert mit Solidarbeitrag nach Leistungsfähigkeit und sparsamer
Grundversorgung ausschließlich mit Sachleistungen, wurde in den letzten
Jahrzehnten zu dem ausgeweitet, was manche Leute heute in dialektischer Absicht
„Gesundheitswesen” nennen. Mit den vielen zusätzlichen und zum Teil
systemfremden Leistungen, die der sozialen Krankenversicherung zusätzlich und
häufig aus politischen Gründen, aufgepackt wurden, wird die Solidarität der
Beitragszahler überfordert. Beispiel: Pille und intrauterine Verhütungsmittel
auf Krankenschein, Abtreibung ohne entsprechende Indikation, Subvention der
Rentnerkrankenversicherung usw. Die Verwaltung der gesetzlichen Krankenkassen,
insbesondere der AOK’s, ist ausgeufert und kostet zusammen mit dem Posten
„Sonstiges” (was ist das eigentlich?) inzwischen rund 10 % der
Versichertenbeiträge. Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben für die
gesamte ambulante ärztliche Versorgung. Manche AOK gibt mittlerweile viele
Millionen DM für Publikumsaktionen aus, und verschenkt zum Beispiel tausende
von Sportsonnenbrillen mit einem Stückpreis von DM 80.-, nur um an
Personendaten von Jugendlichen heranzukommen (AOK München und andere in
ähnlicher Form). So wird das Kostenbewußtsein der Versicherten leichtfertig
ruiniert und die Selbstbedienungsmentalität nach dem Freibierprinzip gezüchtet.
Weitere konkrete Beispiele sind aktenkundig.
Es ist unglaubwürdig, wenn
die Vertreter dieser gesetzlichen Krankenversicherung dann noch über Finanznot
klagen. Sie nehmen mit den prozentualen Mitgliederbeiträgen doch in vollem
Umfang an den allgemeinen Steigerungen der Löhne und Gehälter teil, und die
Ausgaben für die medizinische Versorgung der Versicherten sind nachweislich in
den vergangenen 20 Jahren nicht schneller und höher gestiegen als das
Bruttosozialprodukt, an dem sich die Beiträge orientieren. Diese
„Gesundheitsquote” liegt seit Jahrzehnten ziemlich konstant im Bereich von 8 %
des Bruttosozialproduktes. Das ganze Geschrei von der Kostenexplosion ist
nichts als sozialistische Dialektik.
Trotz der nachgewiesenen
Konstanz des prozentualen Anteils am Bruttosozialprodukt sollen aber die
Ausgaben für die medizinische Versorgung der Versicherten und damit auch die
Versicherungsbeiträge nach Möglichkeit nicht weiter steigen. Andererseits
bringt die medizinische Versorgung in Diagnose und Therapie hervorragende und
wichtige Fortschritte, auf die zu verzichten weder dem Arzt noch den Patienten
zuzumuten ist. Dies aber kostet natürlich zusätzliches Geld. Die
erfreulicherweise gestiegene Lebenserwartung und die Multimorbidität unserer
Senioren bringen zusätzliche Kosten, sei es für Medikamente, Heil- und
Hilfsmittel, ärztliche Betreuung oder Krankenhausbehandlung.
Das Kostenbewußtsein der
Versicherten ist systematisch eingeschläfert worden. Auch das Solidarbewußtsein
findet durch die Ausweitung der gesetzlichen Krankenversicherung auf über 90 %
unserer Bevölkerung keine sozialen Ziele mehr. Die mittleren und oberen
Einkommensschichten stellen Ihre Ansprüche, und die allgemeine Mentalität, für
alles und jedes nach einem Zahlungspflichtigen oder sogar Verantwortlichen zu
suchen, hat auch im Bereich der sozialen Krankenversicherung Einzug gehalten.
Die fehlende Kostentransparenz für den Patienten führt dazu, daß er meistens
gar nicht erfährt, welche Kosten er verursacht, und wieviel davon er vermeiden
könnte. Im derzeitigen System läßt sich aber eine Kostentransparenz nur mit
einem zusätzlichen Millionenaufwand verwirklichen, wobei dann auch noch große
Gefahr für das Patienten- Arztgeheimnis bestünde.
Aus diesen und anderen
Faktoren sind Finanzierungsprobleme entstanden, die ohne Zweifel einer
umgehenden, gründlichen und dauerhaften Lösung bedürfen. Dabei müssen die
völlig veränderten soziologischen Strukturen berücksichtigt werden, und der
modernen Medizin die volle Entfaltungsmöglichkeit erhalten bleiben. Schließlich
soll das System ja nichts anderes bewirken, als dem Bürger und Patienten das finanzielle
Risiko einer Erkrankung abzunehmen, und ein bewußtes Interesse an einer aktiven
Krankheitsvorsorge und Gesundheitspflege zu wecken.
Dies, und dies allein ist
die Aufgabe einer Krankenversicherung, sei sie nun privat oder
öffentlich-rechtlich. Alle darüber hinausgehenden, politisch motivierten
Funktionen, Wohltaten und Milliardenverschiebungen, zum Beispiel in Richtung
Rentenversicherung, haben mit den essentiellen Aufgaben eines
Krankenversicherungssystems nichts zu tun und schaden ihm nur. Es wird dadurch
bürokratischer, teuerer, komplizierter und leider auch politisch manipulierbar,
wie die jüngste Vergangenheit zeigt. Die
Flucht der Verantwortlichen zunächst in weiteren Dirigismus, und dann in
die Alibi-Phrase „Vorfahrt für die Selbstverwaltung“ beweist nochmals, daß vom
bestehenden System auch bei weiteren Reparatur- und Reformversuchen nichts
Vernünftiges mehr zu erwarten ist.
Eine überzeugende Lösung
für die Zukunft ist nur von einem grundlegend neu orientierten System zu
erwarten. Hierzu bedarf es der sachlichen Übereinstimmung aller in einem
solchen System verbundenen sozialen Gruppen. Hierzu ist es wichtig, vorab
einige subjektive Realitäten von beiden Seiten zu betrachten, und die
dialektische Polemik vom gemeinsamen Verhandlungstisch zu kehren.
Zum Anfang Reform der
Gesetzl. Krankenvers. zum Inhaltsverzeichnis
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Das Arzteinkommen: Die Ärzte
arbeiten für die gesetzliche Krankenversicherung nach einer
Vertragsgebührenordnung (EBM) die -mit wenigen Ausnahmen- der gesetzlichen
Gebührenordnung (GOÄ 1982) und den damaligen Mindestsätzen (!) entspricht.
Diese GOÄ wurde in ihren Mindestsätzen seither um insgesamt 10%, also 1% pro
Jahr, und auch dies mit mehrjähriger Verzögerung, angehoben. Wenn jemand in
einer dieser Gebührenordnungen eine Position sieht, von der er glaubt, daß sie
überbezahlt sei, so sind wir gerne bereit, jederzeit hierüber zu diskutieren.
Wir weigern uns aber, und empfinden es als ungerecht, das Gesamteinkommen eines
Arztes zu kritisieren. Dieses Gesamteinkommen ist die nochmals gekürzte und
nivellierte Summe seiner erbrachten Leistungen, und nur für diese wird er
bezahlt. Er erhält kein 13. Monatsgehalt, kein Urlaubsgeld, keinen Beitrag zur
Sozialversicherung, keine Vergütung für seine Rufbereitschaft außerhalb der
Sprechstundenzeiten und an Wochenenden, und keine Pensionsberechtigung. Kein
Krankenhausangestellter würde solche Bedingungen akzeptieren. Nach Abzug aller
für einen Freiberufler notwendigen Vorsorgeaufwendungen, Versicherung,
Praxisunkosten, Rückführung der aufgewandten Studienkosten usw. usw. aber noch
vor Steuern, hat ein niedergelassener Arzt durchschnittlich weniger verfügbares
Nettoeinkommen als ein Oberarzt am Krankenhaus, und nicht selten weniger als A
14, natürlich ohne Pensionsberechtigung. Dies ist die Realität, und zu
beweisen.
Alle Zahlenspielereien mit Gesamteinkommen
in utopischer Höhe sind bestenfalls subjektive Wahrheit, meistens schlimmeres.
Wer wirklich gerecht sein will, darf nicht mit einem
Durchschnitts-Gesamteinkommen argumentieren, welches das Resultat einer
ungewöhnlich hohen Arbeitszeit in Verbindung mit einer langen und schweren
Ausbildung, einer unterdurchschnittlichen Lebensarbeitszeit und anderer
Besonderheiten ist, welches in Verbindung mit hohem Existenzrisiko als
„Alleinunterhalter”, sehr großer Verantwortung und großer geistiger und körperlicher
Belastung jeden Vergleich mit anderen Berufen schwierig und fragwürdig macht.
Die Arzneimittelkosten sind
zum vordergründigen Streitgegenstand geworden. Bis Ende 1992 haben die Ärzte
nach Meinung ihrer Kritiker zuviel verordnet. Unter der massiven Drohung
schwerwiegender Honorarabzüge für die Bezahlung der Medikamente ihrer Patienten
versuchen die Ärzte jetzt, das willkürlich festgesetzte Jahresbudget, welches
rund 5 Milliarden (!) unter den Ausgaben für 1992 liegt, einzuhalten. Dies
wiederum wird den Ärzten auch wieder zum Vorwurf gemacht und darüber hinaus
werden die Patienten verunsichert, indem man ihnen weismacht, keiner würde
schlechter behandelt werden als vorher. Woher soll die Einsparung denn dann
kommen? Sie geht auf jeden Fall zu Lasten der persönlichen Erfahrung eines
Arztes in dessen Arzneimittelverordnung. Er ist nunmehr genötigt, Medikamente
zu verordnen, die weder eine Zulassungsstelle überprüft hat noch er selbst in
ihrer Anwendung.
So gesehen ist auch die
inzwischen gelockerte Pflicht zur Bevorzugung billigerer Import-Arzneimittel
mehr als problematisch. Die Gefahr von unbekannten Nebenwirkungen wird
erheblich erweitert, auch sind seit geraumer Zeit schon Fälle von
Arzneimittelfälschungen mit gesundheitsschädlichen oder gar tödlichen Folgen
bekannt. Der gesetzliche Zwang zur ausschließlichen Orientierung am
Arzneimittelpreis wird auf lange Sicht verheerende Folgen für den
Qualitätsstandard der Deutschen Medizin und der pharmazeutischen Industrie in
unserem Lande haben. Diese fatale Entwicklung hat bereits eingesetzt und ist
deutlich zu erkennen. Dennoch gibt es Leute, die dies immer noch abstreiten.
Die Mehrwertsteuererhöhung
auf Arzneimittel belastet die gesetzliche Krankenversicherung und die Patienten
mit zusätzlichen Arzneimittelkosten von etwa 300 Millionen DM. Dies ist etwa
der Betrag, den die Abgeordneten uns Ärzten vom Honorar abziehen wollen, und
zwar für die Bezahlung der Medikamente, die wir unseren Patienten verschreiben.
Die Herren Abgeordneten nehmen sich also aus der Solidarkasse der Patienten
ungefähr so viel für sich selbst heraus, wie sie von den Ärzten als
„Sparbeitrag” erzwingen. Und dies, obwohl schon bisher die Mehrwertsteuer auf
Medikamente in Deutschland die höchste in Europa war – das kleine Dänemark
ausgenommen.
Alle europäischen Länder
erheben auf Medikamente keine oder nur eine stark ermäßigte Mehrwertsteuer.
Insgesamt hat dieser Staat den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen durch
die Mehrwertsteuer auf Medikamente jährlich mehr als 4 Milliarden DM abgenommen.
Jetzt holt er sich noch 7% mehr, und sagt dabei: „Alle müssen sparen”.
Die Krankenhäuser sollen
vermehrt ambulant tätig werden, sowohl operativ als auch nichtoperativ in
gewissem Rahmen. Gleichzeitig müssen ganze Stationen wegen Pflegenotstand geschlossen
werden und kosten trotzdem weiterhin 75% des Tagessatzes. Dringend stationär
aufzunehmende Notfälle werden nicht selten an der Aufnahme abgewiesen und in
stundenlanger Irrfahrt von einem Krankenhaus zum andern weitergeschickt. Man
klagt über Personalknappheit, Personalüberlastung, und unzumutbare lange
Einsatzzeiten der operierenden Ärzte.
Und doch wollen dieselben
Krankenhäuser jetzt noch zusätzliche Aufgaben an sich ziehen. Sollen damit noch
mehr angestellte Ärzte in den Bereich der ambulanten Versorgung gebracht
werden? Will man wieder ein akademisches Proletariat schaffen, welches zu
Dumpingpreisen jede Stelle annimmt, zum Beispiel in zukünftigen Ambulatorien
und Polikliniken der Krankenkassen, oder im Ausland?
Die Lebensarbeitszeit will
Herr Minister Blüm für alle Deutschen verlängern. Sein Kabinettskollege
Seehofer dagegen und die Mehrheit unserer Abgeordneten entziehen den
niedergelassenen Ärzten mit 68 Jahren die Kassenzulassung und damit – nach den
derzeitigen Verhältnissen – die Grundlage der Berufsausübung.
Der Hochrechnertrick,
obschon alt und durchsichtig, ist immer noch beliebt: „Die Sparmaßnahme XYZ
erspart den Kassen jährlich 200 Millionen, kostet aber den einzelnen Zahnarzt
im Jahr aber nur 500,-”. Zitat aus einer Illustrierten. Genau so gut könnte man
sagen: “Die Maßnahme XYZ kostet die Zahnärzte 200 Millionen, erspart aber den
Krankenkassen pro Mitglied und Jahr nur DM 150,-”. Wenn eine Seite 200
Millionen einsparen will, muß die andere auf 200 Millionen verzichten. Alles
andere ist Augenwischerei, oder schon gezielte Polemik.
Die Polemik darzustellen
bedarf es nur weniger Beispiele, die zugehörigen Namen begegnen Ihnen immer
wieder: Man redet vom sparen, und greift anderen in die Tasche. Man fordert
mehr Wettbewerb, und erläßt Zulassungssperren und damit Berufsverbot für eine
ganze Generation. Man spricht von Marktwirtschaft, und hebt gleichzeitig die
freie Verfügbarkeit über die eigene Praxis verfassungswidrig auf. Man spricht
von leistungslosem Einkommen, und befiehlt gleichzeitig einkommenslose
Leistung, indem man für überdurchschnittliche Mehrarbeit den höheren Lohn
einfach verweigert. Die Vermutung erscheint berechtigt, daß mit solch
doppelzüngiger Polemik die ehrlichen Bemühungen um einen breiten Konsens aller
Beteiligten und damit die Grundlage für eine tragfähige und zukunftsorientierte
Reform bewußt gestört werden sollen, um ohne Dialog und ohne Gemeinsamkeiten
den Staatsdirigismus weiter ausbauen zu können.
Wenn wir dies als traurige
Realität erkennen und beiseite räumen, ist der Weg frei für eine Lösung, die
alle Beteiligten überzeugt, und damit auch auf lange Sicht zufrieden
mitgetragen werden wird. Welche Wege hierzu in Frage kommen, soll nachstehend
dargestellt werden.
Zum Anfang Reform der Gesetzl. Krankenvers.
zum
Inhaltsverzeichnis
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Grundsatz einer sinnvollen
Reform des Krankenversicherungssystems in Deutschland muß sein, das
Versicherungsrisiko wieder dorthin zu setzen, wo es hingehört, nämlich zum
Versicherungsträger. Der Honorardeckel als Überwälzung des Morbiditätsrisikos
auf die Gesamtheit der niedergelassenen Kassenärzte muß deshalb ebenso
verschwinden, wie der Befehl, auch noch das Arzneikostenrisiko durch
Budgetierung oder unter welchem Deckmantel auch immer, der Gesamtheit der
Kassenärzte aufzuladen. Beide Risiken sind wesentlicher Bestandteil einer
Krankenversicherung und machen deren Natur eigentlich erst aus.
Jede Abwälzung dieser
Risiken auf andere Schultern de-gradiert die soziale Krankenversicherung zu
einem übergroßen, überteueren Beitragsverwaltungsapparat (Beitragsberechnung
und Beitragseinzug übernehmen ja derzeit die Arbeitgeber), dessen Arbeit dann
die Kassenärzte auch noch vollends übernehmen könnten, wenn sie schon die
finanziellen Risiken aufgeladen bekommen.
Ein Versicherungssystem,
welches alle Risiken wieder unter seinem Dach übernommen hat, kann entweder
staatlich planwirtschaftlich oder freiheitlich marktwirtschaftlich organisiert
sein. Aus den Erfahrungen der letzten 40 Jahre in Europa, insbesondere in
England, Schweden, in den neuen Bundesländern sowie in den USA mit Medicare,
ist ein freiheitlich marktwirtschaftliches System eindeutig und für alle
Beteiligten besser.
Wenn man in ein solches
System
eine ausreichende soziale
Absicherung
ein hohes Qualitätsniveau
der medizinischen Versorgung
die freie Arztwahl als
Grundlage des Vertrauens und der Leistungsbereitschaft
eine sozial gerechte
Verteilung der Beitragslast
sowie die jetzt noch
fehlenden Anreize für ein Kostenbewußtsein, eine automatische Kostentransparenz
und damit die Motivation zur sparsamen Mittelverwendung einbauen will, so müßte
die zukünftige Soziale Krankenversicherung etwa wie folgt aussehen:
Das bestehende System wird
in ein reines Kostenerstattungssystem mit Pflichtmitgliedschaft bis zu einer
bestimmten Höhe des Familieneinkommens umgewandelt.
Als Träger können die
vorhandenen Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne größere
Veränderungen weitergeführt werden, soweit erforderlich und sinnvoll. Der
Verzicht auf nicht mehr benötigte Organisationsteile wird eine ganz erhebliche
Kostenersparnis bringen, und wesentliche Beitragsanteile wieder für die
eigentliche Aufgabe der Krankenversorgung verfügbar machen.
Jeder Bürger und seine
Familienangehörigen sind wieder Privatpatient. Die in Ansätzen bereits deutlich
erkennbare Zweiklassenmedizin wird es dann, und nur dann, nicht mehr geben.
Deshalb wäre auch jedes nebeneinander von beibehaltenen Sachleistungsbereichen
einerseits und neu gestalteten Kostenerstattungsbereichen andererseits ein
schwerwiegender Fehler mit absehbaren Folgen für die Zukunft. In kürzester Zeit
wäre man wieder versucht, zusätzliche Leistungen und systemfremde Wohltaten in den
Sachleistungsbereich hineinzustopfen und dessen Grenze zum
Kostenerstattungsbereich nach oben hin auszuweiten. Auch die individuelle
Einhaltung dieser Grenze wäre bei dem überkommenen Anspruchsverhalten mancher
Patienten – mit dem wir vorerst einfach leben müssen – eine Belastung der
täglichen Patient-Arzt-Begegnung. Die Ärzte wollen und werden nicht mehr der
Sparbüttel vor Ort sein. Ein kleiner oder auch großer Grenzverkehr zwischen
Sachleistungs- und Kostenerstattungsbereich wäre gar nicht zu verhindern und
würde die ganze Reform in absehbarer Zeit zunichte machen.
Der Erstattungsanspruch des
Versicherten gilt für eine solide und eher großzügig auf moderne Medizin
zugeschnittene Grundversorgung, welche alle Risiken der normalen alltäglichen
Durchschnittsexistenz umfasst. Er beträgt bis zu einer bestimmten Höhe des
Familieneinkommens 100%. Höheren Einkommen wird eine gewisse prozentuale oder
pauschale Selbstbeteiligung abverlangt. Dies gilt auch für die
Standardunterbringung im Krankenhaus unter Beibehaltung der jetzigen
Eigenpauschale für ersparte Verpflegungskosten.
Die Arzneikosten im
ambulanten Bereich werden bis zu einem bestimmten Familieneinkommen (wie oben)
vollständig ersetzt. Wer mehr verdient, zahlt zunächst einen bestimmten
Jahresbetrag (DM 150,-?) voll als Selbstbeteiligung, die darüber hinausgehenden
Arzneikosten im laufenden Jahr werden bis zu einer bestimmten Grenze (DM
600,-?) zu einem gewissen Prozentsatz erstattet, und oberhalb dieser Grenze
gilt wieder volle Kostenerstattung an den Versicherten. Damit ist
sichergestellt, daß die großen Risiken und die Langzeitkranken volle soziale
Absicherung haben, während die Bagatellfälle automatisch in den Bereich der
Selbstbeteiligung geraten. Durch diese Selbstbeteiligung wird der Patient von
sich aus Medikamentenkosten sparen wollen, und diesen Maßstab auch an die
Verschreibungspraxis des von ihm frei gewählten Arztes anlegen, eventuell sogar
unaufgefordert auf vorhandene Arzneibestände zu Hause hinweisen. Die
vielzitierten „Millionen im Mülleimer” werden somit verschwinden, aber ohne
Zwang und Bürokratie.
Zusätzliche Risiken, die
freiwillig eingegangen werden, wie beispielsweise Fernreisen mit erhöhter
Erkrankungs- und Infektionsgefahr oder unfallträchtige Sportarten wie Fußball
und Alpinskifahren (derzeitige Unfallbehandlungskosten nur dafür ca. 10 Mrd.
pro Jahr) und alle anderen vermeidbaren individuellen Risiken sind nach einem
differenzierten und abgestuften Leistungskatalog zusätzlich zu versichern.
Kosten, die nichts mit der
Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten zu tun haben, oder die
durch die Anwendung außergewöhnlicher oder wissenschaftlich umstrittener
Maßnahmen entstehen, sind allenfalls gegen Extraprämie versicherungsfähig.
Der Beitrag besteht
dementsprechend aus einem Grundbeitrag mit Versicherungspflicht bis zu einer
gewissen Einkommenshöhe, wie jetzt auch. Berechnung und Abführung des Beitrages
kann entweder wie bisher der Arbeitgeber übernehmen, oder der Versicherte zahlt
zukünftig seinen Gesamtbeitrag direkt an die Versicherung, und erhält den
Arbeitgeberanteil als Lohnzulage ausbezahlt. Für das Kostenbewußtsein wäre die
neue Lösung sicher besser. Die Beitragshöhe ist vorerst noch lohnbezogen. Auf
mittlere Frist erfolgt stufenweiser Übergang zur risikoorientierten Beitragsberechnung
weil auf mittlere bis lange Sicht der Generationenvertrag angesichts der
inversen Alterspyramide in Frage gestellt erscheint, und somit auf lange Sicht
der Übergang vom bisherigen solidarischen Umlageprinzip auf das
versicherungsmathematische Risikoprinzip notwendig wird.
Die Zusatzbeiträge zur
Absicherung der oben erwähnten, nach individuellem Bedarf und Lebensgestaltung
freiwillig eingegangenen Zusatzrisiken sind nicht sozial gestaffelt, und vom
Versicherten in voller Höhe aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Auswahl dieser
Zusatzversicherungen liegen im freien Ermessen des Bürgers. Für beruflich
bedingte Zusatzrisiken (Außendienst, Flugreisen usw.) kann der Arbeitgeber
entsprechende Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
Durch diese Ausgrenzung der
vermeidbaren Risiken aus dem gemeinsamen Solidarbereich wird der normale
Grundbeitrag deutlich sinken, oder aber es können bei bisheriger Beitragshöhe
bessere Leistungen mit weniger Eigenanteil in der Grundversorgung geboten
werden (z.B. bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln), und Finanzreserven für
Problembereiche (Altlasten, Rentner) und Problemfälle (AIDS) angelegt werden.
Auch die umständliche, kostentreibende und verwirrende Zuzahlerei für
Medikamente, Heil- und Hilfsmittel usw. würde entfallen und Personalarbeit
sparen. Gleichzeitig wären Kostentransparenz und Kostenbewußtsein voll
realisiert, ohne daß hierfür zusätzliche Verwaltungskosten entstünden.
Die Arztrechnung erhält der
Patient direkt, und reicht diese nach Bezahlung seiner Krankenversicherung zur
Erstattung weiter. In Ausnahmefällen kann der Patient seinen
Erstattungsanspruch an den Arzt abtreten, wenn dieser einverstanden ist, um
dann direkt mit der Versicherung abzurechnen. Gleiches gilt sinngemäß für
Krankenhausbehandlung, und ist mit der neuen Krankenversicherungskarte
problemlos durchführbar, ohne daß der Patient mit größeren Beträgen in Vorlage
treten müßte. Mit diesem Verfahren ist ein weiteres Mal Kostentransparenz und
Kostenbewußtsein ohne zusätzlichen Aufwand und ohne Gefahr für das Patienten-
und Arztgeheimnis gesichert.
Die Honorarabrechnung
erfolgt nach der novellierten GOÄ oder nach einer Vertragsgebührenordnung, die
zwischen den Krankenversicherungen und der Ärztevertretung nach
marktwirtschaftlichen und tarifautonomen Grundsätzen vereinbart und
fortgeschrieben wird. Letztere Lösung wäre wohl von Vorteil, weil die Anpassung
an die medizinische und an die allgemeinwirtschaftliche Entwicklung leichter
und aktueller ist, als über das erfahrungsgemäß schwerfällige Gesetzgebungsverfahren.
Die Kassenärztlichen
Vereinigungen die schon jetzt ausschließlich von der Ärzteschaft aus ihrem
Kassenhonorar bezahlt werden, können als rein ärztliche Organisation auf
privatwirtschaftlicher Basis weitergeführt werden. Sie können dann für die Gemeinschaft
niedergelassener Ärzte in Tarifverhandlungen eintreten, Gesprächspartner für
den Gesetzgeber bei Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung, der
Medizinischen Versorgung und bei Veränderungen der Gebührenordnung sein.
Darüberhinaus können sie für diejenigen Ärzte, die dies wünschen, als ärztliche
Verrechnungsstelle arbeiten, womit auch in diesem Sektor der Schutz des
Patienten- und Arztgeheimnisses wieder voll gesichert wäre. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit würden bei dieser Umwandlung erhebliche personelle und
finanzielle Kapazitäten frei, die anderweitig, z. B. investiv, eingesetzt
werden könnten.
Für den Übergang vom alten
zum neuen System gibt es sachlich, politisch und aus der überschaubaren,
zukünftigen Entwicklung keine unüberwindbaren Schwierigkeiten, wohl aber einen
dringenden Handlungsbedarf. Das alte System ist verkrustet und unverkennbar am
Ende.
Die gängigsten Einwände
gegen ein Kostenerstattungssystem sollen auf den folgenden Seiten noch kurz
diskutiert werden, um sachlich unbegründete Bedenken von vornherein
auszuräumen.
Zum Anfang Reform der
Gesetzl. Krankenvers. zum Inhaltsverzeichnis
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oder: die häufigsten
Einwände gegen ein Kostenerstatttungssystem
„Das ganze wird viel zu
teuer”. Für diese subjektive Annahme gibt es keinen sachlichen Grund, auch
nicht aus dem bisherigen Geschäftsverlauf der privaten
Krankenversicherungssysteme. Und wenn im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung jetzt schon und bisher jeder Patient alles bekam was
notwendig war und die Ärzte das ihnen im Gesetz garantierte „angemessene”
Honorar bekamen, ist nicht einzusehen, warum diese Kosten plötzlich höher sein
sollen, wenn die Abrechnung direkt unter Mitwirkung des Patienten erfolgt,
anstatt auf dem derzeitigen umständlichen Abrechnungsweg über zwei
Institutionen. Die häufig beklagte Mehrfachkonsultation ohne sachliche
Notwendigkeit – im derzeitigen System kaum zu kontrollieren und mit Einführung
der Krankenversicherungskarte sicher noch zunehmend – wird in Anbetracht des
Patientenselbstbehaltes, und der dann parallel bei der Krankenversicherung
einlaufenden Rechnungen auf jeden Fall für den Patienten deutlicher spürbar und
für die Krankenkasse ohne weiteres erkennbar. Sehr wahrscheinlich werden solche
Doppeluntersuchungen dann sehr viel seltener werden.
„Der Gang zum Arzt wird aus
finanziellen Gründen aufgeschoben und damit Krankheiten verschleppt”. Diese
Befürchtung wird durch die jahrzehntelange Erfahrung mit dem
Krankenversicherungssystem der Bundesbahnbeamten (KVB) und durch die Systeme im
Ausland mit Selbstbeteiligungen oder Kostenerstattung eindeutig widerlegt. Die
Angehörigen dieses Versicherungssystems sind nicht kränker und leben nicht
kürzer als alle anderen Bürger auch und dies obwohl die Mitglieder der
Beitragsklasse KVB I und KVB II eher den unteren Einkommensbereichen zuzuordnen
sind.
„Die
Wirtschaftlichkeitskontrolle fehlt”. Auch diese Sorge wird sich als unbegründet
erweisen. Die Erfahrung in allen anderen Leistungsbereichen zeigt, daß
Kostenbewußtsein und Kostenkontrolle dort am besten und ganz von selbst
funktionieren, wo die Rechnungsstellung und Bezahlung direkt zwischen
Leistungserbringer (Anbieter) und Verbraucher (Nachfrager) stattfindet. Durch
die prozentuale Selbstbeteiligung aller Mitglieder oberhalb des
Mindesteinkommens werden die Patienten sehr rasch wieder ein gesundes Empfinden
für ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis auch in diesem Bereich entwickeln
und sich bei freier Arztwahl dorthin orientieren, wo sie dieses angemessene
Verhältnis erkennen können. Außerdem weiß ja niemand besser als der Patient
selbst, welche Leistungen und welchen Aufwand er bekommen hat. Er kann also
besser als jeder anonyme Amtsprüfer – der überdies noch zusätzliches Geld
kostet – feststellen ob Leistung und Preis in einem angemessenen Verhältnis
stehen. Auswüchse nach unten (Dumpingpreise) oder nach oben verhindert der
Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung.
„Nicht jeder kann bei
stationärer Aufnahme oder teurer ambulanter Behandlung in Kostenvorlage
treten”. Mit Einführung der Krankenversicherungskarte (Chip-Karte) besteht
dieses Problem überhaupt nicht mehr. Schon heute wird es tagtäglich reibungslos
durch eine Abtretungserklärung oder einen Versicherungsnachweis erledigt, ohne
daß es nennenswerte Schwierigkeiten gibt.
„Zuviel Mehrarbeit durch
reine Privatabrechnung statt Krankenschein/säumige Zahler”. Die Erstellung von
Privatrechnungen ist bei guter Organisation und Einsatz eines Praxiscomputers erfahrungsgemäß kein Problem
und nicht wesentlich mehr Arbeit als die bisherige Krankenscheinabrechnung.
Außerdem muß sie nicht konzentriert in wenigen Tagen zum Quartalsende
abgewickelt werden, sondern kann gleichmäßig verteilt und dem Arbeitsablauf der
Praxis angepasst werden. Die Rechnungsverwaltung und Anmahnung ist ebenfalls
nur eine Frage der Organisation, die sich der Hilfe des Praxiscomputers
bedienen kann. Die Zahlungsmoral der privat versicherten Patienten ist
wesentlich besser als allgemein angenommen, insbesondere dann wenn die
Rechnungslegung rechtzeitig nach Ende der Behandlung erfolgt, oder bei
Dauerbehandlung in regelmäßigen, nicht zu langen Abständen. Die anfänglichen
Umstellungsschwierigkeiten sind sicher nicht groß und sollten den Ärzten die
Befreiung ihres Berufes und lhrer täglichen Arbeit wert sein.
„Krankenversicherung der
Rentner”. Die volle Einbeziehung der Mitbürger im Ruhestand in das
Kostenerstattungssystem ist auf mittlere und lange Sicht kein Problem. Für den
Übergang, der unbestritten gewisse Probleme aufwirft, gibt es ausgezeichnete
Denkmodelle, unter anderem von einem bekannten Arbeitskreis aus
Wirtschaftsfachleuten, Volkswirtschaftlern und Soziologen, deren Wiedergabe den
Rahmen dieses Entwurfes sprengen würde, die aber fertig in der Schublade liegen
und überzeugend sind. Der Grundgedanke ist, alle bisherigen
Hin-und-Her-Transaktionen zwischen Staatskasse -Rentenversicherung-
Krankenversicherung offenzulegen, zu ordnen und geschlossen den Rentenbeziehern,
zusammen mit ihrer Rente, auszuzahlen. Die Durchrechnung ergibt, daß der
einzelne Rentner dann hieraus sehr wohl seinen angemessenen Beitrag leisten
kann, und somit auch hier Kostentransparenz und Kostenbewußtsein einziehen
können.
Die vier wichtigsten
Gruppen der am ganzen System Beteiligten, nämlich die Patienten, die Ärzte,
einschließlich Heil- und Hilfsberufe und Heilmittellieferanten, die
Arzneimittelhersteller und auch die Krankenanstalten, also alle welche an der
Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten aktiv und nicht nur
verwaltungstechnisch mitarbeiten, können diesem modernen System eigentlich nur
zustimmen.
Es bringt allen sachliche
Vorteile, Übersichtlichkeit und Zukunftssicherheit.
Gegen diese Vorteile haben
systemfremde Interessen und Besitzstände anderer Gruppierungen zurückzustehen.
Auch der bis heute immer wieder strapazierte finanzielle Verschiebebahnhof, als
den man die Krankenversicherungen bisher innerhalb des Gesamtsystems der
Sozialversicherung immer wieder mißbraucht hat, entfällt zugunsten klarer
Eigenbilanzen, was sicher ein erstrebenswertes Ziel ist.
Dennoch wird aus den
vorgenannten Bereichen politischer Widerstand zu erwarten sein. An der
grundlegenden Notwendigkeit und Richtigkeit einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
ändert dies nichts, denn die zuletzt genannten systemfremden Motive und
Gewohnheiten sind nicht im wohlverstandenen Interesse der Versicherten, der
Bürger und der Wähler.
In der sich ständig und in
zunehmendem Tempo verändernden sozialen Struktur unserer Gesellschaft ist die
Krankheitsvorsorge und Krankenversicherung mit dem bisherigen System nicht mehr
befriedigend und dauerhaft zu lösen. Alle Reparatur- und Verbesserungsversuche
haben stets eine weitere Verbürokratisierung, eine Zunahme des staatlichen
Dirigismus und eine steigende Unzufriedenheit aller Beteiligten gebracht.
Für die Zukunft bedarf es
eines Krankenversicherungssystems, welches dem mündigen Bürger auch in diesem
Bereich das ihm zustehende Maß an Freiheit, Leistung und Verantwortung zuweist,
das für alle Beteiligten durchschaubar und der demokratischen Kontrolle
unterworfen bleibt, und das zukunftssicher und auch individuell anpassungsfähig
ist.
Zum Anfang Reform der
Gesetzl. Krankenvers. zum Inhaltsverzeichnis
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. . . sind mehrere
wesentliche Teile des neuen Gesundheitsstrukturgesetzes. Dies geht nicht nur
aus den kritischen Äußerungen im Parlament während der Gesetzgebungsphase und
aus den Verlautbarungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags hervor,
sondern ergibt sich auch aus den ausführlichen Stellungnahmen unabhängiger und
kompetenter Rechtswissenschaftler, so zum Beispiel der ausführlichen
Untersuchung von Professor Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider, Dekan und
Ordinarius für öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg und Herrn Dr. jur. Helge Sodan, gleiche Fakultät (1). Aus
dieser Arbeit mit umfangreichem Literaturverzeichnis ergibt sich eindeutig:
Die im GSG geregelten
Zulassungsbeschränkungen für Ärzte sind wegen Verstoßes gegen Artikel 12 Abs. 1
GG verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sieht verschiedene Stufen
gesetzgeberischer Beschränkungen der Berufsfreiheit vor. Die Freiheit der
Berufswahl wird bereits berührt, wenn eine Regelung die Aufnahme der
Berufstätigkeit von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig macht. Um
eine solche Regelung handelt es sich zweifellos bei den jetzigen
Zulassungsbeschränkungen. Sie kommen defacto einem Eingriff in die Freiheit der
Berufswahl gleich, denn wenn etwa 90 % der Bevölkerung in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert/mitversichert sind, so ist der einzelne Arzt zur
Schaffung und Erhaltung seiner Existenzgrundlage in der Regel auf die Zulassung
als Vertragsarzt angewiesen. Damit wird die Freiheit der Berufswahl gemäß
Artikel 12, Abs. 1 GG in verfassungswidriger Weise eingeschränkt.
Die Beschränkung der
Praxisweitergabe mit dem Verbot für Vertragsärzte, die eigene Arztpraxis oder
den eigenen Anteil an einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis frei veräußern zu
dürfen, sind wegen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie in Verbindung mit der
Schutzbestimmung zugunsten von Ehe und Familie verfassungswidrig.
Wenn man bedenkt, daß durch
eine freie Praxisübergabe die angeblich kostentreibende - Zahl der zugelassenen
Vertragsärzte nicht verändert wird, so bleibt als einzig plausible Erklärung
für diese verfassungswidrige Beschränkung die vermutete Absicht der Politiker,
ihrerseits Einfluß auf die Vergabe freiwerdender Arztpraxen nehmen zu können -
zu wessen Gunsten wohl?
Ähnliches gilt sinngemäß
für den automatischen Entzug der Kassenzulassung, wenn ein Kassenarzt sein 68.
Lebensjahr vollendet - nach einem ganzen Leben im Dienste der Patienten und der
gesetzlichen Krankenversicherung. Die menschliche und moralische Schäbigkeit
und die dahinter erkennbare arrogante Menschenverachtung wird um so deutlicher,
je weniger man dafür sachliche Gründe zu erkennen vermag. Schließlich ist
bekannt, mit wieviel Sachkunde, Erfahrung, Fleiß und Verantwortungsgefühl
Abgeordnete selbst auch über diese
Altersgrenze hinaus den Wählerauftrag wahrnehmen.
Die Regelungen des „kollektiven
Verzichts auf die Zulassung” als unverhältnismäßige Berufsausübungsregelungen
sind verfassungswidrig. Hierzu Professor Dr. Schachtschneider:
„Der Gesetzgeber benimmt
sich durch die Regelung des §95b SGB V wie ein Unternehmer, der seine „Mitarbeiter”,
die Ärzte und Zahnärzte, welche untragbare berufliche Verhältnisse dadurch
bekämpfen wollen, daß sie sich diesen Verhältnissen entziehen, disziplinieren
will. Der Sache nach ist diese Regelung des Gesetzgebers eine wirtschaftliche
Kampfmaßnahme. Sie erweist, daß das staatliche Krankenversicherungswesen sich
zu einem Unternehmen entwickelt hat, das den Staat entstaatlicht. Der Staat hat
in diesem Bereich sichtbar seine Fähigkeit verloren, durch Objektivität und
Neutralität seiner Gesetze wirtschaftliche Konflikte des Gemeinwesens
befriedigend zu regeln. Der Staat als Unternehmer kämpft hier mit einem
unlauteren Mittel, nämlich mit dem Mittel des Gesetzes. Das Gesetz kann nur
Recht schaffen, wenn der Staat nicht Interessent ist. Er ist aber, weil er um
der Wahlchancen der Parteien willen das zahlenmäßig größere Klientel bedienen
will, Interessent geworden. Das gemeine Wohl verliert der Staat aus dem Auge,
wenn er nicht um die bestmögliche Erkenntnis des Rechts bemüht ist, sondern die
Lasten unsachlich verteilt, und sein Interesse, das längst das Interesse einer
von den Bürgern entfernten classa politica ist, zum Maßstab seiner Regelungen
macht. Wenn das Sozialversicherungssystem die Freiheit des Berufs gefährdet,
hat es seinen Solidarcharakter eingebüßt. Es dient einseitigen Interessen der
Mehrheit, deren Stimmengewicht sich gegen das Prinzip des Rechts durchsetzt”.
Dies alles beweist einmal
mehr, daß das derzeitige System für die Zukunft und jeden weiteren
Reformversuch untauglich ist, und nur zu weiterem politischen Machtmißbrauch
und Manipulationen im Sozialhaushalt verleiten würde. Das hartnäckige
Festhalten und Verteidigen der verkrusteten alten Strukturen durch gewisse
politische Kreise sagt genug.
Nur durch eine grundlegend
neue Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ist hier Abhilfe zu
erwarten.
Die verfassungswidrigen
Teile des geltenden GSG sind unverzüglich zu berichtigen.
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